Parlamentskorrespondenz Nr. 764 vom 21.06.2017

Hauptausschuss diskutiert Geschäftsberichte von Zukunftsfonds und Nationalfonds

Allseitiges Lob für die Arbeit der Fonds

Wien (PK) – Im Hauptausschuss standen heute die Geschäftsberichte 2016 des Zukunftsfonds, des Allgemeinen Entschädigungsfonds, des Nationalfonds und des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe zur Diskussion. Sie wurden alle einstimmig zur Kenntnis genommen. Vorsitzende Nationalratspräsidentin Doris Bures dankte den MitarbeiterInnen der Fonds im Namen des Ausschusses für deren Arbeit.

Zukunftsfonds hat nur mehr wenig Vermögen

Für das Jahr 2016 meldet der Zukunftsfonds ein weiterhin hohes Antragsniveau mit 335 eingereichten Projekten – damit war die zweithöchste Zahl seit Bestehen des Fonds erreicht, die Spitze wurde im Jahr 2015 mit 375 Projekten erreicht. Im Gründungsjahr 2006 lag man bei 129 Einreichungen. Dieser positive Trend über die Jahre hinweg könne einerseits auf die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte zurückgeführt werden, andererseits habe sich der Zukunftsfonds zunehmend zu einem anerkannten Partner der "Scientific Community" und der entsprechenden zivilgesellschaftlichen Initiativen entwickelt, heißt es in dem Bericht, der dem Nationalrat vom Vorsitzenden des Fonds, Kurt Scholz, vorgelegt wurde.

Allerdings reicht das Fondsvermögen nur noch für Genehmigungen im Jahr 2017 und für Nacharbeiten im Jahr 2018, zumal es sich um einen "verzehrenden Fonds" handelt. Da sich der Fonds als ein niederschwelliges, flexibles, rasches und unbürokratisches Förderinstrument etabliert hat, habe man sich um eine Weiterdotierung bemüht, konnte eine solche jedoch trotz grundsätzlich positivem Echo bislang nicht erreichen, so der Bericht. Der Vermögensstand des Zukunftsfonds belief sich Ende 2016 auf rund 4,19 Mio. €, pro Jahr können Förderungen von bis zu 2 Mio. € gewährt werden. 2014 hatte das Vermögen noch 8,2 Mio.€ betragen, 2015 waren es 6,18 Mio. € gewesen.

Dotiert ist der Zukunftsfonds mit den verbliebenen Mitteln aus dem Versöhnungsfonds zur Zwangsarbeiter-Entschädigung. Er unterstützt in erster Linie Projekte, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus werden Projekte gefördert, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen können mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Konkret genehmigte der Zukunftsfonds im Jahr 2016 für 242 neue Projekte insgesamt einen Betrag von 1.602.673 €. Tatsächlich ausbezahlt wurden 1.817.128 €.

Von der seit 2006 möglichen Projektförderung von 22 Mio. € wurden 1.726 Projekte mit einer Gesamtsumme von 21.791 Mio. € genehmigt; ausbezahlt wurden für diese bislang 20.867 Mio. €.

Die Gesamtantragssumme aller seit Bestehen des Fonds eingelangten 2.643 Projektansuchen beträgt 79.360 Mio. €. Somit wurden rund 65% der Projekte gefördert. Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Allgemeiner Entschädigungsfonds beendet bald seine Arbeit

Der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde 2001 zur umfassenden Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern für Verluste und Schäden eingerichtet, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich entstanden waren. Der Fonds hat die Aufgabe, jene Verluste, die von früheren Rückstellungs- oder Entschädigungsmaßnahmen nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden waren, zu entschädigen. Seit seiner Einrichtung hat das Antragskomitee über rund 152.000 Entschädigungsforderungen von NS-Opfern entschieden, alle eingegangenen 20.702 Anträge konnten fertig recherchiert und elektronisch erfasst werden. Nachdem die Antragsfristen abgelaufen und alle Anträge bearbeitet waren, legte das Antragskomitee seinen Abschlussbericht vor, der am 4. April 2017 im Hauptausschuss einhellig zur Kenntnis genommen wurde (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 397/2017). Die Nationalratspräsidenten und die Abgeordneten zollten den Mitgliedern des Komitees hohe Anerkennung für deren Leistungen.

Nun lag dem Hauptausschuss der Geschäftsbericht für 2016 vor. Die Schiedsinstanz will im nächsten Jahr ihren Abschlussbericht vorlegen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit 2016 lag auf der Bearbeitung der materiellen Anträge, was weitgehend abgeschlossen werden konnte.

