Parlamentskorrespondenz Nr. 797 vom 23.06.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 28. Juni 2017 (1)

Bildungsreform, Primärversorgung, Frauengesundheit

Wien (PK) – Trotz Koalitions-Aus warten auf der Tagesordnung des Nationalrats nächsten Mittwoch und Donnerstag nicht weniger als 50 Gesetzesbeschlüsse. Am Mittwoch entscheiden die Abgeordneten u.a. über die Bildungsreform, auf die sich die Koalition mit den Grünen letztendlich noch vor dem Sommer einigen konnte. Beschlossen werden können am ersten Plenartag zudem die Koalitionspläne für die Primärversorgung, die PädagogInnenausbildung Neu sowie das nach wie vor umstrittene Fremdenrechtspaket. Am Programm stehen außerdem eine Strafgesetznovelle mit neuen Tatbeständen und die Privatkonkursreform mit einer Senkung der Entschuldungsdauer auf fünf Jahre. Die verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte kann an diesem Tag zudem dingfest gemacht werden.

Daneben stehen neun Rechnungshofberichte u.a. zu den heimischen Krankenkassen am Programm, in Entschließungen spricht sich das Parlament zudem geschlossen gegen grenznahe Atommülllager aus und ruft zur Hilfe im Südsudan auf.

In einer Ersten Lesung am Ende des ersten Sitzungstages geht es um den Vorschlag, die Einbringung von Bürgerinitiativen zu erleichtern und den Petitionsausschuss aufzuwerten.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Aktuelle Stunde

Für die Aktuelle Stunde hat die ÖVP das Thema "Jubiläum 25 Jahre Streitbeilegung Südtirol" ausgesucht.

Übergangsbestimmung im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs wird gestrichen

Im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs wird eine Übergangsbestimmung ersatzlos gestrichen. Gemäß dieser Bestimmung kann ein Staat, wenn er Vertragsstaat wird, erklären, dass er für einen Zeitraum von sieben Jahren nach Inkrafttreten des Statuts die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs für Kriegsverbrechen nicht anerkennt. Über die Streichung dieser Übergangsbestimmung sind die Vertragsstaaten 2015 in Den Haag übereingekommen, sie sei für Nicht-Vertragsstaaten kein Anreiz, um das Statut des Strafgerichtshofs zu ratifizieren.

Aufruf zur Hilfe im Südsudan

Angesichts der humanitären Krise und dem anhaltenden militärischen Konflikt im Südsudan richten alle sechs Parlamentsfraktionen einen Hilfsappell an die Regierung. Geht es nach den Abgeordneten, soll sie gegenüber der internationalen Staatengemeinschaft und den Konfliktparteien im afrikanischen Land auf friedensstiftende Maßnahmen drängen.

Keine TTIP-Verhandlungen mit derzeitigem Mandat

Ohne die Stimmen der NEOS hat sich der Außenpolitische Ausschuss gegen TTIP-Verhandlungen zwischen der EU und den USA auf Grundlage des derzeitigen Verhandlungsmandats ausgesprochen. Eine weitere aktive Handelspolitik soll von Seiten Österreichs aber dennoch weiterverfolgt werden. Die Entschließung basiert auf einem Antrag der Freiheitlichen. Darin haben sie ein vollständiges Aus für TTIP gefordert.

Koalition hat sich auf neues Primärversorgungsgesetz geeinigt

Aller Voraussicht nach wird es nun doch zu einer Neugestaltung der medizinischen Grundversorgung in Österreich kommen. Der Gesundheitsausschuss hat jedenfalls den diesbezüglichen Antrag der Koalition - Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG 2017) - plenumsreif gemacht. Da die Reform schon im Vorfeld in der Öffentlichkeit außerordentlich kontrovers diskutiert wurde, ist auch im Plenum mit einer heftigen Debatte zu rechnen.

Bis Ende 2021 sollen zu den bereits bestehenden zwei Pilotprojekten in Wien und Enns insgesamt 75 Primärversorgungseinheiten hinzukommen, die gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen haben sollen. Solche Zentren sollen zumindest aus einem Kernteam aus AllgemeinmedizinerInnen und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bestehen und können in Form einer Gruppenpraxis, eines selbständigen Ambulatoriums oder – bei mehreren Standorten - eines Netzwerks betrieben werden.

