Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 28.06.2017

Nationalrat beschließt mehrheitlich neues Primärversorgungsgesetz

Kritikpunkte: Von fehlender Ärzteanstellung bis mangelnder Einbindung der Gesundheitsberufe

Wien (PK) – Der Nationalrat gab heute mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP den Startschuss für die Neugestaltung der medizinischen Grundversorgung in Österreich. Nach langjährigen und intensiven Verhandlungen – einen ersten konkreten Plan hatte die frühere Ministerin Sabine Oberhauser schon im Jahr 2015 vorgelegt – konnten die Regierungsparteien nun auch dieses wichtige Vorhaben noch vor den Wahlen finalisieren. Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz (GRUG 2017) schafft die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Errichtung von insgesamt 75 Primärversorgungseinheiten bis 2021. Diese zeichnen sich durch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und ein umfassendes Leistungsangebot aus (2255/A ).

Solche Zentren sollen zumindest aus einem Kernteam aus AllgemeinmedizinerInnen und Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bestehen und können in Form einer Gruppenpraxis, eines selbständigen Ambulatoriums oder – bei mehreren Standorten - eines Netzwerks betrieben werden. Je nach Bedarf sollen auch KinderärztInnen sowie weitere Angehörige von Gesundheits- und Sozialberufen (z.B. Hebammen, PsychologInnen etc.) strukturiert eingebunden werden. Die Regierung erwartet sich dadurch Vorteile für die PatientInnen im Sinne einer ganzheitlichen und kontinuierlichen Betreuung, eine Entlastung der Spitalsambulanzen sowie eine Aufwertung des Berufsbildes Allgemeinmediziner. Bereits im Rahmen der letzten Finanzausgleichsverhandlungen wurde durch eine Zweckwidmung von 200 Mio. € von Seiten der Länder und der Sozialversicherung die Anschubfinanzierung sichergestellt. Nun gehe es darum, rasch in die Umsetzungsphase zu treten, meinte Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner, damit die neuen attraktiveren Angebote bundesweit bald allen ÖsterreicherInnen zur Verfügung stehen.

Opposition beklagt mangelnde Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen

Von Seiten der Opposition kam teils massive Kritik, die sich vor allem an der fehlenden Anstellungsmöglichkeit von ÄrtzInnen durch ÄrztInnen entzündete. Die Grünen, die grundsätzlich für den Ausbau der Primärversorgung eintreten, bedauerten zudem ausdrücklich, dass die Interessen der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe nicht berücksichtigt werden. Die Freiheitlichen befürchteten ein Ende des Hausarztes, der durch anonyme, staatliche Gesundheitszentren ersetzt werden soll. Das Gesetz bringt uns keinen Schritt weiter, konstatierte NEOS-Mandatar Gerald Loacker; auch für Ulrike Weigerstorfer (T) ist die Vorlage viel zu wenig ausgereift. Nach Auffassung von Marcus Franz (o.F.) enthält der Antrag überhaupt nichts Konkretes. Er stellte einen Rückverweisungsantrag an den Gesundheitsausschuss, der aber keine Mehrheit fand.

Keine Zustimmung fand ein Antrag der FPÖ, in dem ein Maßnahmenprogramm zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden medizinischen Versorgung der österreichischen Bevölkerung im ländlichen Bereich gefordert wird (414/A(E)). Ebenfalls keine Mehrheit fanden die im Zuge der Debatte von der FPÖ eingebrachten Entschließungsanträge betreffend Umstellung der E-Cards auf ein System mit Foto, betreffend dauerhafte Abschaffung des Pflegeregresses sowie betreffend Teilnahme der Freiwilligen Feuerwehren am kostenlosen Hepatitis-Impfprogramm. Auch der G-Abänderungsantrag zum GRUG, der G-Entschließungsantrag betreffend Primärversorgungsrahmenvertrag für nicht-ärztliche Gesundheitsberufe sowie der Entschließungsantrag des Team Stronach betreffend Fotos für E-Cards erhielten nicht das notwendige Quorum.

Einheitlicher Auftritt nach außen – verschiedene Organisationsformen möglich

Eine Primärversorgungseinheit muss laut S-V-Antrag eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und im jeweiligen Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) abgebildet sein. Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungsträgern ist ein Primärversorgungsvertrag, wobei jedenfalls die örtlich zuständige Gebietskrankenkasse Vertragspartner sein muss. Eine an einem Standort eingerichtete PVE kann nur in der Organisationsform einer Gruppenpraxis (laut Ärztegesetz) oder als selbständiges Ambulatorium (laut Bundesgesetzes über Krankenanstalten- und Kuranstalten) geführt werden. Wird ein Netzwerk gebildet, z.B. in Form eines Vereins, so kann diese nur aus freiberuflich tätigen ÄrztInnen, Gruppenpraxen sowie anderen Angehörigen von Gesundheits- und Sozialberufen oder deren Trägerorganisationen gebildet werden.

