Parlamentskorrespondenz Nr. 771 vom 21.06.2017

Gesundheitsausschuss beschließt mit S-V-Mehrheit neues Primärversorgungsgesetz

Noch keine Einigung über Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen

Wien (PK) – Der Gesundheitsausschuss gab heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Startschuss für die Neugestaltung der medizinischen Grundversorgung in Österreich. Bis Ende 2021 sollen zu den bereits bestehenden zwei Pilotprojekten in Wien und Enns insgesamt 75 Primärversorgungseinheiten hinzukommen, die sich durch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen auszeichnen. Solche Zentren sollen zumindest aus einem Kernteam aus AllgemeinmedizinerInnen und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bestehen und können in Form einer Gruppenpraxis, eines selbständigen Ambulatoriums oder – bei mehreren Standorten - eines Netzwerks betrieben werden.

Je nach Bedarf sollen auch KinderärztInnen sowie weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen (z.B. Hebammen, PsychologInnen etc.) strukturiert eingebunden werden. Die Regierung erwartet sich dadurch Vorteile für die PatientInnen im Sinne einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Betreuung, eine Entlastung der Spitalsambulanzen sowie eine Aufwertung des Berufsbildes Allgemeinmediziner. Bereits im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurde durch eine Zweckwidmung von 200 Mio. € von Seiten der Länder und der Sozialversicherung die Anschubfinanzierung sichergestellt, informierte Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner. Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten liefert das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG 2017), das in Form eines Initiativantrags der Regierungsfraktionen vorlag und unter Berücksichtigung eines S-V-Abänderungsantrags angenommen wurde (2255/A).

Von Seiten der Opposition kam teils massive Kritik, die sich vor allem an der fehlenden Anstellungsmöglichkeit von ÄrtzInnen durch ÄrztInnen entzündete. Die Grünen, die grundsätzlich für den Ausbau der Primärversorgung eintraten, bedauerten zudem ausdrücklich, dass die Interessen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe im Gesamtvertrag nicht berücksichtigt werden. Diese Berufsgruppen werden im Regen stehen gelassen, urteilte etwa Karl Öllinger (G). Die Freiheitlichen sahen keine Notwendigkeit für ein Gesetz und befürchteten eine Verdrängung der gewachsenen Strukturen. Am Schluss werden nur mehr Ambulatorien übrig bleiben, die von den Gebietskrankenkassen betrieben werden, mutmaßte NEOS-Mandatar Gerald Loacker. Nach Auffassung von Marcus Franz (o.F.) enthält der Antrag überhaupt nichts Konkretes; auch für Ulrike Weigerstorfer (T) war die Vorlage viel zu wenig ausgereift.

Einheitlicher Auftritt nach außen – verschiedene Organisationsformen möglich

Eine Primärversorgungseinheit muss laut S-V-Antrag eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und im jeweiligen Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) abgebildet sein. Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungsträgern ist ein Primärversorgungsvertrag, wobei jedenfalls die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse Vertragspartner sein muss. Eine an einem Standort eingerichtete PVE kann nur in der Organisationsform einer Gruppenpraxis (laut Ärztegesetz) oder als selbständiges Ambulatorium (laut Bundesgesetzes über Krankenanstalten- und Kuranstalten) geführt werden. Wird ein Netzwerk gebildet, z.B. in Form eines Vereins, so kann diese nur aus freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen sowie anderen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer abzuschließen ist. Darin enthalten sein muss u.a. das Mindestleistungsspektrum, Regelungen über die Grundsätze der Vergütung und die Ausgestaltung der Honorarvereinbarungen. Dieser Vertrag gilt allerdings nicht für jene Primärversorgungseinheiten, die als selbständige Ambulatorien tätig sind, da diese der Wirtschaftskammer angehören. Bundesländerweise gliedert sich der geplante Zielwert von 75 Primärversorgungseinheiten wie folgt: Burgenland 3, Kärnten 5, Niederösterreich 14, Oberösterreich 13, Salzburg 5, Steiermark 11, Tirol 6, Vorarlberg 3, Wien 16.

Die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an einer Primärversorgungseinheit in Form eines selbständigen Ambulatoriums zu beteiligen, wird auf gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände) eingeschränkt. Beim zweistufigen Auswahlverfahren hat die Gebietskrankenkasse vorrangig ihre derzeitigen VertragspartnerInnen, deren Planstellen für die konkrete Primärversorgungseinheit vorgesehen sind, zur Bewerbung einzuladen. Liegt nach sechs Monaten noch immer keine Bewerbung vor, so kann der Bewerberkreis erweitert werden. Um ein vorhandenes regionales Versorgungsdefizit zu beseitigen, soll den Trägern der Krankenversicherung dann beschleunigt ermöglicht werden, eigene Einrichtungen in Form von selbständigen Ambulatorien zu errichten. Für bereits bestehende Zentren gibt es eine flexible Übergangsbestimmung. Generell müsse jedenfalls sichergestellt werden, im Bereich der AnbieterInnen eine gewisse Vielfalt bestehen bleibt und beherrschende Eigentümerstrukturen vermieden werden, heißt es im Antrag.