Je nach Bedarf sollen auch KinderärztInnen sowie weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen (z.B. Hebammen, PsychologInnen etc.) eingebunden werden. Die Regierung erwartet sich dadurch Vorteile für die PatientInnen im Sinne einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Betreuung, eine Entlastung der Spitalsambulanzen sowie eine Aufwertung des Berufsbildes Allgemeinmediziner. Bereits im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurde durch eine Zweckwidmung von 200 Mio. € von Seiten der Länder und der Sozialversicherung die Anschubfinanzierung sichergestellt, hat Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner die Mitglieder des Gesundheitsausschusses informiert.

Eine Primärversorgungseinheit muss im jeweiligen Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) abgebildet sein. Eine an einem Standort eingerichtete PVE kann nur in der Organisationsform einer Gruppenpraxis (laut Ärztegesetz) oder als selbständiges Ambulatorium (laut Bundesgesetzes über Krankenanstalten- und Kuranstalten) geführt werden. Wird ein Netzwerk gebildet, z.B. in Form eines Vereins, so kann diese nur aus freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen sowie anderen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer abzuschließen ist. Die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an einer Primärversorgungseinheit in Form eines selbständigen Ambulatoriums zu beteiligen, wird auf gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände) eingeschränkt. Für bereits bestehende Zentren gibt es eine flexible Übergangsbestimmung.

Von Seiten der Opposition kam teils massive Kritik im Ausschuss, die sich vor allem an der fehlenden Anstellungsmöglichkeit von ÄrtzInnen durch ÄrztInnen entzündete. Zudem wurde ausdrücklich bedauert, dass die Interessen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe im Gesamtvertrag nicht berücksichtigt werden. Am Schluss werden nur mehr Ambulatorien übrig bleiben, die von den Gebietskrankenkassen betrieben werden, so ein weiterer Vorwurf.

Kaum Chancen auf Zustimmung hat ein Antrag der FPÖ, die ein Maßnahmenprogramm einfordert, das eine qualitativ hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung im ländlichen Bereich auch in Zukunft sicherstellt.

Suchtmittel: Besserer Datenaustausch zwischen ÄrztInnen, ApothekerInnen und Behörden

Auf allgemeine Zustimmung kann jedenfalls eine Novelle des Suchtmittelgesetzes hoffen, die Teil eines Gesamtpakets ist, mit dem der rechtliche Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung angepasst werden soll. In der heutigen Lehrmeinung geht man davon aus, dass es sich bei der Abhängigkeit von Opioiden (vor allem Heroin) um eine chronische Erkrankung handelt. Maßnahmen zur Schadensminimierung oder –reduktion sind daher nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft von Nutzen. Multiple Substanzabhängigkeiten bergen besondere Risiken, der gemeinsame Antrag von SPÖ und ÖVP zielt daher auf einen besseren Informationsfluss zwischen den in der Betreuung der PatientInnen involvierten ÄrztInnen, ApothekerInnen und den Gesundheitsbehörden ab. Diese Änderungen sind notwendig, da vor allem in der Apotheke ein unkontrollierter Gebrauch suchtmittelhaltiger Arzneimittel neben dem Substitutionsmedikament augenfällig werden, so die Begründung für die Neuregelung.

Uneinigkeit bei Quecksilber-Grenzwert in Thunfisch

Wahrscheinlich abgelehnt wird ein Vorstoß des Team Stronach zur Festlegung von Quecksilber-Grenzwerten in Thunfisch. Weltweit durchgeführte Studien würden zeigen, dass der Quecksilbergehalt von Meeresfischen in etlichen Bereichen über der maximal tolerierten Aufnahmemenge liege. Durch Verunreinigungen der Umwelt gelange Quecksilber, das in Batterien, Thermometern oder Desinfektionsmitteln enthalten ist, in die Nahrungskette und könne zu Vergiftungen führen. In dem Antrag plädieren die Abgeordneten für einen Grenzwert für Quecksilber in Thunfischen von 1mg/kg mit Verweis auf die kürzliche Ratifizierung des Minamata-Abkommens zur Quecksilber-Reduktion. Im Ausschuss hielt man dem entgegen, dass man

EU-weit einheitliche Grenzwerte abwarten sollte.