Die rechtliche Grundlage bildet ein neuer, bundesweit einheitlicher und eigenständiger Primärversorgungs-Gesamtvertrag, der zwischen dem Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer abzuschließen ist. Darin enthalten sein muss u.a. das Mindestleistungsspektrum, Regelungen über die Grundsätze der Vergütung und die Ausgestaltung der Honorarvereinbarungen. Dieser Vertrag gilt allerdings nicht für jene Primärversorgungseinheiten, die als selbständige Ambulatorien tätig sind, da diese der Wirtschaftskammer angehören. Bundesländerweise gliedert sich der geplante Zielwert von 75 Primärversorgungseinheiten wie folgt: Burgenland 3, Kärnten 5, Niederösterreich 14, Oberösterreich 13, Salzburg 5, Steiermark 11, Tirol 6, Vorarlberg 3, Wien 16. Die Möglichkeit, sich als Gesellschafter an einer Primärversorgungseinheit in Form eines selbständigen Ambulatoriums zu beteiligen, wird auf gemeinnützige Anbieter gesundheitlicher oder sozialer Dienste, gesetzliche Krankenversicherungsträger und Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände) eingeschränkt.

SPÖ: Sinnvolles und ausgewogenes Nebeneinander von HausärztInnen, Gesundheitszentren und Netzwerken

Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Zukunft, urteilten die Abgeordneten Erwin Spindelberger und Johann Hechtl (beide S). Die Politik müsse ihre Verantwortung wahrnehmen und rechtzeitig darauf reagieren, dass in den nächsten sieben bis acht Jahren etwa 60% der HausärztInnen in Pension gehen werden. Außerdem wies Spindelberger darauf hin, dass sich viele junge MedizinerInnen gar nicht mehr um Planstellen mit Kassenverträgen bewerben, was schon jetzt zu Versorgungsengpässen vor allem in den ländlichen Regionen führt. Durch die neuen Primärversorgungseinheiten ist nicht nur eine umfassende Betreuung der PatientInnen und ein größeres Leistungsspektrum gewährleistet, betonte Spindelberger, sondern es werden auch attraktivere Rahmenbedingungen für die ÄrztInnen geschaffen. Es gebe nämlich vermehrt den Wunsch nach Teamarbeit und Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen. Der einzige Wermutstropfen sei, dass es noch nicht gelungen ist, die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen zu ermöglichen. Seine Fraktionskollegin Ulrike Königsberger-Ludwig lobte das neue Primärversorgungskonzept, weil es die Interessen der PatientInnen in den Mittelpunkt stellt, das Arbeiten in multiprofessionellen Teams fördert, neue Arbeitszeitmodelle ermöglicht und die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen unterstützt. Auch das Prinzip der freien Arztwahl bleibe in der gegebenen Form bestehen. Dietmar Keck (S) hob die zahlreiche Vorteile für die PatientInnen hervor, die in Hinkunft ein umfassendes Angebot an einem Standort vorfinden werden.

ÖVP: Kein Systemwechsel, sondern ein neues Zusatzangebot

Es handle sich auf keinen Fall um einen Systemwechsel, stellte Abgeordneter Erwin Rasinger (V) mit Nachdruck fest, sondern um ein neues Zusatzangebot. 94% der ÖsterreicherInnen schätzen ihren Hausarzt, dieser bleibt als wichtiger Partner auch bestehen. Für ihn stehe jedenfalls im Mittelpunkt, dass wirklich jeder Österreicher und jede Österreicherin einen Zugang zu einer guten medizinischen Grundversorgung haben muss. Dennoch müssen die Rahmenbedingungen attraktiver gestaltet werden, da die Kassenordinationen ständig zurückgehen und immer weniger junge MedizinerInnen diesen Beruf ergreifen wollen. Ein großes Problem sei etwa, dass HausärztInnen im Schnitt um 40% weniger verdienen als FachärztInnen. Claudia Durchschlag (V) sah ein großes Potential in den Primärversorgungszentren, da sie ein großes Leistungsspektrum anbieten und den PatientInnen viele unnötige Wege ersparen können. Das Gesetz sei ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber es bleibe noch einiges zu tun. Für Martina Diesner-Wais (V) war es ein großes Anliegen, dass gerade im ländlichen Raum eine gute Gesundheitsversorgung sichergestellt wird. Da die Medizin immer weiblicher wird, sei es notwendig, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Angela Fichtinger (V) sah im Primärversorgungsgesetz einen zusätzlichen Baustein zur Stärkung der HausärztInnen.

