Parlamentskorrespondenz Nr. 833 vom 29.06.2017

Zeitsoldaten werden Pensionszeiten künftig besser angerechnet

BDG-Novelle passiert Nationalrat; weiterer Beschluss: Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung im ORF-Publikumsrat

Wien (PK) - Künftig wird ehemaligen Zeitsoldaten, die die so genannte "Hacklerregelung" in Anspruch nehmen wollen, ihre Tätigkeit beim Bundesheer zur Gänze angerechnet. Bisher konnten maximal 30 Monate des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Dienstzeit geltend gemacht werden. Der Nationalrat beschloss heute einstimmig die diesbezügliche Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz in der entsprechenden Fassung eines SPÖ-ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrags aus dem Ausschuss. Mit einem weiteren Abänderungsantrag derselben Fraktionen im Plenum wurde sichergestellt, dass die neue Regelung auch für etwaig betroffene Landeslehrer, Richter und Staatsanwälte anwendbar ist.

Die Novelle trägt außerdem der Strukturreform im Verteidigungsministerium und beim Bundesheer Rechnung. Insbesondere geht es um Änderungen des Richtverwendungskatalogs. Eine klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll die optimierte Zusammenarbeit der militärischen und zivilen Organisationselemente im Verteidigungsressort gewährleisten. Auch für die LeiterInnen von Polizei- und Fachinspektionen ist eine neue Zuordnung vorgesehen. Ausdrücklich begrüßt wurde der Schritt seitens der FPÖ. Ein ihrerseits bereits Anfang 2014 eingebrachter Antrag gilt damit als miterledigt.

Durchsetzen konnten sich außerdem die Grünen mit ihrer Forderung nach Selbstvertretung behinderter Menschen im Publikumsrat des ORF. Ihr Antrag bot die Basis für einen Sechs-Parteien-Antrag, der einstimmig angenommen wurde.

Novelle zum Beamten-Dienstrechtsgesetz, Anrechnung von Pensionszeiten für Zeitsoldaten zur Gänze

Otto Pendl unterstrich seitens der SPÖ seine Freude darüber, dass endlich Gerechtigkeit für rund 17.000 Betroffene hinsichtlich der Anrechnung der Pensionszeiten herbeigeführt wird. Damit auch etwaig Betroffene unter Landeslehrern, Richtern und Staatsanwälten berücksichtigt werden, brachte er hierzu den Abänderungsantrag ein, die volle Anrechnung auch für diese Gruppen gesetzlich zu regeln. Bernd Schönegger (V) konnte ohne Übertreibung sagen, dass endlich eine absurde Situation für Zeitsoldaten beendet wird, deren wertvoller Dienst für die Republik in den Pensionszeiten bislang nicht angerechnet wurde. Speziell hob er hervor, wie lange die Bundesheergewerkschaft die Situation schon angeprangert hatte. Reinhard Eugen Bösch hatte es seitens der FPÖ kaum für möglich gehalten, dass der Antrag doch noch durchs Plenum gebracht wird, da die eigene Initiative dazu seit Jahren von der Regierung vertagt wurde. Jede Regierung, die das Thema ernst nimmt, müsse sich um die Situation der Sicherheitsstreitkräfte kümmern, so Bösch. Die Änderung sei ein guter Schritt in die richtige Richtung. Ebenso betonte Günther Kumpitsch (F), dass sich die FPÖ schon lange dafür einsetzt, diese Ungerechtigkeit für Zeitsoldaten zu beseitigen. Auch mit der positiven Einbeziehung der Lehrer, Richter und Staatsanwälte könne es insgesamt aber nur ein erster Schritt zur wirklichen besoldungsrechtlichen Anerkennung aller Ressorts sein.

Froh, dass das Problem gelöst werden konnte, ist auch Christoph Hagen (T). Die gedeckelte Pensionszeit habe niemand verstanden. Ein weiteres großes Problem stellt aus seiner Sicht nach wie vor dar, dass Polizeibeamte immer noch nach niedrigem Schema bezahlt werden. Dies sei ebenfalls anzuheben. Auch für Rupert Doppler (o.F) ist die gesamte Anrechnung der Zeiten ein wesentlicher und richtiger Punkt. Er sieht darin im Sinne der Soldaten einen wichtigen Ansatz.

Zudem sind für den ASVG-Bereich entsprechende Änderungen geplant. Diese sollen noch im Lauf des heutigen Plenartages beschlossen werden.

ORF-Publikumsrat bekommt Selbstvertretung für Menschen mit Behinderung

Unter Berücksichtigung eines Sechs-Parteien-Abänderungsantrags aus dem Ausschuss beschlossen die Abgeordneten einstimmig einen Antrag der Grünen, der eine Novellierung des ORF-Gesetzes zum Inhalt hat. Die Abgeordneten hatte schon in einer vorhergehenden Plenarsitzung eine entsprechende Entschließung gefasst (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 07. Juni 2017). Demnach wird künftig jenes Mitglied im ORF-Publikumsrat, das die Interessen behinderter Menschen vertritt, selbst aus dem Kreis der Betroffenen kommen. Die Neuregelung soll ab der nächsten Funktionsperiode des Publikumsrats gelten. In den Erläuterungen zum Antrag weist Helene Jarmer (G) darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention den Grundsatz der Selbstvertretung von behinderten Menschen in allen sie betreffenden Gremien vorsieht.

Behinderte Menschen sind selbst die besten ExpertInnen, betonte Josef Cap (S). Sie müssen auch die Möglichkeit haben, sich selbst zu vertreten. Darüber hinaus geht es Cap darum, dass es dem ORF möglich sein sollte, sein gesamtes Programm online on-demand anzubieten. Für die Zukunft sei in Übereinstimmung mit Konkurrenzmedien und europäischem Recht zu überlegen, diese zeitgemäßen Schritte zu setzen und das zu bieten, was UserInnen vom ORF erwarten.

Wolfgang Gerstl (V) und Rupert Doppler (o.F.) wiesen darauf hin, dass es zu der Novellierung niemals hätte kommen müssen, wenn bei der letzten Bestellung zum Publikumsrat schon Rücksicht genommen worden wäre. Jetzt sei diese Regelung durchzuführen, wo Selbstverständlichstes vom Selbstverständlichen festgesetzt wird, so Gerstl. Für die Antragstellerin Helene Jarmer (G) ist die Maßnahme ein erfreulicher, aber nur einzelner Schritt in die richtige Richtung. Menschen mit Behinderung müssen im ORF auch sichtbar werden und sollten etwa im Fernsehen zu allen Themen ihren Platz bekommen, sagte sie. (Fortsetzung Nationalrat) mbu