Parlamentskorrespondenz Nr. 799 vom 23.06.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 29. Juni 2017 (1)

Neues Datenschutzgesetz, Reform der Sportförderung und Neuberechnung der Tabaksteuer

Wien (PK) – Mit gewichtigen Gesetzen geht es am zweiten Nationalratssitzungstag am Donnerstag weiter. Startklar ist demnach die Beschäftigungsaktion 20.000, wodurch Langzeitarbeitslose über 50 wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen sowie der Beschäftigungsbonus. Hier übernimmt der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten, locker gemacht werden sollen dafür 2 Mrd. €. Am Programm stehen außerdem die neue Sportförderung, ein neues Börsegesetz, eine neue Berechnung der Tabaksteuer sowie die neue Gewerbeordnung, über die die Parteien aber noch bis zum Plenum weiterverhandeln wollen. Zudem wird die Forschungsprämie auf 14% angehoben.

Am Ende der Sitzung beschäftigen sich die Abgeordneten mit dem jüngsten Volksanwaltschaftsbericht, der gravierende Pflegemissstände zutage gebracht hat. 83% der Menschenrechtskontrollen haben Defizite aufgedeckt, bei der Verwaltung zeigte sich ein Beschwerdeplus.

Fragestunde

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Hans Peter Doskozil beantwortet Fragen aus seinem Ressort.

Neues Datenschutzgesetz

Einigt man sich am Montag im Verfassungsausschuss auf das umstrittene neue Datenschutzgesetz, würde es voraussichtlich nur wenige Tage später im Plenum fixiert werden. Kontrovrs betrachtet werden in diesem umfangreichen Paket die von Innenminister Wolfgang Sobotka vorgeschlagenen Sonderbestimmungen u.a. zur Video-Überwachung. Auf die Tagesordnung könnte auch ein eigenes Gesetz für verfassungsändernde Staatsverträge sowie eine Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz kommen, die der Strukturreform im Verteidigungsministerium Rechnung trägt. Durch eine Änderung des E-Government-Gesetz könnte die Bürgerkarte zu einem elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) weiterentwickelt werden.

Neue Sportförderung

Die heimische Sportförderung wird erneut auf neue Beine gestellt. Um mögliche Doppelförderungen im Sport künftig abzustellen, kommen die unterschiedlichen Fördertöpfe in eine Hand. Gebündelt wird die Fördervergabe in einer neu zu schaffenden Bundes-Sport GmbH, die als "One Stop Shop" die heimischen Sportverbände betreuen soll. Ausbezahlt wird vermehrt nach Leistungskriterien, der Förderzeitraum wird auf vier Jahre verlängert. Für die Koordination der Bundessportstätten wird zusätzlich eine Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH als Tochtergesellschaft der Bundes-Sport GmbH installiert.

Die Opposition lehnt die Reformpläne dezidiert ab. FPÖ, NEOS und Team Stronach befürchten in Zusammenhang mit den zwei neu zu schaffenden Institutionen Postenschacher vor den Wahlen im Herbst, die Grünen bemängeln insbesondere die aus ihrer Sicht großen Machtbefugnisse der Kommissionen für den Leistungs- und Spitzensport sowie den Breitensport in der Bundes-Sport GmbH, deren Mitglieder gleichzeitig Förderentscheider als auch Fördernehmer sein können.

Sportminister Hans Peter Doskozil verteidigt seine Reformvorhaben. Klar ist für ihn, dass es zu keinen politischen Besetzungen kommen wird. Bei den Kommissionen ortet der Minister weder eine Machtkonzentration, noch eine Unvereinbarkeit. Die Fördergeldvergaben werden ihm zufolge im Wechselspiel zwischen der Geschäftsführung und den Kommissionen stattfinden.

Anhebung der Forschungsprämie auf 14%

Die Forschungsprämie wird ab Jänner 2018 von 12% auf 14% angehoben.

Die Anhebung geht auf die Evaluierung der Forschungsprämie zurück und könne dazu beitragen, dass Österreich rascher als "Innovation Leader" eingestuft wird, argumentieren SPÖ und ÖVP. Die FPÖ geht mit, die Grünen wünschen sich 18%, damit auch Klein- und Mittelbetriebe von der Prämie profitieren können.

Neue Stiftungsform soll Weitergabe von Aktien an MitarbeiterInnen ermöglichen

Mit dem nächsten Gesetz, das auf der Tagesordnung steht, soll eine neue Form der betrieblichen Privatstiftung – die Mitarbeiterbeteiligungsstiftung – geschaffen werden. Diese soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an die MitarbeiterInnen dienen. Darüber hinaus werden die Regelungen für betriebliche Privatstiftungen neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Aktien in Höhe von 4.500 € sollen steuer- und sozialversicherungsfrei an die MitarbeiterInnen übertragen werden können. Die ÖVP spricht von einer Win-Win-Situation sowohl für die MitarbeiterInnen als auch für die Unternehmen.