FPÖ: "Es wird den Hausarzt in Kürze nicht mehr geben"

Mit dem heutigen Beschluss werde das Ende des Hausarztes eingeläutet, ist Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) überzeugt. Beweis dafür sei u.a., dass es laut Gesetz in Hinkunft keine Parallelstrukturen geben wird. Dort stehe nämlich klipp und klar, dass frei gewordene Planstellen nicht nachbesetzt werden. Es sei denn, das Leistungsvolumen wird durch eine Primärversorgungseinheit (PVE) abgedeckt, zitierte die freiheitliche Mandatarin. Auch das Ausscheiden aus solch einem Zentrum sei nicht so leicht möglich. Massive Kritik am Gesetz übte auch Andreas Karlsböck (F), weil die freie Arztwahl nicht mehr gegeben ist. Außerdem seien die Rahmenbedingungen viel zu unsicher und zu bürokratisch, das Angebot werde von den ÄrztInnen daher sicherlich nicht angenommen. Da die PVE auch dazu führen werden, dass die ÄrztInnen ihre PatientInnen nicht mehr kennen, sei es erfreulich, dass ÖVP-Chef Kurz nun zumindest die langjährige Forderung der FPÖ nach Ausstattung der E-Cards mit Fotos umsetzen will. Walter Rosenkranz (F) wiederum setzte sich dafür ein, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren kostenlos am Hepatitis-Impfprogramm teilnehmen können.

NEOS treten für einen Facharzt für Allgemeinmedizin ein

Das Gesetz, das eigentlich die Nahversorgung für die BürgerInnen verbessern soll, bringt uns keinen Schritt weiter, erklärte NEOS-Mandatar Gerald Loacker. Auch komme es zu keiner Attraktivierung des Beruf Allgemeinmediziner, weil es nach wie vor keine Facharztausbildung in diesem Bereich gibt. Ein großes Problem stelle zudem die schlechte Honorierung dar. Was die Frage der Anstellung von ÄrztInnen und ÄrztInnen angeht, so sei es völlig unverständlich, warum es wieder zu keiner Einigung gekommen ist, zumal die SPÖ nun endlich ihre Position geändert hat. Dem Entschließungsantrag der FPÖ zum Thema Pflegeregress werde seine Fraktion nicht zustimmen, da dieses Thema zu heikel sei, um Wahlkampf populistisch verheizt zu werden. Statt einem Schnellschuss wünschte er sich eine akkordierte und durchdachte Vorgangsweise in dieser Frage.

Grüne: Klientelpolitik habe sich durchgesetzt

Dieses Gesetz sollte eigentlich der Meilenstein der österreichischen Gesundheitsreform sein, daraus wurde aber leider nichts, konstatierte Eva Mückstein (G). Stattdessen haben man ein bruchstückhaftes Regelwerk vorgelegt, bei dem sich vor allem die "Bewahrer in der Ärztekammer" durchgesetzt haben. Die Grünen befürworten grundsätzlich das Konzept der Primärversorgung, weil es u.a. für eine umfassende und ganzheitliche Versorgung, Multidisziplinarität, attraktivere Öffnungszeiten und eine Entlastung der Spitäler steht. Als einen Erfolg, für den auch ihre Partei verantwortlich zeichne, wertete sie, dass nun Kapitalgesellschaften keine Ambulatorien betreiben dürfen. Sehr enttäuscht zeigte sie sich vor allem darüber, dass die nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, die ein zentrales Element der Primärversorgung sein sollten, im Gesetz in keiner Weise angemessen abgebildet werden. Von einer Gleichstellung und einer Kooperation auf Augenhöhe sei man daher meilenweit entfernt. Außerdem sei die notwendige Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen verhindert worden. Mückstein hätte sich zudem noch eigene Primärversorgungseinheiten für Kinder und Jugendliche gewünscht. Um all diese Punkte zu sanieren, stellte die Mandatarin einen Abänderungsantrag. Karl Öllinger (G) berichtete von seinen guten Erfahrungen, die er im Primärversorgungszentrum in Mariahilf sammeln konnte. Der Betrieb sei allerdings schwer gefährdet, da es noch immer nicht möglich ist, ÄrztInnen anzustellen, zeigte er auf.  

