Parlamentskorrespondenz Nr. 855 vom 05.07.2017

Auskunftsrechte der Kommission gegenüber Unternehmen: Bundesrat mahnt Datenschutz ein und warnt vor Belastungen der KMU

EU-Ausschuss beschließt Mitteilung an EU-Institutionen

Wien (PK) – Mit einer kritischen Mitteilung an die Kommission reagierte heute der EU-Ausschuss des Bundesrats - wie in seiner Sitzung am 21. Juni 2017 angekündigt – auf den Verordnungsvorschlag der EU hinsichtlich der Möglichkeit für die Kommission, direkt an Unternehmen Auskunftsersuchen zu richten (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 766/2017). Die Mitteilung wurde von ÖVP, SPÖ und FPÖ unterstützt. Der Ausschuss lehnte die Vorlage zwar nicht grundsätzlich ab, äußerte jedoch einige Bedenken und drängte auf Präzisierungen. Auch in der Diskussion anerkannte man durchaus positive Auswirkungen auf die Durchsetzung des Binnenmarkts und fairer Wettbewerbsbedingungen sowie auf Konsumentenrechte, Bedenken wurden aber vor allem hinsichtlich des Datenschutzes geäußert. Auch drängt man darauf, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht zu belasten. Einige Bundesräte äußerten Sorge, dass trotz allem die großen Konzerne nicht belangt werden.

Der Vorschlag zielt eindeutig auf Großunternehmen ab, betonte man seitens des Wirtschaftsministeriums, man sei aber offen für Verhandlungen, jedoch mit einer "gesunden Dosis Skepsis". Vor allem sei der von der Kommission angesprochene Mehrwert zu hinterfragen.

Die Pläne der Kommission

Um die Durchsetzung der Vorschriften für den Binnenmarkt besser gewährleisten zu können, drängt die Kommission nämlich darauf, gezielte, aktuelle, umfassende und verlässliche Informationen (etwa zur Kostenstruktur, zur Preispolitik oder zum verkauften Produktvolumen) direkt von ausgewählten Marktteilnehmern einholen zu können. Die Kommission unterstreicht, dass dies nur als ultima ratio eingesetzt werde, sollten alle anderen Maßnahmen zur Einholung wesentlicher Auskünfte fehlschlagen. Auch werde die Vertraulichkeit der Daten geschützt, versichert man und legt in der genannten Verordnung inhaltliche und verfahrensrechtliche Bedingungen fest, unter denen die Kommission Auskünfte von Unternehmen einholen kann.  

Ausnahmen soll es für Kleinstunternehmen geben – Unternehmen, die weniger als zehn MitarbeiterInnen haben und einen Jahresumsatz von maximal 2 Mio. erzielen bzw. deren Jahresbilanzsumme maximal 2 Mio. € beträgt. Kleine und mittlere Betriebe (KMU) könnten von Anfragen betroffen sein, das Wirtschaftsministerium hält dies jedoch eher für unwahrscheinlich, zumal die Kommission hier strikt an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebunden sei.

Das Wirtschaftsressort merkt dazu an, dass die Kommission Informationen direkt von Unternehmen einholen könnte, ohne dass die Mitgliedstaaten in das Auskunftsverfahren voll eingebunden wären. Vorgesehen sei lediglich eine Vorausinformation mittels Beschluss der Kommission. Damit würde die primärrechtlich festgelegte Zuständigkeit zwischen der Union und ihren Mitgliedsländern übergangen, heißt es in der Information des Ministeriums, auch wäre im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eine geeignete Miteinbeziehung der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Auch befürchtet man einen zusätzlichen Verwaltungs- und Bürokratieaufwand. Positiv gesehen wird die Tatsache, dass Kleinstunternehmen von der Verordnung ausgenommen sein sollen und auch die KMU im Idealfall nicht vom Auskunftsersuchen umfasst wären.

EU-Ausschuss sieht Licht und Schatten

Wie der Mitteilung an die Kommission, den Rat und das EU-Parlament zu entnehmen ist, sehen die Ausschussmitglieder im Verordnungsvorschlag sowohl Licht als auch Schatten. So betont der EU-Ausschuss, dass diese Initiative weiterhin nur die äußerste Maßnahme bleiben müsse. Die Bundesrätinnen und Bundesräte anerkennen durchaus, dass es im Verbraucherschutz mit Hilfe der Durchsetzung von Auskünften Verbesserungen geben kann – etwa bei Preisdiskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder auch bei Geoblocking. Mit dem Binnenmarkt-Informationstool (SMIT) würde man zum Beispiel die Möglichkeit schaffen, direkt bei Unternehmen Informationen über die Kostenstruktur, Preisgestaltung, Gewinne oder Arbeitsverträge anzufordern, wird positiv vermerkt. Begrüßt wird zudem die Ausnahme von Kleinstunternehmen.

Zugleich beharren die Ausschussmitglieder darauf, dass die Auskunftsersuchen der Kommission nur Informationen umfassen sollen, die den betroffenen Unternehmen oder den betroffenen Unternehmensvereinigungen wahrscheinlich zur Verfügung stehen, um die Kosten und den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Der Mehrwert dieses Vorhabens sollte daher präziser dargestellt werden, wird in der Mitteilung festgehalten.

