Parlamentskorrespondenz Nr. 806 vom 26.06.2017

Verfassungsausschuss billigt Änderungen im Beamten-Dienstrecht

Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz kommt in die Warteschleife

Wien (PK) – Die Regierungsparteien sprechen sich dafür aus, sämtliche Staatsverträge, die als Verfassungsgesetz gelten bzw. Verfassungsbestimmungen enthalten, künftig in einem eigenen Bundesverfassungsgesetz aufzulisten. Ein von ihnen eingebrachter Gesetzesantrag wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrats heute allerdings in die Warteschleife geschickt. Mangels sich abzeichnender Zweidrittelmehrheit stimmten SPÖ und ÖVP gemeinsam mit den NEOS und den Grünen dafür, die Beratungen über die Initiative zu vertagen. Bereits zuvor hatte die FPÖ den Entwurf als unausgegoren bezeichnet und eine Absetzung von der Tagesordnung verlangt.

Das erste Abkommen, das gemäß dem Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz (2236/A ) neu in die Liste aufgenommen werden hätte sollen, ist das Protokoll Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (15. ZPEMRK). Um dessen Ratifizierung nicht zu verzögern, hat der Ausschuss mit SPÖ-ÖVP-G-N-Mehrheit ein eigenes Bundesverfassungsgesetz über die Genehmigung dieses Protokolls beschlossen. Dieses kann damit noch vor dem Sommer verabschiedet werden. Damit habe man eine "saubere Lösung" für das Ratifizierungsproblem gefunden, zeigte sich Albert Steinhauser erfreut.

BDG-Novelle trägt Strukturreform im Verteidigungsministerium Rechnung

Gegen die Stimmen der Grünen beschloss der Ausschuss eine Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz (2247/A ). Mit dem Gesetzentwurf wird der Strukturreform im Verteidigungsministerium und beim Bundesheer Rechnung getragen. Insbesondere geht es um Änderungen des Richtverwendungskatalogs. Eine klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll die optimierte Zusammenarbeit der militärischen und zivilen Organisationselemente im Verteidigungsressort gewährleisten, heißt es dazu in den Erläuterungen. Auch für die LeiterInnen von Polizei- und Fachinspektionen ist eine neue Zuordnung vorgesehen.

Mittels eines SP-VP-FP-Abänderungsantrags wird zudem einer jahrelangen Forderung der Gewerkschaften und betroffener Zeitsoldaten Rechnung getragen. Künftig wird ehemaligen Zeitsoldaten, die die so genannte "Hacklerregelung" in Anspruch nehmen wollen, ihre Tätigkeit beim Bundesheer zur Gänze angerechnet. Bisher konnten maximal 30 Monate des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Dienstzeit geltend gemacht werden. Der 30-Monate-Deckel wird nun im Beamten-Dienstrechtsgesetz gestrichen, auch im ASVG-Bereich sind gemäß den Erläuterungen entsprechende Änderungen geplant. Ausdrücklich begrüßt wurde der Schritt auch von der FPÖ, ein von ihr bereits Anfang 2014 eingebrachter Antrag (175/A ) gilt damit als miterledigt.

Abgeordneter Albert Steinhauser begründete die Ablehnung des Antrags durch die Grünen damit, dass sie nicht genug Zeit gehaben hätten, sich die geplanten Änderungen genau anzuschauen. Man werde das Vorhaben bis zum Plenum prüfen. Zur Feststellung von ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl, dass es auch für LandeslehrerInnen, RichterInnen und StaatsanwältInnen analoge Bestimmungen brauche, hielt Otto Pendl (S) fest, dass man das bei Bedarf regeln werde. FPÖ-Abgeordneter Günther Kumpitsch wies darauf hin, dass es sich um ein langjähriges Anliegen der FPÖ handle.

Christoph Hagen (T) nutzte die Debatte dazu, neuerlich ein eigenes Gehaltsschema für den Exekutivdienst zu fordern. Das Berufsbild der ExekutivbeamtInnen habe sich erheblich geändert, ohne dass die Gehälter entsprechend angepasst worden seien, kritisierte er. (Schluss Verfassungsausschuss) gs