Rendi-Wagner: Multiprofessionelle und interdisziplinäre PVE bieten zahlreiche Vorteile

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner sprach von einer notwendigen und rechtzeitigen Weichenstellung, da das heimische Gesundheitssystem mit großen Herausforderungen konfrontiert ist. Alleine die Tatsachen, dass bis 2025 rund 65% der HausärztInnen in Pension gehen und in manchen ländlichen Regionen die Versorgung bereits gefährdet ist, erfordere ein rasches Agieren durch die Politik. Nach langen und schwierigen Verhandlungen, in die auch die Ärztekammer intensivst eingebunden war, sei es nun gelungen, einen Entwurf vorzulegen, der Vorteile für alle bringt, war Rendi-Wagner überzeugt. Die PatientInnen werden über eine Anlaufstelle in Wohnortnähe verfügen, die ein umfassendes Leistungsangebot hat, eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung sicherstellt und bedarfsgerechte Öffnungszeiten von Montag bis Freitag (einschließlich der Tagesrandzeiten und Bereitschaftsdiensten) vorsieht. Außerdem werde dem Wunsch der MedizinerInnen nach einem Arbeiten in multiprofessionellen Teams und einer besseren Work-Life-Balance entsprochen.

Kritik: Von "bürokratischem Bauchfleck" bis zum Ende des Hausarztes

Abgeordneter Marcus Franz (o.F.). konnte dem Antrag nichts abgewinnen und bezeichnete das Gesetz als einen  "bürokratischen Bauchfleck". Es enthalte nur schwammige Formulierungen, die alle möglichen Interpretationen zulassen. Keine Klarheit gebe es etwa hinsichtlich der Honorierungsmodelle oder der Finanzierung. Außerdem würden bestehende Kassenordinationen benachteiligt. Sehr bedauerlich sei natürlich, dass den ÄrztInnen keine Anstellungsmöglichkeit von anderen ÄrztInnen eingeräumt wird.

Diesem Argument schloss sich auch Andreas Karlsböck (F) an, der das Gesetz generell ablehnte. Es sei viel zu bürokratisch, das Angebot werde von den ÄrztInnen daher sicherlich nicht angenommen, prognostizierte er. Die zahlreichen Stellungnahmen zeigten zudem, dass sehr viele mit den Regelungen unzufrieden sind. Vor allem verstehe er nicht, warum man die Standesvertretung der ÄrztInnen nicht an Bord geholt habe. Für Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein werde mit dem heutigen Beschluss des Ende des Hausarztes eingeläutet. Kein einziger junger Mediziner werde durch das Gesetz motiviert, diesen Beruf zu ergreifen. Außerdem verschlechtere sich die Versorgungssituation für die PatientInnen, da sich Primärversorgungseinheiten gerade am Land in größeren Städten ansiedeln werden.

Die Zielsetzung des Gesetzes, nämlich die Entlastung der Spitalsambulanzen, sei richtig, meinte Eva Mückstein, weil sich Österreich dieses teure System auf lange Sicht nicht leisten könne. Sehr enttäuscht zeigte sie sich jedoch darüber, dass die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe völlig fehlt. Die entsprechenden Regelungen in den Ländern, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird, seien oft unzumutbar und völlig chaotisch. Von einer Gleichstellung und einer Kooperation auf Augenhöhe sei man daher meilenweit entfernt.   

Es handle sich auf keinen Fall um einen Systemwechsel, stellte Abgeordneter Erwin Rasinger (V) mit Nachdruck fest, sondern um ein neues Zusatzangebot. 94% der ÖsterreicherInnen schätzen ihren Hausarzt, dieser bleibt als wichtiger Partner auch bestehen. Für ihn stehe jedenfalls im Mittelpunkt, dass wirklich jeder Österreicher und jede Österreicherin einen Zugang zu einer guten medizinischen Grundversorgung haben muss. Dennoch müssen die Rahmenbedingungen attraktiver gestaltet werden, da die Kassenordinationen ständig zurückgehen und immer weniger junge MedizinerInnen diesen Beruf ergreifen wollen. Aus diesem Grund habe man auch eine Ausschussfeststellung eingebracht, die ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Aufwertung der Allgemeinmedizin (vom Studium bis zur Entwicklung von neuen Honorierungsmodellen) zum Inhalt hat. Was die Anstellung von ÄrztInnen durch andere ÄrztInnen betrifft, so sei er nicht prinzipiell dagegen, allerdings dürfe durch eine solche Maßnahme nicht die "Vertretungsregelung in die Luft geblasen werden", warnte Rasinger.

