Parlamentskorrespondenz Nr. 960 vom 15.09.2017

Parlament: TOP im Nationalrat am 20. September 2017

Abschlussbericht Eurofighter-U-Ausschuss, Verlängerung des Zukunftsfonds, Bundesrechnungsabschluss 2016, Wohnbauförderung

Wien (PK) – In der ersten Nationalratssitzung nach Tagungsbeginn legt der Eurofighter-Untersuchungsausschuss seinen Abschlussbericht vor. Es stehen auch einige Gesetzesvorlagen am Programm: Der Zukunftsfonds der Republik Österreich soll verlängert sowie die Aufgaben des Nationalfonds erweitert werden. Die Länder erhalten vollkommene Autonomie bei der Festlegung und Berechnung des Wohnbauförderbeitrags, nach der Anhebung des Selbsterhalterstipendiums vor dem Sommer werden außerdem notwendige Korrekturen beim Einkommensnachweis vorgenommen. Schließlich soll der Nationalrat ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genehmigen. Behandelt wird außerdem der Bundesrechnungsabschluss 2016 sowie der aktuelle Forschungs- und Technologiebericht. Nach der Klubauflösung des Team Stronach und einigen Klubaustritten im Sommer müssen außerdem die Ausschüsse neu gewählt werden.

Die Sitzung findet erstmals im Ausweichquartier in der Hofburg statt. Die letzte reguläre Sitzung in dieser Gesetzgebungsperiode ist für den 12. Oktober vorgesehen.

Aktuelle Stunde der FPÖ

Für die Aktuelle Stunde hat die FPÖ das Thema "Direkte Demokratie und Selbstbestimmung statt CETA- und TTIP - Diktate,Herr Bundeskanzler" gewählt.

Aktuelle Europastunde der Grünen

Die Themenauswahl für die Aktuelle Europastunde obliegt den Grünen.

Bundesrechnungsabschluss 2016

In seinem Bundesrechnungsabschluss für 2016 warnt der Rechnungshof vor Risiken durch ungeplante Maßnahmen, die nicht im Finanzrahmen veranschlagt sind. Nichts abgewinnen können die Finanzprüfer in diesem Zusammenhang auch der Verschiebung des Bundefinanzrahmens in den Herbst, der nun statt wie bisher Ende April gemeinsam mit dem Budget beschlossen wird.

Laut Bundesjahresabschluss 2016 trug das Nettoergebnis der Ergebnisrechnung (-9,47 Mrd. €) wesentlich zur Erhöhung des negativen Nettovermögens in der Vermögensrechnung bei. Dieses lag bei -161,698 Mrd. €. Das ohnehin schon erheblich negative Nettovermögen des Bundes verschlechterte sich im letzten Jahr um weitere 5,4%.

Geht es um die Einhaltung der Haushaltsziele bzw. das strukturelle Defizit, werden jene Kosten, die Österreich für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung ausgegeben, von der Europäischen Kommission als Sonderkosten anerkannt.

Selbsterhalterstipendium

Das Selbsterhalterstipendium wurde in der Vergangenheit angehoben und beträgt nun höchstens 8.580 € statt bisher 7.272 €. Die dafür notwendigen Korrekturen beim Einkommensnachweis bringt ein Initiativantrag der Regierungsparteien, der im Plenum mit den Stimmen aller Fraktionen rechnen kann. Konkret geht es darum, durch Adaptierung der Inkrafttretensbestimmung für jene 300 StudentInnen eine Zuerkennung sicherzustellen, die bereits schriftlich über ihren Anspruch informiert wurden und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen können.

Steuerautonomie für Länder bei Wohnbauförderung

Die Bundesländer sollen künftig dazu ermächtigt werden, den Wohnbauförderungsbeitrag autonom festzulegen und einzuheben. Für die Tarifautonomie setzen sich SPÖ, ÖVP und FPÖ ein, auch die NEOS sind grundsätzlich dafür. Die Grünen pochen auf eine Zweckbindung der Wohnbauförderung.

Abschlussbericht Eurofighter-U-Ausschusses

Nach 18 Sitzungen, in denen unter dem Vorsitz des Zweiten Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf 25 Auskunftspersonen befragt wurden, legt der Eurofighter-Untersuchungsausschuss dem Plenum seinen Abschlussbericht vor. Er musste aufgrund der vorgezogenen Neuwahl vorzeitig beendet werden.

Eingesetzt wurde der U-Ausschuss Ende März auf Verlangen von FPÖ und Grünen. Für die Aufklärungsarbeit standen den Abgeordneten ca. 1,5 Millionen Seiten an Akten zur Verfügung, die von 21 Stellen geliefert wurden.

