Parlamentskorrespondenz Nr. 1000 vom 27.09.2017

Neu im Familienausschuss

Bund stellt 52,5 Mio. € für weiteren Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung

Wien (PK) – Familienministerin Sophie Karmasin hat den Bundesländern einen Entwurf für eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuungsplätze übermittelt (1776 d.B.). Durch einen Zweckzuschuss in der Höhe von 52,5 Mio. € will der Bund den qualitativen und quantitativen Ausbau des Kinderbetreuungsangebots auch im Jahr 2018 weiter vorantreiben. Von Seiten der Länder ist ein Kofinanzierungsanteil von 35% (maximal 18,375 Mio. €) vorgesehen. 

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auch im nächsten Jahr wieder bei den Kleinkindern, da es in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen – außer in Wien – noch größeren Nachholbedarf gibt. Bei den 3- bis 6-Jährigen wurde das Barcelona-Ziel (mindestens 90%) bereits deutlich übertroffen. Dennoch sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für eine qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Tageselternangeboten, wobei etwa Ausbildungs- oder Investitionskosten übernommen werden sollen. Auf qualitativer Ebene kommt es vorerst nur zu einer freiwilligen Verpflichtung, die Betreuungsschlüssel weiter zu verbessern (Zielwerte: 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige). Fortschritte soll es auch in Bezug auf Barrierefreiheit sowie beim räumlichen Angebot (z.B. Bewegungszimmer, Außenspielfläche etc.) geben.

Ein bundeseinheitlicher Qualitätsrahmen soll dann in Kooperation mit den Ländern bis spätestens 31. März 2018 entwickelt werden, heißt es in der Vereinbarung. Außerdem wird eine Einigung über die Ausweitung des kostenlosen und verpflichtenden Kindergartenbesuchs bis spätestens 31. August 2018 angestrebt. (Schluss) sue