NEOS-Mandatar Gerald Loacker schloss sich der Kritik der Grünen bezüglich der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe an. Da bei der Einrichtung von selbstständigen Ambulatorien nunmehr auch Investoren ausgeschlossen wurden, laufe alles darauf hinaus, dass nur mehr die Gebietskrankenkassen solche betreiben können. Diese stehen dann in Konkurrenz zu jenen PVE, die von ÄrztInnen, die wirtschaftlich kalkulieren müssen, geführt werden, gab er zu bedenken. Die Ausschussfeststellung sei eine reine Gewissensberuhigung, die Realität sehe leider - z.B. was die Anzahl an Lehrstühlen betrifft - anders aus. Um den Beruf wirklich attraktiver zu machen, sollte man einen Facharzt für Allgemeinmedizin einführen, schlug er vor.

Das Primärversorgungsgesetz sei dringend notwendig, um auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung vor allem im ländlichen Raum sicherzustellen, argumentierte Johann Hechtl (S). Auch er hätte sich gewünscht, dass ÄrztInnen in Hinkunft ÄrztInnen anstellen dürfen, leider war keine Einigung möglich. Man arbeite aber weiter an einer Lösung. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig lobte das neue Primärversorgungskonzept, weil es die Interessen der PatientInnen in den Mittelpunkt stellt. Auch das Prinzip der freien Arztwahl bleibe in der gegebenen Form bestehen. Da die Medizin immer weiblicher wird, war es zudem notwendig, neue Arbeitszeitmodelle für die jeweiligen Berufsgruppen anzubieten. S-Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek hob insbesondere die Angebote zur Förderung von Gesundheit und Prävention in den geplanten Primärversorgungseinheiten hervor. Markus Vogl (S) verwies auf die positiven Erfahrungen im Gesundheitszentrum Enns, wo es eine sehr hohe Arbeitszufriedenheit gibt.

Rendi-Wagner: Leider noch keine Einigung zur Anstellung von ÄrztInnen

Ein Bundesgesetz könne immer nur den Rahmen vorgeben und nicht jedes Detail regeln, entgegnete Pamela Rendi-Wagner. Für die konkrete Planung vor Ort bilde etwa der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG) die Grundlage. Bei den Honorierungsmodellen habe man das Ziel vorgegeben, dass es mehr in Richtung Pauschalierung gehen soll. Generell sollen die neuen Modelle dafür sorgen, dass auch in Gebieten mit geringerer Frequenz die wirtschaftliche Sicherheit für eine selbständige Tätigkeit sichergestellt wird. Die Maßnahmen sollen in Summe dazu führen, dass es auch außerhalb der Ballungszentren für AllgemeinmedizinerInnen attraktiv ist, sich niederzulassen. Überdies habe man durch ein großzügiges Rückkehrrecht in die alten Verträge (innerhalb von fünf Jahren) die Einstiegshürden weiter reduziert. Zur Einbindung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe stellte Rendi-Wagner fest, dass die bestehenden Gesamtverträge nicht ausgehebelt werden.

Die Anstellung von ÄrztInnen durch andere ÄrztInnen sei im vorliegenden ersten Schritt leider nicht möglich gewesen, bedauerte die Ministerin, da es keine Einigung bezüglich der arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben hat. Es ging dabei vor allem um die Regelung der VertretungsärztInnen. Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V) gegenüber merkte die Mininisterin noch an, dass alle Primärversorgungseinheiten einen barrierefreien Zugang gewährleisten müssen.

Bei der Abstimmung wurde der S-V-Antrag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP unter Berücksichtigung des S-V-Abänderungsantrags angenommen; dasselbe gilt für die Ausschussfeststellung. Keine Zustimmung fand das von der Freiheitlichen geforderte Maßnahmenprogramm, um eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung im ländlichen Bereich auch in Zukunft sicherzustellen (414/A(E) ).

Mehrheitlich vertagt wurden drei Oppositionsanträge: Bei der Initiative der NEOs ging es um eine Änderung des KAKuG (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten), die es ermöglichen würde, Anstellungsverhältnisse von ÄrztInnen im niedergelassenen Bereich zu erlauben (2067/A). Die Grünen wiederum verlangten entsprechende Maßnahmen, um die bestehende Unterversorgung von Menschen mit Behinderung in den Bereichen Psychiatrie, Zahnmedizin und Frauenheilkunde zu beheben (1782/A(E) ). Die FPÖ beharrte auf ihrem langjährigen Wunsch nach Ausstattung von E-Cards mit Fotos, um deren mögliche missbräuchliche Verwendung zu verhindern (2258/A ). (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue