Parlamentskorrespondenz Nr. 785 vom 22.06.2017

Bundesrat: Verbesserte Kontrolle beim Import von Bio-Produkten

Opposition wünscht sich klarere Herkunftskennzeichnung und Gütesiegelgesetz

Wien (PK) – Notwendige Anpassungen der Kontrollzuständigkeiten in Bezug auf den Import von biologischen Produkten aus Drittstaaten sowie aktuelle EU-Vorhaben in den Bereichen Gesundheit und Frauen standen sodann auf der Tagesordnung des Bundesrats . Das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz sieht u.a. vor, dass für gewisse Teile der Kontrolle, für die grundsätzlich der Landeshauptmann zuständig ist, auch andere Stellen beauftragt werden können (1643 d.B. ); dagegen wurde kein Einspruch erhoben. Die EU-Jahresvorschau 2017, die eine breite Themenpalette, die von der Gentechnik bis zur Gleichstellungspolitik reichte, umfasste, wurde mehrheitlich zur Kenntnis genommen (III-605-BR/2017 ). Der im Zuge der Debatte eingebrachte Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend Streichung der Bezeichnung "g.g.A." wegen Irreführung der KonsumentInnen fand keine Mehrheit.

EU-Anpassung bringt verbesserte Kontrolle und klarere Bestimmungen

Seine Fraktion könne dem vorliegenden EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz nicht zustimmen, erklärte Bundesrat Thomas Schererbauer (F/O). Sein Hauptkritikpunkt bezog sich auf die Herkunftskennzeichnungen, die seiner Meinung nach ungenau und irreführend sind. So werde etwa mit der Bezeichnung "g.g.A" (geschützte geographische Angabe) den KonsumentInnen suggeriert, dass das Produkt aus der jeweiligen Region kommt. Ein Beispiel dafür sei der "Tiroler Speck" der Firma Handl, der eigentlich aus Dänemark, Deutschland und anderen Ländern kommt. Auch die Kerne für die Produktion des steirischen Kürbiskernöls stammen zum Großteil aus Slowenien. Ebenso täuschend sei das AMA-Gütesiegel, unterstrich Schererbauer, denn die Produkte seien weder gentechnik- noch palmölfrei. Österreich sollte sich daher auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Bezeichnung "g.g.A." gestrichen wird, forderte er in einem Entschließungsantrag. Außerdem sollten auch in Österreich Produkte nicht mehr mit der irreführenden Bezeichnung "g.g.A." gekennzeichnet bzw. beworben werden dürfen.

Bundesrätin Ana Blatnik (S/K) begrüßte das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, weil es zahlreiche Verbesserungen im Bereich der amtlichen Kontrolle beim Import von Bio-Produkten aus Drittstaaten bringt. Die damit verbundene Anpassung an EU-Recht bringe nicht nur klarere und praxisgerechtere Bestimmungen hinsichtlich der Kontrollzuständigkeiten sowie des Informationsflusses zwischen Behörden und Unternehmen, sondern auch neue Sanktionsmechanismen und eine Entbürokratisierung. Sie setzte sich auch für den Erhalt der Bezeichnung "g.g.A." ein, da manche Regionen nicht in der Lage seien, das gesamte Produkt selbst vor Ort herzustellen.

Eduard Köck (V/K) schloss sich grundsätzlich der Wortmeldung seiner Vorrednerin an. Wichtig sei, dass die Sanktionen an die Praxis angepasst werden und etwa von einer Anzeige Abstand genommen werden kann, wenn das Verschulden geringfügig ist. Es müsse aber noch einiges getan werden, war Köck überzeugt, und zwar vor allem im Bereich der Gastronomie. Außerdem wünschte er sich eine verpflichtende Kennzeichnung bei Eigenmarken des Handels. 

Die Einbindung von VertreterInnen der Landwirtschaftskammer und des Vereins Bio Austria in bestimmte Tätigkeiten des Kontrollausschusses sei ein wesentlicher Fortschritt, konstatierte Heidelinde Reiter (G/S). Gut sei auch die Anpassung der Sanktionen an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Allerdings bleibe eine große Wunschliste noch offen, wie etwa ein österreichisches Gütesiegelgesetz, um den Wildwuchs an Qualitätsregelungen abzustellen. Sehr bedauerlich sei, dass bei den Verhandlungen über eine europäische Bio-Verordnung nichts weitergeht.

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner sprach von einer sinnvollen und zweckmäßigen Vorlage, die zu einer verbesserten technischen Durchführung der EU-Bioverordnung aus dem Jahr 2009 dient. Es werden nicht nur notwendige Klarstellungen in Bezug auf die amtliche Kontrolle getroffen, sondern auch die Sanktionsmechanismen angepasst.

Jahresvorschau des Gesundheitsressorts: Von der Gentechnik bis zur Gleichstellungspolitik

Weiters befassten sich die VertreterInnen der Länderkammer mit der EU-J ahresvorschau des BMGF 2017, deren Schwerpunkte auf den bereits vorgelegten Legislativvorschlägen und Mitteilungen der Kommission liegen. Diese betreffen etwa Verordnungen über die Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen bzw. biologischen Produkten, die Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen, den Entwurf zu einer "Anti-Diskriminierungsrichtlinie" oder die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten.

Bundesrat Gerd Krusche (F/St) befasste sich vor allem mit der geplanten Trinkwasser-Richtlinie und warnte vor einem Zugriff auf heimische Ressourcen. Generell habe er bei den einzelnen EU-Vorhaben im Bericht den Eindruck, dass es besser wäre, es komme zu keiner Einigung, da die heimischen Standards ausgehebelt würden.

Stefan Schennach (S/W) hielt es für notwendig, dass sich die EU in vielen Bereichen, wie etwa beim Trinkwasser, auf gemeinsame Mindeststandards einigt. Ein ganz wichtiges Vorhaben sei der Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Was die Errichtung einer Europäischen Arzneimittelagentur angeht, so hoffe er, dass Wien als Amtssitz gewählt wird. Seine volle Unterstützung haben die Gleichstellungsvorhaben der EU, wie etwa die stärkere Beteiligung der Väter an der Kindererziehung.

Ferdinand Tiefnig (V/O) ging auf verschiedene Schwerpunkte des Berichts ein, wie z.B. den Einsatz von gentechnikfreien Futtermitteln bis hin zum Arzneimittelmittelhandel im Internet. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Lebensmitteln wünschte er sich mehr Klarheit und entsprechende Regelungen auf EU-Ebene. Außerdem seien weitere gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.

Sie könne dem Bericht zustimmen, erklärte Heidelinde Reiter (G/S), da sich die österreichischen Positionen in weiten Teilen mit jenen der Grünen decken. Kritische Anmerkungen machte sie zur Tierarzneimittel-Verordnung und führte dabei u.a. die Ausweitung der zentralisierten Verfahren an. Die Ausarbeitung von Mindeststandards für Trinkwasser sei ihrer Meinung nach sinnvoll.

Die meisten Vorhaben, die im Bericht angeführt werden, fallen in das Veterinär- und Lebensmittelrecht, weil es in diesen Bereichen eine volle Harmonisierung gibt, konstatierte Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner. Es handle sich um eine sehr breite Themenpalette, die vom Trinkwasser, der Gentechnik, den Tierarzneimitteln bis hin zur Gleichstellungspolitik reicht. Im Rahmen der geplanten Novellierung der EU-Bioverordnung setze sich Österreich für die Einhaltung von höchsten Standards ein. (Fortsetzung Bundesrat) sue


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