Initiative zur Wiedereinführung von TBC-Untersuchungen für Lebensmittelpersonal

Ebenso wenig Chance hat ein weiterer Vorstoß des Team Stronach nach Wiedereinführung von TBC-Untersuchungen für Lebensmittelpersonal. In Österreich gab es 2015 insgesamt 12 Fälle von multiresistenter (MDR)-Tuberkulose, so die Begründung. Nachdem Asylsuchende als TBC-Risikogruppe auch für gemeinnützige Tätigkeiten eingesetzt würden, die unter anderem mit der Lebensmittelversorgung zusammenhängen (beispielsweise Hilfstätigkeiten in der Küche im Bereich der Seniorinnen- und Seniorenbetreuung und in öffentlichen Kindergärten), sei es notwendig, entsprechende präventive Maßnahmen zu treffen. Im Ausschuss wurde dazu der Vorwurf geäußert, der

Antragstext sei "rassistisch begründet" und es gebe kein erweitertes Ansteckungspotenzial.

Mehrheit gegen Neudefinition des Begriffs Embryo

Im Gesundheitsausschuss sprach sich eine Mehrheit gegen den Antrag des fraktionslosen Abgeordneten Marcus Franz aus, den Embryonen-Begriff neu zu definieren und damit neu festzulegen, was Leben ist und ab wann es beginnt. Eine befruchtete Eizelle gelte derzeit erst ab ihrer Einnistung in den Uterus als Embryo, heißt es in der Begründung der Initiative. Um den Missbrauch und den lapidaren Umgang in Labors mit eingefrorenen, befruchteten Eizellen zu vermeiden, müsse entsprechend der Definition des EuGH aus 2014 gesetzlich festgelegt werden, dass der Mensch bereits ab der Verschmelzung von Spermium und Eizelle auch als solcher definiert ist.

Forderung nach jährlichen, verpflichtenden Reanimationskursen ab der 7. Schulstufe

Dem Unterrichtsausschuss zugewiesen werden soll ein weiterer Antrag von Marcus Franz mit dem Ziel, verpflichtende Reanimationsausbildungen ab der 7. Schulstufe einzuführen. Eine wesentliche Rolle sollten dabei Kenntnisse spielen, wie man im Fall von festgestellten Herz-Kreislauf-Stillständen eine Herzdruckmassage durchführt und einen für Laien geeigneten Defibrillator rasch und richtig zur Anwendung bringt, argumentiert der fraktionslose Abgeordnete.

Aktionsplan Frauengesundheit – Expertinnen schlagen 40 konkrete Maßnahmen vor

Frauen und Männer haben verschiedene Gesundheitsrisiken, unterschiedliche Lebensstile, zeigen bei manchen Krankheiten andere Symptome und reagieren auf die gleichen medizinischen Behandlungen nicht immer gleich. Frauen leben zwar länger, verbringen aber weniger Lebensjahre in guter Gesundheit. Gesundheitliche Chancengerechtigkeit ist für alle Menschen ein Thema, aber Frauen sind von sozioökonomischen Gesundheitsdeterminanten, insbesondere Armut, deutlich stärker betroffen als Männer.

Mit dem "Aktionsplan Frauengesundheit" soll daher ein Beitrag geleistet werden, den genderspezifischen Aspekt in der Prävention und der Gesundheitsversorgung zu fördern. Er enthält 17 Wirkungsziele und listet 40 konkrete Maßnahmen auf, die sich einerseits auf die verschiedenen Lebensphasen von Frauen beziehen und andererseits altersübergreifend sind. Österreich ist damit das erste Land, das über einen solchen Aktionsplan verfügt, betonte Gesundheits- und Frauenministerin Pamela Rendi-Wagner im Gleichbehandlungsausschuss. Das werde auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hervorgehoben.

FrauensprecherInnen fordern Ausbau von Programmen in Sachen Frauengesundheit

Der 6-Parteien-Entschließungsantrag der FrauensprecherInnen aller Fraktionen steht in engem Zusammenhang mit dem Aktionsplan Frauengesundheit. Die Qualität der medizinischen Angebote für Frauen müsse verbessert werden, heißt es darin. Noch immer werden in Österreich bereits sehr früh geschlechtsspezifische Unterschiede im Gesundheitsverlauf zum Nachteil von Frauen deutlich, geben die Antragstellerinnen zu bedenken und fordern eine Qualitätsverbesserung durch eine stärkere Einbindung von Gendermedizin in der Krankenversorgung, Gesundheitsversorgung, Prävention und Früherkennung sowie in Forschung und Rehabilitation.