Team Stronach spricht von enttäuschendem Ergebnis

Ulrike Weigerstorfer (T) sprach die aktuellen Probleme im heimischen Gesundheitssystem an, die von der bevorstehenden Pensionierungswelle bei den HausärztInnen, den Versorgungsschwierigkeiten im ländlichen Raum, den unattraktiven Arbeitsbedingungen bis hin zu den langen Wartezeiten in den Spitalsambulanzen reichen. Nachdem nun jahrelang an Lösungen gearbeitet wurde, hätte sie sich aber ein besseres Ergebnis gewünscht. So enthält das Gesetz zahlreiche schwammige Formulierungen, die in Zukunft zu Interpretationsschwierigkeiten führen werden, prognostizierte sie. Ein großer Kritikpunkt sei auch die mangelnde Berücksichtigung der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe. Das Gesetz sollte ihrer Ansicht nach an den Ausschuss rückverwiesen und noch einmal detailliert behandelt werden.

Abgeordneter Marcus Franz (o.F.). konnte dem Gesetz nichts abgewinnen und bezeichnete es als "bürokratischen Bauchfleck". Es enthalte so viele diffuse Formulierungen, die alle möglichen Interpretationen zulassen. Keine Klarheit gebe es etwa hinsichtlich der nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe, der Honorierungsmodelle oder der Finanzierung. Außerdem würden bestehende Kassenordinationen benachteiligt. Sehr bedauerlich sei natürlich, dass den ÄrztInnen keine Anstellungsmöglichkeit von anderen ÄrztInnen eingeräumt wird.

Gerhard Schmid (o.F.) zeigte sich skeptisch, dass das vorliegende Primärversorgungsgesetz 2017 die aktuellen Probleme des Gesundheitssystems lösen wird. Wichtiger wäre es, Bürokratie abzubauen und die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen zu ermöglichen. Die neuen PVE gefährden das bestehende System der LandärztInnen und stellen eine massive Verschlechterung für die PatientInnen dar, urteilte Rupert Doppler (o.F.).

Rendi-Wagner: Gute Lösung, die allen Menschen etwas bringen wird

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner sprach von einer notwendigen und rechtzeitigen Weichenstellung, da das heimische Gesundheitssystem mit großen Herausforderungen konfrontiert ist. Alleine die Tatsache, dass bis 2025 mehr als die Hälfte der HausärztInnen das Pensionsalter erreichen und in manchen ländlichen Regionen die Versorgung bereits gefährdet ist, erfordere ein entsprechendes Gegensteuern durch die Politik. Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit allen Systempartnern, sei es nun gelungen, ein Gesetz vorzulegen, das Vorteile für alle bringt, ist die Ministerin überzeugt. Die PatientInnen werden über eine Anlaufstelle in Wohnortnähe verfügen, die ein umfassendes Leistungsangebot hat, eine kontinuierliche und koordinierte Versorgung sicherstellt und bedarfsgerechte Öffnungszeiten einschließlich der Tagesrandzeiten vorsieht. Lange Wartezeiten in überfüllten Spitalsambulanzen sollen dadurch vermieden werden. Außerdem werde dem Wunsch der MedizinerInnen nach einem Arbeiten in multiprofessionellen Teams und einer besseren Work-Life-Balance entsprochen.

Rendi-Wagner unterstrich zudem, dass beim vorliegenden neuen Konzept nicht nur der kurative Ansatz im Mittelpunkt steht, sondern es vor allem auch um Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge geht. Deshalb war es so wichtig, die VertreterInnen der verschiedenen Gesundheitsberufe (Pflege, Therapie, Ernährungsberatung, SozialarbeiterInnen etc.) einzubinden. Davon profitieren vor allem junge Mütter, ältere Menschen und chronisch Kranke. Mit dem GRUG werde nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der einheitliche Kriterien im Hinblick auf Qualität, Kompetenzen und Organisation festlegt sowie moderne Vertragsverhältnisse und Honorierungssysteme vorsieht. Beim Auswahlverfahren muss die Gebietskrankenkasse vorrangig ihre derzeitigen VertragspartnerInnen zur Bewerbung einzuladen, versicherte die Ministerin. Dadurch sei eine bestmögliche Verschränkung mit den bestehenden Strukturen sichergestellt. (Fortsetzung Nationalrat) sue