Steueranreize für Risikokapital

Geht es nach SPÖ, ÖVP, den Freiheitlichen und den NEOS, sollen die  Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) modernisiert werden, um Unternehmen den Zugang zu Eigenkapital zu erleichtern. Neu ist die Gliederung in ein 3-Ebenen-Modell, wonach private Investoren in Beteiligungen an den MiFiG investieren. Diese bündeln Eigenkapital und stellen es den Unternehmen zur Verfügung. Dabei setzt das Finanzministerium steuerliche Anreize sowohl für die MiFiG selbst als auch für private Investoren, die Investitionsvolumen bereitstellen.

Neue Tabaksteuer

Die Tabaksteuer soll neu gestaffelt und die Mindesthandelsspanne ab 2018 angehoben werden. Laut Gesetz soll die Tabaksteuer für Zigaretten bis April 2018 39% des Kleinverkaufspreises bzw. 53 € je 1.000 Stück betragen. Ab April 2018 sollen 37,5% des Kleinverkaufspreises und 58 € je 1.000 Stück gelten. Beim Feinschnitt ist bis zum ersten Quartal 2018 eine Steuer von 56% des Kleinverkaufspreises – mindestens aber 100 € je Kilogramm geplant. Danach wird der minimale Kilopreis auf 110 € angehoben.

Das Tabakmonopolgesetz soll zur Absicherung der wirtschaftlichen Existenz der TrafikantInnen ebenfalls abgeändert werden. Die Mindesthandelsspannen für Zigaretten und Tabak für Zigaretten zum Selbstdrehen sollen ab 1. August 2017 erhöht werden. Demnach darf für Zigaretten die Handelsspanne ab diesem Zeitpunkt nicht niedriger sein als 0,026 € pro Stück für Inhaber von Tabakfachgeschäften und 0,014 € für Inhaber von Tabakverkaufsstellen. Für losen Tabak darf der Rohertrag je Gramm künftig nicht unter 0,01998 € für Trafiken und 0,012 € für Tabakverkaufsstellen liegen. Die SPÖ hat im Finanzausschuss weitere Schritte angekündigt.

Weiterhin keine NoVA für Klein-LKWs

Die Parlamentsfraktionen befürchten, dass Klein-LKWs künftig von der Normverbrauchsabgabe betroffen sind, wenn es zu den erwarteten Änderungen in der europäischen Zollnomenklatur zur Definition von PKWs kommt. Mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes sollen Klein-LKWs wie bisher befreit bleiben.

Erprobung des Bildungskompass

Zur Vorbereitung einer bundesweiten Umsetzung soll der Bildungskompass ab dem Kindergartenjahr 2017/18 in Oberösterreich erprobt und wissenschaftlich evaluiert werden. Das sieht eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich vor. Der Bildungskompass soll als einheitliches Qualitätsinstrument in der Elementarpädagogik Stärken und Potentiale der Kinder dokumentieren sowie den Übergang in die Volksschule erleichtern. Zur Abdeckung des Aufwandes wird dem Land ein Zuschuss in der Höhe von 164.000 € zur Verfügung gestellt.

Referenzwerte-Vollzugsgesetz

Eine Verordnung der Europäischen Union über Indices, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, verfolgt das Ziel, durch die Schaffung eines präventiven Regulierungsrahmens zu Genauigkeit und Integrität in der Finanzwelt beizutragen. Ein so genanntes Referenzwerte-Vollzugsgesetz, das voraussichtlich die Stimmeneinhelligkeit erhält, sieht Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verordnung vor. Die FMA wird als zuständige Aufsichtsbehörde fungieren.

Bund verzichtet auf HETA-Forderung: Kärnten leistet Abschlagzahlung

Der Bund und das Land Kärnten schließen einen Vergleich im Rahmen eines SvK-Verzichtsgesetzes zur Abwicklung der HETA. Darin verzichtet der Bund auf 1,71 Mrd. €, die voraussichtlich uneinbringlich sein werden, und erhält dafür eine Abschlagszahlung von 67 Mio. € von Kärnten. Ziel ist die Vermeidung der Insolvenz des Sondervermögens Kärnten (SvK) und die Schaffung eines umfassenden Rechtsfriedens, betonen die Regierungsparteien.

