Parlamentskorrespondenz Nr. 998 vom 27.09.2017

Neu im Gesundheitsausschuss

Vier Vorschläge zur Korrektur des Tierschutzgesetzes

SPÖ, ÖVP und NEOS wollen Ausnahmeregelung bei der Weitergabe von Tieren

Wien (PK) – Da bei der praktischen Umsetzung der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes einige Probleme aufgetreten sind, haben verschiedene Abgeordnete Änderungsvorschläge eingebracht. Ein gemeinsamer Antrag von SPÖ, ÖVP und den NEOS sieht etwa vor, dass das "öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Tieren" auch in jenen Fällen erlaubt werden soll, in denen Personen eine Tierhaltung nicht mehr möglich ist (z.B. ältere oder kranke Menschen). Um den im Internet stattfindenden illegalen Tierhandel effektiv zu unterbinden, wird die Vermittlung der Tiere aber an ein Mindestalter geknüpft (z.B. Nachweis durch ausgebildete Eckzähne). Hunde, die bereits vor der Weitergabe in Österreich gehalten werden, müssen seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank gemeldet sein (2286/A).

Grüne: Kein Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel und Verbesserungen für kleine Tierschutzvereine

Die Grünen wiederum wollen nicht nur den Verkauf von Hunden und Katzen im Zoofachhandel verbieten (2289/A), sondern auch die negativen Auswirkungen der letzten Novelle, von denen vor allem die kleinen Tierschutzvereine und –initiativen betroffen sind, beseitigen (2291/A). Insbesondere bei der Überbelegung von Tierheimen wie z.B. in Ferienzeiten leisten private Pflegestellen und Vereine eine sehr wichtige Arbeit, zeigt Abgeordnete Christiane Brunner (G) auf. Damit diese wieder im Internet inserieren dürfen, soll das Gesetz dementsprechend geändert werden. Im Sinne der Rechtssicherheit soll zudem klargestellt werden, dass auch die bloße Vermittlung von Tieren der Behörde zu melden ist.

FPÖ will Arbeit der kleinen Tierschutzvereine schützen

In dieselbe Kerbe schlägt ein Antrag des FPÖ-Mandatars Josef Riemer (2302/A(E)), der ebenfalls für mehr Rechtssicherheit für die vielen kleinen Tierschutzvereine und –initiativen sorgen will. Sichere, transparente und rechtsstaatlich umfassende Regelungen im Sinne des Tierschutzes und der beteiligten Akteure, die sich in der Praxis bewährt haben, wurden durch die letzte Novelle ausgehebelt und mit Verbot und Strafe belegt, kritisiert Riemer. Dies habe in den letzten Wochen und Monaten dazu geführt, dass Tiere vermehrt ausgesetzt wurden. Der Abgeordnete fordert die Gesundheitsministerin auf, entsprechende legistische Maßnahmen zu setzen, damit seriöse Vereine und Initiativen weiterhin via Internet Tiere anbieten und vermitteln können. (Schluss) sue