Nationalfonds berichtet wieder über umfangreiche Tätigkeit

Der von Generalsekretärin Hannah Lessing vorgelegte Geschäftsbericht des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus dokumentiert einmal mehr das umfangreiche Aufgabengebiet, das der Fonds seit seiner Gründung im Jahr 1995 zu bewältigen hat. So zählen die sogenannten Gestezahlungen an Opfer des Nationalsozialismus in der Höhe von jeweils 5.087,10 € zu seinem Aufgabengebiet. Bislang sind rund 33.000 Anträge eingelangt, wobei im Jahr 2016 rund 25 Neuanträge erfolgten. Dazu kommt die Bearbeitung von Einsprüchen gegen Ablehnungen, außerdem wird immer wieder geprüft, ob aufgrund von sozialer Bedürftigkeit eine Zweit- bzw. Drittauszahlung erfolgen kann.

Zudem gibt es eine so genannte Mietrechtsentschädigung im Ausmaß von jeweils 7.630 € sowie Nachzahlungen von jeweils 1.000 € pro berechtigter Person. Sie dient der Abgeltung von Vermögensverlusten für den Entzug von Bestandsrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen. In diesem Bereich hatte der Fonds insgesamt rund 23.000 Anträge zu bearbeiten. 2015 wurden die letzten diesbezüglichen Anträge bearbeitet, neue Anträge konnten aufgrund des Fristablaufs nicht mehr gestellt werden. Die aus diesem Topf verbliebenen Mittel von ca. 1,3 Mio. US Dollar kommen im Sinne der Verpflichtungen aus dem Washingtoner Abkommen auf andere Weise den Opfern des Nationalsozialismus zugute, insbesondere für Programme, die der Betreuung betagter Überlebender gewidmet sind.

Seit dem Jahr 1999 besteht der Härteausgleichsfonds, aus dem Zahlungen an jene erfolgen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz zwar weitgehend, jedoch nicht zur Gänze erfüllen. Von 2000 an wurden 93 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, in Summe also rund 473.100 €. Mit Jahresende 2016 verblieben somit im Härteausgleichsfonds 35.609 €.

Ein Hauptaugenmerk des Nationalfonds liegt auch auf der Projektförderung, wobei insbesondere soziale, medizinische und psychotherapeutische Projekte zugunsten von überlebenden Opfern, aber auch Forschungen unterstützt werden. So wurden 2016 insgesamt 136 Projekte mit einem finanziellen Volumen von 1.129.290 € genehmigt, 66 davon sind bereits ausbezahlt.

Zudem hat der Fonds Aufgaben aus dem Kunstrestitutionsgesetz übernommen und betreut etwa die 2006 eingerichtete Online-Kunstdatenbank, die Informationen zu über 9.100 Objekten enthält. All jene Objekte, deren EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden können, werden zu Gunsten der NS-Opfer verwertet. 2016 wurde aus den Mitteln der Kunstverwertungserlöse 5 Auszahlungen in der Höhe von 25.827,42 € vorgenommen. Mit Jahresende betrugen die Mittel der Kunstverwertungserlöse 38.343 €.

Der Fonds ist auch weiterhin mit der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befasst und im Rahmen der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA international bildungspolitisch tätig.

Details über Aufgaben und Arbeit des Nationalfonds sind zu finden unter: https://nationalfonds.org/startseite.html  

Geschäftsbericht des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich

Der Hauptausschuss nahm auch den Geschäftsbericht des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich einhellig zur Kenntnis.

2016 hat die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) Förderanträge zu vier Folgeprojekten eingereicht. Sie betreffen die jüdischen Friedhöfe Graz und Zentralfriedhof Tor 1 und Tor 4 sowie die Grabsteindatenbank. Neu eingereicht wurde ein Projekt zur Sanierung des Friedhofs Göttsbach/Ybbs. Vom Verein zur Erhaltung des jüdischen Friedhofs in Hohenems wurde ein weiteres Folgeprojekt eingereicht. Projekte gibt es auch für die Friedhöfe Lackenbach und Kobersdorf sowie für den jüdischen Friedhof Währing. Insgesamt wurden für das Jahr 2016 Fördermittel in der Höhe von 1.537.609 € genehmigt. Nähere Informationen gibt es unter: https://friedhofsfonds.org/startseite.html

Der Fonds zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe wurde im Jahr 2010 gesetzlich eingerichtet und stellt auch einen Teil der Verpflichtungen dar, die Österreich im Jahr 2001 im Rahmen des Abkommens mit den USA (Washingtoner Abkommen) eingegangen ist. Seine Arbeit nahm der Fonds 2011 auf, er soll über einen Zeitraum von 20 Jahren dazu beitragen, insgesamt mehr als 60 jüdische Friedhöfe in Österreich instand zu setzen. Dafür steht jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung. (Schluss) jan


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