Zustimmung kam bisher von SPÖ, ÖVP und den Grünen. Die NEOS sehen darin eine verpasste Chance, die Insolvenz Kärntens wäre aus ihrer Sicht nicht nur ein Neuanfang gewesen, sondern auch eine gute Gelegenheit für eine Föderalismusreform. Die FPÖ will sich die Zustimmung im Plenum vorbehalten.

Neues Börsegesetz

Das neue Börsegesetz 2018 soll den Rückzug aus der Börse ermöglichen. Das war bisher im Amtlichen Handel nicht möglich. Bei Aktien und anderen praktisch bedeutsamen Wertpapieren muss dafür ein Hauptversammlungsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit vorliegen. Außerdem darf der Anlegerschutz nicht gefährdet sein und die amtliche Notierung muss zumindest drei Jahre betragen.

Durch die Zusammenführung des geregelten Freiverkehrs mit dem Amtlichen Handel sowie der Einführung des freiwilligen Delistings erwartet sich der Gesetzgeber zudem eine Steigerung der Attraktivität der Österreichischen Börse im internationalen Vergleich.

Durch weitere gesetzliche Neuregelungen sollen die Befugnisse der Finanzmarktaufsicht (FMA) ausgeweitet werden. Der Verkauf, die Vermarktung und der Vertrieb von Produkten, die ernsthafte Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes, der Finanz- oder Warenmärkte oder der Stabilität des Finanzsystems hervorrufen, kann künftig verboten werden. Die FMA soll in diesem Zusammenhang auch Verwaltungsstrafen verhängen können.

Hintergrund sind EU-Initiativen zur Stärkung des Anlegerschutzes und der Verbesserung der Integrität und Transparenz der Finanzmärkte, mit denen Brüssel auf die Finanzkrise reagiert hat. Die Maßnahmen sollen nun in nationales Recht umgesetzt werden. Frist ist der 3. Juli. Die neuen Regelungen gelten ab 3. Jänner 2018

Register über wirtschaftliche Eigentümer

Um Geldwäsche und Steuerbetrug zu bekämpfen, ist ein Gesetz über die Einrichtung eines Registers wirtschaftlicher Eigentümer vorgesehen. In dieses im Finanzministerium angesiedelte Register sollen die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderer juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. SPÖ, FPÖ und Teile der ÖVP votierten im Finanzausschuss für das Gesetz, gegen die ÖVP-Fraktionslinie stellte sich Jakob Auer. Grüne und NEOS wollen das Register öffentlich zugänglich machen.

Entwicklungszusammenarbeit wird wieder aufgefüllt

Die Fortsetzung der österreichischen Beteiligung an der Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsinstitutionen mit dem IFI-Beitragsgesetz 2017 kann mit einer Nationalratsmehrheit ohne die Stimmen der FPÖ rechnen. Damit sollen 116 Mio. € für die vierzehnte Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XIV) und 9,27 Mio. € Sonderziehungsrechte, 383,81 Mio. € für die achtzehnte Wiederauffüllung des Fonds der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-18) und 24,75 Mio. € an Sonderziehungsrechten sowie ein Beitrag von 17,17 Mio. € an den Treuhandfonds der Internationalen Entwicklungsorganisation für hochverschuldete arme Länder (Debt Relief Trust Fund) geleistet werden.

Multilaterales Übereinkommen gegen Steuervermeidung

Das Übereinkommen "Multilateral Convention to Implement Tax Treaty-Related Measures to Prevent Base Erosion and Profit Shifting" (MLI) zur Umsetzung multilateraler, steuerbezogener Maßnahmen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) soll Steuerverkürzung und Steuerverlagerung im sich ändernden globalen Geschäftsumfeld verhindern. Der Staatsvertrag wurde vom Finanzausschuss einhellig ins Plenum geschickt. Erklärtes Ziel ist einerseits, dass zwischenstaatlich der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmt, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet sowie die Wertschöpfung erfolgt und dass damit der Verlust von Unternehmenssteuereinnahmen verhindert wird. Außerdem soll durch Verbesserung der internationalen Streitbeilegung die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen erhöht werden.

Erneuertes Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel

Mit einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen, das ebenso einstimmig plenumsreif gemacht wurde, sollen die Wirtschaftsbeziehungen mit Israel gestärkt werden. Das Steuerabkommen aus dem Jahr 1970 ist veraltet und entspricht nicht den Standards der OECD. Nun sollen etwa Direktinvestitionen steuerlich entlastet, Steuern auf Zinsen von 15 auf 5% gesenkt und mit der Einführung des OECD-Standards mehr Transparenz geschaffen sowie die Amtshilfe verbessert werden. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) keg/jan