Mehr Autonomie für Schulen – Koalition kann sich mit Grünen auf Bildungsreform einigen

Es war knapp – aber nach langen Verhandlungen konnten sich SPÖ und ÖVP mit den Grünen auf die Bildungsreform einigen und das Gesetzespaket im Unterrichtsausschuss startklar für das Plenum machen. Damit ist auch die notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert. Laut Bildungsministerin Sonja Hammerschmid steht dabei die pädagogische Freiheit im Mittelpunkt. Sie erwartet sich nun eine völlig neue, zukunftsfähige Form der Schule. Die FPÖ war über die kurzfristige Behandlung im Ausschuss empört und stellte einen Antrag auf Vertagung. Außerdem wollten die Freiheitlichen eine Ausschussbegutachtung durchführen, konnten sich damit aber im Ausschuss nicht durchsetzen.

Im Zentrum der Bildungsreform 2017 steht die Möglichkeit, Schulen künftig zu Clustern zusammenzuschließen. Außerdem soll nicht nur die Behördenstruktur verbessert werden, sondern auch die Schulautonomie gestärkt und die Besetzung von leitenden Funktionen objektiviert werden. Mehr Flexibilität gibt es beispielsweise bei den Klassengrößen, die künftig frei gestaltet werden können. Einschränkend wirkt dabei jedoch eine Verfassungsbestimmung, die gewährleistet, dass im Durchschnitt pro Bundesland maximal 25 SchülerInnen in der Klasse sind. Entscheidungsfreiheit für die Schulen gibt es auch in Bezug auf die Schulstunden. Während diese bis jetzt 50 Minuten dauerten, können die Schulen künftig autonom entscheiden, wie sie Unterrichtseinheiten zeitlich zusammenfassen. Auch die Öffnungszeiten können flexibler gestaltet werden. So besteht etwa die Möglichkeit, von 7 bis 8 Uhr in der Früh eine Betreuung anzubieten. Zudem erhalten die Schulen Personalautonomie. Die Schule soll entscheiden können, welcher Bewerber bzw. welche Bewerberin den Zuschlag bekommet. Schulen haben künftig die Möglichkeit, sich zu sogenannten Schulclustern zusammenzuschließen. Bis zu acht Schulstandorte können sich freiwillig dazu bekennen. Ausnahmen gibt es nur bei Schulen mit grundsätzlich wenigen SchülerInnen und sinkenden Schülerzahlen.

Bildungsdirektionen lösen die Landesschulräte ab und übernehmen sowohl Bundes- als auch Landesagenden. Die Zuständigkeit erstreckt sich über alle LehrerInnen, egal ob diese dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind. Statt den bisherigen amtsführenden PräsidentInnen leiten künftig BildungsdirektorInnen – bestellt von Bildungsministerin und den jeweiligen Landeshauptleuten - die Direktionen. Die Funktion eines Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin wird abgeschafft und durch einen Ständigen Beirat aus VertreterInnen der LehrerInnen, SchülerInnen und Erziehungsberechtigten ersetzt.

Durchsetzen konnten sich die Grünen mit ihrer Forderung nach einer Ausweitung der Modellregionen. Zur Erprobung der Gesamtschule können künftig alle in einer Region wohnhaften schulpflichtigen Kinder unter denselben organisatorischen und pädagogischen Rahmenbedingungen in einer gemeinsamen Schule zusammengefasst werden. Die Bedingungen dafür waren bis zuletzt strittig. In der von SPÖ, ÖVP und Grünen vorgelegten Einigung ist nun vorgesehen, dass bis zu 15 Prozent aller Schulen der fünften bis achten Schulstufe die Gesamtschule erproben können. Pro Modellregion dürfen höchstens 5.000 AHS-UnterstufenschülerInnen betroffen sein. Dies ermöglicht Modellregionen, welche kleinere Bundesländer, wie beispielsweise Vorarlberg, umfassen. LehrerInnen und Eltern müssen dafür stimmen. Bei den LehrerInnen ist eine einfache Mehrheit in der Lehrerkonferenz, bei den Eltern eine doppelte Mehrheit (einfache Mehrheit bei der Abstimmung und mindestens ein Drittel aller Abstimmungsberechtigten) erforderlich.