Aufgaben des Nationalfonds werden erweitert

Ein von allen sechs Parlamentsfaktionen gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag sieht eine Erweiterung der Aufgaben des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus vor. Insbesondere geht es um die Betreuung der neugestalteten österreichischen Dauerausstellung im ehemaligen Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau, die voraussichtlich Ende 2018 eröffnet wird. Auch die Koordinierung dieser Neugestaltung soll der Nationalfonds übernehmen. Die neuen Aufgaben ergänzen die bisherige Arbeit, schon jetzt ist der Fonds mit der Sanierung des für die österreichische Ausstellung bestimmten Pavillons und der Dotierung der Stiftung Auschwitz-Birkenau betraut.

Verlängerung des Zukunftsfonds

Gibt der Verfassungsausschuss am Dienstag grünes Licht, wird die Finanzierung des Zukunftsfonds der Republik Österreich für weitere fünf Jahre sichergestellt. Beginnend mit 2018 sollen jährlich 2 Mio. € bereitgestellt werden. Gleichzeitig soll das Kuratorium des Fonds, dem derzeit je zwei vom Bundeskanzler und vom Außenminister bestellte Mitglieder angehören, um je ein Mitglied des Finanzministeriums und des Bildungsministeriums erweitert werden.

Der Zukunftsfonds der Republik Österreich wurde im Jahr 2005 eingerichtet und einmalig mit 20 Mio. € dotiert. Vorrangiger Zweck des Fonds ist es, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte zu fördern, wobei nicht nur einschlägige Projekte, sondern auch wissenschaftliche Arbeiten unterstützt werden können. Dabei geht es auch um das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Erforschung des während der NS-Herrschaft in Österreich geschehenen Unrechts.

EMRK: Neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen

Nachdem das Parlament vor dem Sommer die verfassungsrechtliche Grundlage für die Ratifizierung des 15. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschaffen hat, steht dieses nun zur Genehmigung an. Primär geht es um neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Eingeführt wird damit ein Höchstalter für KandidatInnen für die Wahl der EGMR-RichterInnen. Zur Zeit endet die Amtszeit der RichterInnen mit der Vollendung des 70. Lebensjahres. Diese Bestimmung soll entfallen und dadurch ersetzt werden, dass AnwärterInnen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Darüber hinaus wird durch das Zusatzprotokoll die Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate verkürzt und das Subsidiaritätsprinzip und der Ermessensspielraum der einzelnen Vertragsstaaten in der Präambel der EMRK ausdrücklich niedergeschrieben.

Grund für die Anpassungen im EGMR sind u.a. eine hohe Zahl von eingebrachten Beschwerden und ein Rückstau an anhängigen Verfahren. Das Individualbeschwerderecht soll laut Regierungsvorlage aber auch weiterhin gesichert sein.

Forschungs- und Technologiebericht 2017

Debattiert wird dann der aktuelle Forschungs- und Technologiebericht. Gemäß Bericht hat Österreich durch die im Jahr 2011 anlaufende Strategie für Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) in Sachen Forschungsintensität aufgeholt. Dieser Befund wurde im letzten Forschungsausschuss ebenfalls von Experten vom Institut Joanneum Research (JR), vom Austrian Institute of Technology (AIT) sowie vom Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) bestätigt.

Laut Expertenaussagen weist Österreich weiterhin eine überdurchschnittliche F&E-Quote auf und zählt nun zur Gruppe der forschungsintensivsten Länder. Seit 2008 konnte Österreich außerdem auch in internationalen Innovationsrankings einige Plätze vorrücken. Allerdings ist dieser Aufholtrend seit 2014 wieder erkennbar ins Stocken geraten. Österreich liegt mit seinem Innovationssystem damit im guten Mittelfeld der hoch entwickelten Industriestaaten, konnte aber in einem stark kompetitiven internationalen Umfeld nicht näher an die Gruppe der Innovationsführer herankommen.

Wahl von Ausschüssen

Nach der Klubauflösung des Team Stronach und zahlreichen Klubaustritten im Sommer muss die Zusammensetzung der parlamentarischen Ausschüsse neu berechnet und gewählt werden. Künftig sollen die Fachausschüsse aus 25 Mitgliedern bestehen. Die Mandatsverteilung soll sich demnach folgendermaßen gestalten: je 8 Abgeordnete von SPÖ und ÖVP, 5 von FPÖ, 3 Grüne und 1 VertreterIn der NEOS. Die Unterausschüsse werden 19 Mitglieder haben.

Im Eurofighter-Untersuchungsausschuss endet die Mitgliedschaft des Team Stronach ersatzlos. Vertreten sind damit nächste Woche in der letzten Sitzung des U-Ausschusses SPÖ und ÖVP mit jeweils 5, die FPÖ mit 4, die Grünen mit 2 sowie die NEOS mit 1 VertreterIn. (Schluss TOP im Nationalrat) keg