Ferner sind die LändervertreterInnen dagegen, Kleinunternehmen zur Übermittlung von Daten heranzuziehen. Für KMUs gelte, dass die Kommission den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend zu berücksichtigen hat und ihnen keine zusätzlichen Kosten durch die Datenerhebung für die Beantwortung eines über das Instrument gestellten Ersuchens entstehen, halten sie fest. Was die Geldbußen und Zwangsgelder betrifft, die die Kommission verhängen kann, wenn Unternehmen bzw. Unternehmensvereinigungen im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Kommission vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben machen oder die Angaben nicht innerhalb der gesetzten Frist übermitteln, so erinnert der Bundesrat an die klare Zuständigkeitsaufteilung im Rahmen der Bestimmungen zum EU-Binnenmarkt. 

Bundesrat mahnt zur Vorsicht

Diese differenzierte Beurteilung zeigte sich auch in der Diskussion. So bemerkte etwa Stefan Schennach (S/W), dass offensichtlich das Ministerium nicht grundsätzlich gegen den Verordnungsvorschlag ist, sondern dazu einige Anmerkungen hat. Die direkten Auskunftsrechte sollen nur eine ultima ratio darstellen und könnten sich positiv auf den Konsumentenschutz auswirken, sagte Schennach. Der Binnenmarkt könne nur funktionieren, wenn die Kommission zeitgerecht über verlässliche Daten verfügt. Für den Fall, dass Marktteilnehmer ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen, sei es notwendig einzugreifen. Schennach räumte aber ein, dass bei den KMU auf jeden Fall die Verhältnismäßigkeit Platz greifen müsse. In die selbe Kerbe schlug Wolfgang Beer (S/W), der die Sorge in den Raum stellte, dass KMU doch betroffen sein könnten, weil man an die großen Konzerne nicht herankomme. Auch Bernhard Rösch (F/W) sieht aus Sicht der Freiheitlichen die Gefahr größer als den Nutzen und befürchtet, dass kleine Player gegenüber den größeren benachteiligt werden könnten.

Die Arbeiterkammer hält die Grundausrichtung des Rechtsakts in Anbetracht bestehender unfairer Wettbewerbsverhältnisse – etwa Lohndumping – für sinnvoll, auch wenn das Rechtstreue-Paket die Probleme nicht lösen werde. Die Kommission müsse aber in der Lage sein, bei der Gewährleistung des fairen Binnenmarkts als Akteur mitzuspielen. Was die Bedenken gegen die Verhängung von Zwangsgeldern betrifft, so bedürfe es eines doppelten Beschlusses, gab der Arbeitnehmervertreter zu bedenken, nachdem sich Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) diesbezüglich skeptisch geäußert hatte. Was das Prozedere betrifft, so würden die Mitgliedstaaten bei einem Auskunftsbegehren informiert, betonte man seitens des Ministeriums. Es gehe vor allem um die schwarzen Schafe. Selbstverständlich müsse der Rechtsschutz für jene Unternehmen, die ihre Pflichten erfüllen, gewahrt werden.

Ablehnung kam von der Wirtschaftskammer, die kritisiert, dass nicht einmal individuelles Fehlverhalten Voraussetzung für ein Auskunftsbegehren ist. Das greife tief in die Souveränität der Mitgliedsstaaten ein. Das sieht auch Sonja Zwazl (V/N) so, die es für nicht in Ordnung hält, wenn die Kommission Auskünfte von Unternehmen ohne Einbindung der Mitgliedsstaaten einhebt.

Die Kommission könnte die Auskünfte dazu verwenden, um den Markt zu steuern, äußerte Monika Mühlwerth (F/W) ihre Skepsis, die auch Ferdinand Tiefnig (V/O) teilte. Er hegte auch große Bedenken in Bezug auf den Datenschutz, zumal Unternehmen immer mehr von Hackern bedroht werden. Dazu warf die Vertreterin der Wirtschaftskammer kritisch ein, dass die Kommission entscheidet, was als vertraulich anzusehen ist und was nicht. Es gehe darum, dass die Kommission Informationen zeitnahe hält, entgegnete der Beamte des Wirtschaftsresorts, die Kommission müsse auch darlegen, warum sie Auskünfte direkt einholen möchte. Betriebsgeheimnisse müssen auf jeden Fall gewahrt werden, unterstrich er und betonte, dass die Unternehmen nur jene Informationen weitergeben müssen, die sie ohnehin zur Verfügung haben, in erster Linie statistische Daten. Das Ministerium werde sich auf alle Fälle dafür einsetzen, dass der Datenschutz präziser formuliert wird. Das könnte man auch erheben, wenn man die Daten der Statistik Austria und der Nationalbank besser mit der Kommission verbindet, meinte dazu der Vertreter der Landwirtschaftskammer, der dem Verordnungsentwurf ebenfalls ablehnend gegenüber steht.

Auch die ArbeitnehmerInnen seien von den Daten betroffen, machte Bernhard Rösch (F/W) aufmerksam, sie müssten informiert werden, wenn es zur Datenabfrage kommt. Länder zu zwingen, durch direkte Abfragen zu einem einheitlichen Wirtschaftssystem beizutragen, dafür ist der Datenschutz zu schade, stellte er fest.

Die Erfahrungen mit der Kommission aus dem Wettbewerbsrecht seien positiv, bekräftigte der Experte der Arbeiterkammer, bislang habe es keine Missbrauchsfälle gegeben. Er bekräftigte nochmals seine positive Einschätzung des Entwurfs in Hinblick auf die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen. Er hält es für notwendig, die Kommission dafür zu gewinnen, faire Bedingungen im Binnenmarkt sicherzustellen. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


Format