Miterledigt werden mit dem Gesetz vier Initiativen der Opposition. Darin geht es neben der von den Grünen geforderten Abschaffung der VizepräsidentInnen der Landesschulräte auch um die gemeinsam mit den NEOS vorgeschlagenen Modellregionen zur Gemeinsamen Schule. Mit zwei weiteren Initiativanträgen wollten die Grünen Änderungen im Schulpflichtgesetz und im Schulorganisationsgesetz anstoßen. Der erste Novellenvorschlag hat zum Ziel, Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren den Besuch einer Polytechnischen Schule zu ermöglichen, auch wenn sie über keinen Abschluss der Pflichtschule verfügen. Die zweite Gesetzesänderung soll eine unbefristete Verlängerung der Sprachförderkurse für außerordentliche SchülerInnen bewirken.

Gemeinsames Studienrecht für PädagogInnen

Ein Gesetzespaket, initiiert von den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ, bringt nun ein gemeinsames Studienrecht für die an der PädagogInnenbildung Neu beteiligten Institutionen.

Hauptgesichtspunkte der Novelle sind die Angleichung der unterschiedlichen studienrechtlichen Regelungen der postsekundären Bildungseinrichtungen. Ziel ist es, für alle Studierenden und die durchführenden Institutionen aller Lehramtsstudien Einheitlichkeit zu gewährleisten, klare Regelungen für gemeinsam eingerichtete Studien und einheitliche rechtliche Bedingungen zu schaffen sowie Klarheit in den Entscheidungen der zuständigen studienrechtlichen Organe zu gewährleisten.

Die bisherigen Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen werden zukünftig als Hochschullehrgänge geführt. Des Weiteren erfolgen auch die aufgrund der Angleichung des Studienrechts notwendigen Anpassungen der organisationsrechtlichen Strukturen der Pädagogischen Hochschulen an die Universitäten. Außerdem soll die gleichberechtigte Teilnahme von Fachhochschulen und Privatuniversitäten an gemeinsam eingerichteten Studien ermöglicht werden.

Des Weiteren soll ein neues Modell für "QuereinsteigerInnen" den Einstieg in bzw. Umstieg auf den Beruf der Lehrerinnen und Lehrer für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) attraktiver machen. Ein neues Masterstudium für das Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) in einem Unterrichtsfach ermöglicht Personen, die ein fachwissenschaftliches Studium bereits abgeschlossen haben, nach Maßgabe des Bedarfs an Absolventinnen und Absolventen den erleichterten Einstieg in die pädagogische Profession.

Stärkung der Gebärdensprache im Unterricht

Auf Basis einer Initiative der Grünen sprechen sich alle Parteien dafür aus, die Gebärdensprache (ÖGS) als Unterrichtssprache an den heimischen Schulen besser zu fördern. Wichtig ist den Abgeordneten in diesem Zusammenhang auch die Qualitätssicherung.

Auch das Team Stronach hatte mit seiner Initiative nach einem höheren Männeranteil in pädagogischen Berufen Erfolg. Im leicht abgeänderten Antrag, der ebenfalls von allen unterstützt wird, werden nun die Bildungsministerin und der Wissenschaftsminister aufgefordert, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln, um dieses Ziel zu erreichen.

Bund-Länder-Vereinbarung zu Basisbildung und Nachholen von Schulabschlüssen

Zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen, haben Bund und Länder bereits für den Zeitraum 2012 bis 2017 eine Vereinbarung abgeschlossen, die Bildungsangebote im Bereich der Basisbildung und Angebote für das Nachholen des Pflichtschulabschlusses regelt. Somit konnten bislang 13.600 Personen kostenlos ihre Basisbildung verbessern und rund 5.800 Personen den Pflichtschulabschluss nachholen.

Nun soll die Vereinbarung verlängert und ausgebaut werden. Zwischen 2018 und 2021 sollen so weitere 18.000 Personen beim Erwerb von Basisbildung und 9.000 Personen beim Nachholen des Pflichtschulabschlusses unterstützt werden. Dafür sind rund 72,6 Mio. € vorgesehen, die jeweils zur Hälfte vom Bund und von den Ländern zur Verfügung gestellt werden. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan