Parlamentskorrespondenz Nr. 788 vom 22.06.2017

Reform der Studienförderung passiert Bundesrat

Länderkammer begrüßt Erhöhung der Studienbeihilfe

Wien (PK) – Nach der Jahresvorschau des Gesundheitsministeriums stand in der heutigen Bundesratssitzung auch die Änderung der Studienförderung auf der Tagesordnung. Die Erhöhung der Studienbeihilfe wurde fraktionsübergreifend als positiv eingestuft und passierte einstimmig die Länderkammer.

Signifikante Erhöhung der Studienbeihilfe von Bundesrat gebilligt

Nach dem Nationalrat stimmte heute auch der Bundesrat der Erhöhung der Studienförderung zu. Diese wurde bereits unter dem ehemaligen Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner zugesagt. Ihr zugrunde liegt der Beschluss eines Initiativantrags mit entsprechenden Änderungen des Studienförderungsgesetzes, womit es zu einer Erhöhung der Studienbeihilfe um rund 18% kommen soll, was einer Valorisierung der Inflation seit 2008 entspricht. Die Änderungen des Beihilfensystems zielen vor allem auch auf die Bedürfnisse von älteren Studierenden ab, um deren steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Als allgemeine Höchststudienbeihilfe für Studierende sind damit jährlich 6.000 € oder 500 € monatlich vorgesehen. Für Studierenden, die besondere soziale Voraussetzungen erfüllen, soll die Studienförderung auf monatlich 715 € (8.580 € im Jahr) angehoben werden.

SPÖ ist für mehr Bildungsgerechtigkeit und gegen die Armutsgefährdung der Studierenden

Jahrelanges Ausbleiben von Anpassungen machte nun eine Neuregelung der Studienförderung erforderlich, sagte Daniela Gruber-Pruner (S/W). Erhöhte Studierendenzahlen und längere Studiendauern, soziale Deprivation oder Armut und Erwerbstätigkeit parallel zum Studium machen diese Anpassungsmaßnahmen der Zahlungen an die Inflation dringenden notwendig. Der BezieherInnenkreis werde zudem ausgeweitet, auch das sei erfreulich, so Gruber-Pruner.

ÖVP: Transparenz, Qualität und Verbesserung der Rahmenbedingungen

Das gegenständliche Gesetz bringe eine deutliche Verbesserung für Studierende mit sich, gab es doch schon lange keine Valorisierung, stellte Josef Saller (V/S) fest. Die Erweiterung des BezieherInnenkreises und der allgemeine Anstieg der gesamten Geldmittel seien zu begrüßen, brächte diese Neuregelung eine Erleichterung der Lebenssituation für Studierende mit sich und damit vielleicht auch einen Anreiz beim Studienfortschritt und eine Verringerung der Abhängigkeit der Eltern. Da Universitäten infrastrukturelle Planbarkeit benötigen und Studierende Chancengleichheit verdient haben, sei die Befassung mit der Studienplatzfinanzierung notwendig, betonte Saller außerdem.

Grüne wollen Ausweitung der finanziellen Mittel für Beihilfestellen

Zustimmung kam auch von den Grünen – für Heidelinde Reiter (G/S) sei die Anpassung sogar überfällig. Die Bundesrätin hofft auf eine weitere Valorisierung und nicht eine weitere 18-jährige Pause. Geht es nach den Grünen, braucht es auch für die Universitäten allgemein und im Speziellen bei den Beihilfestellen mehr Geld, da aufgrund der Neuerungen schließlich mit mehr Anträgen zu rechnen sei.

FPÖ spricht sich gegen ÖH-Beitrag aus

Grundsätzliche Unterstützung kam von Seiten der Freiheitlichen. Zudem schlug Michael Raml (F/O) vor, "die ÖH-Zwangsmitgliedschaft" abzuschaffen und verwies auf die geringe Wahlbeteiligung bei der letzte Wahl der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Häufig betreibe diese Politik, die nicht im Interesse der Studierenden liege, der Beitrag von 20 € pro Semester seien dafür zu viel, so Raml.

Mahrer hofft auf rasche Umsetzung der Studienplatzfinanzierung

Aufgrund des relativ freien Hochschulzugangs in Österreich ist das Hochschulsystem mit einem hohen Mitfinanzieurngsanteil von öffentlicher Hand bedacht, informierte Bundesminister Harald Mahrer. Er sprach zudem die Studienplatzfinanzierung an und die strategischen Begleitmaßnahme durch das vorliegende Gesetz. Der BezieherInnenkreis kann damit ausgeweitet und die allgemeine Situation durch die Anhebung der Beiträge verbessert werden. Diese Optimierung der sozialen Rahmenbedingungen unterstützt jene, die wollen, so Mahrer.

Zur Österreichischen HochschülerInnenschaft stellte er fest, dass die große Mehrheit ein gutes Serviceangebot betreibe und sie auch über Fraktionsgrenzen hinweg im Interesse der Studierenden arbeite. An ihre Entstehung erinnernd, betonte er die Notwendigkeit der Repräsentativität unterschiedlicher Gruppen. Das Wesen der Demokratie sei Buntheit, die Interessenvertretung ist daher nicht in Frage zu stellen. Die gesetzliche Legitimation ist für ihn notwendig, etwa für das vorliegende Gesetz. (Fortsetzung Bundesrat) wat


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