Parlamentskorrespondenz Nr. 744 vom 19.06.2017

Neu im Umweltausschuss

Regierungsvorlage zu fluorierten Treibhausgasen, Grüne für Änderung von Bundesklimaschutzgesetz und mehr Rechte für Umweltorganisationen

Wien (PK) – Klimaanlage und Feuerlöscher enthalten sie, ihre Reduktion ist aber fix - fluorierte Treibhausgase sollen bis 2030 stark reduziert werden. Die Regierungsvorlage ist Teil einer EU-Verordnung zum Schutz der Umwelt.

Mit Treibhausgasen befassen sich auch die Grünen. Sie fordern eine Anpassung des Bundesklimaschutzgesetzes an die Ergebnisse der UN-Klimaschutzkonferenz in Paris. Außerdem pochen sie erneut auf die Umsetzung der Aarhus-Konvention und legen einen Gesetzesentwurf vor.

Umsetzung von EU-Richtlinie zu fluorierten Treibhausgasen

Eine schrittweise Reduktion der Emission fluorierter Treibhausgase hat eine neue Regierungsvorlage (1666 d.B.) im Umweltausschuss zum Thema. Mit der Novellierung des bestehenden Gesetzes aus 2009 soll die Emission bis 2030 auf ein Fünftel des heutigen Ausmaßes reduziert werden. Die Umsetzung der EU-Verordnung greife tiefer als die derzeit gültige Rechtsnorm, heißt es in der Vorlage. Eingesetzt werden fluorierte Treibhausgase heute vorrangig in ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsystemen, Feuerlöschern und etwa Hochspannungs-Schaltanalagen. Für österreichische Kälte- und KlimatechnikerInnen ergeben sich keine weiteren Zertifizierungsanforderungen, die Ausbildung enthält entsprechende Qualifikationen.

Eine technische Änderung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 ist Grundlage eines gemeinsamen Antrags (2256/A) von SPÖ und ÖVP, wodurch dem Bundesverwaltungsgericht weiterhin die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen ermöglicht wird.

Grüner Fahrplan zur Reduktion von Treibhausgasemissionen

Eine Änderung des Bundesklimaschutzgesetzes und seine Anpassung an Ziele des Pariser Klimavertrags (2217/A) fordern die Grünen. Anhand eines stufenweisen Fahrplans schlagen sie eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis zu 95 % zum Vergleichsjahr 1990 vor. Bis 2050 sollen alle vom Bundesklimaschutzgesetz (KSG) umfassten Sektoren Emissionen in einer linearen Reduktionskurve verringern, so Klubobmann Albert Steinhauser und Umweltsprecherin Christiane Brunner in ihrem Antrag.

Mit der Ratifizierung des Weltklimaabkommens von Paris und den EU-Klimazielen sei viel Vorarbeit geleistet worden, die es jetzt umzusetzen gelte. Gefordert wird eine Erweiterung des KSG im fünf-Jahres-Takt bis 2050 und eine Anpassung des aktuell geltenden Ziels für 2020 an den Reduktionspfad des Pariser Abkommens. Kosteneffizienter und wirksamer Klimaschutz braucht nach Auffassung der Grünen eine kontinuierliche Senkung der Treibhausgasemission. Eile sei geboten, denn je früher der Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu nachhaltigen Energieressourcen durchgeführt werde, desto größer schätzen die Grünen die wettbewerblichen Vorteile in Wirtschaft und Industrie ein.

Grüner Gesetzesantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention

Die Grünen mahnen in einem weiteren Gesetzesantrag, ergänzende Rechte von Umweltorganisationen und Privatpersonen bei Umweltverfahren im österreichischen Recht zu verankern (2223/A). Die dem Antrag zugrundeliegende Aarhus-Konvention regelt grundsätzlich den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Österreich hat diese 1998 unterzeichnet und 2005 ratifiziert. Bisher wurde sie allerdings nicht gänzlich umgesetzt, weshalb Österreich bereits von der Europäischen Kommission gerügt wurde, geben die AntragstellerInnen zu bedenken.

Die Grünen pochen schon lange auf die gänzliche Umsetzung der Konvention. Bereits 2014 wurde ein Antrag zur Umsetzung im Nationalrat eingebracht, erinnern Albert Steinhauser und Christiane Brunner. Mit eine mangelhaften Umsetzung der Aarhus-Konvention befasste sich auch das Aarhus Convention Compliance Comittee in Genf 2012, das sich auf die Einräumung von Rechtsmitteln für Privatpersonen und Behörden bezog. Dieser Art. 9 Abs. 3 der Aarhus-Konvention ist es auch, den die Grünen in ihrem Antrag aufs Tapet bringen. Die Beteiligung und der Rechtsschutz in umweltbezogenen Bescheid- und Verordnungsverfahren für Umweltorganisationen im Wasserrechts-, Abfallwirtschaft- und Immissionschutzgesetz sowie für Einzelpersonen im Wasserrechts- und Immissionschutzgesetz soll demnach sichergestellt werden.

In Länderkompetenzen werde nicht eingegriffen, wird von den Grünen zudem betont. Da Naturschutz, Jagd, Fischerei und Raumordnung in die Kompetenzen der Länder fallen, braucht es eine entsprechende Umsetzung in allen Bundesländern. (Schluss) wat