Parlamentskorrespondenz Nr. 1018 vom 04.10.2017

SPÖ, ÖVP und NEOS begrüßen bessere Regelung für Vermittlung von Tieren im Internet

Nationalrat beschließt Reparatur des Tierschutzgesetzes

Wien (PK) – Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS wurde heute im Nationalrat das Tierschutzgesetz repariert. Im Mittelpunkt stand dabei die Lockerung des Verbots der Vermittlung von Tieren im Internet, die in der Praxis zu einigen Problemen geführt hatte. Allerdings ist das öffentliche Feilbieten auch in Zukunft an bestimmte Bedingungen geknüpft, so muss das abzugebende Tier etwa ein Mindestalter haben. Ziel des Verbots ist es, illegalem Tierhandel einen Riegel vorzuschieben (2286/A). Kritik kam von Seiten der Grünen und der Freiheitlichen; ihre im Laufe der Debatte eingebrachten Abänderungs- bzw. Entschließungsanträge fanden aber keine Mehrheit. Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner verteidigte den Entwurf, da einerseits die Einwände der Tierschutzvereine berücksichtigt und andererseits vertretbare Auflagen vorgesehen sind. Ihr Ressort habe zudem die Tierschutz-Sonderverordnung überarbeitet, die ganz gezielt für kleine Vereine wesentliche Erleichterungen bringen soll. Diese werde in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen, kündigte die Ministerin an.  

Rendi-Wagner: Änderung ist sehr guter nächster Schritt hin zu mehr Tierschutz

Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner wies zunächst darauf hin, dass das Tierschutzgesetz im April 2017 novelliert wurde. Man verfolgte dabei primär das Ziel, den Internethandel mit Tieren klar zu regeln, da es damit in der Vergangenheit zahlreiche Probleme gegeben hatte. Die Rückmeldungen in den letzten Monaten zeigten jedoch, dass es einen Nachbesserungsbedarf gibt. Sie sei deshalb sehr froh darüber, dass heute ein Gesetzesvorschlag beschlossen werden könne, der unter bestimmten Bedingungen die Weitergabe von Tieren durch Privatpersonen, wie z.B. bei Erkrankung oder Tod des Tierhalters, ermöglicht.

S-V-N-Antrag: Reparatur im Sinne der seriösen Vereine und Initiativen

ÖVP-Abgeordneter Franz Eßl verteidigte die Reparatur des erst vor einigen Monaten beschlossenen Tierschutzgesetzes. Man habe eben erkannt, dass die Regelungen für die Vermittlung von Tieren im Internet nicht praktikabel sind. Betroffen waren u.a. auch Pferdebesitzer, die selbst keinen Bauernhof bewirtschaften. Abgeordneter Dietmar Keck (S) bedauerte, dass in der Diskussion über das Tierschutzgesetz sehr viele Unwahrheiten verbreitet wurden. So werde etwa von Seiten der Grünen immer vergessen zu sagen, dass es für die kleinen Vereine eine Übergangsfrist bis zum 13.7.2018 gibt. Bis dahin soll eine Verordnung erlassen werden, die die genauen Bedingungen für die Vermittlung im Internet definiert. Außerdem agieren nicht alle privaten Initiativen seriös, wie zahlreiche Fallbeispiele aus der Praxis beweisen, die an ihn herangetragen wurden. NEOS-Mandatar Gerald Loacker erinnerte an die Grundintention der letzten Tierschutzgesetz-Novelle, nämlich die Unterbindung des illegalen Tierhandels im Internet. Die im Antrag enthaltenen Änderungen seien eine positive Weiterentwicklung im Sinne des Tierschutzes.

Grüne: S-V-N-Abänderungsantrag löst nicht die Probleme in der Praxis

Tiere sind Lebewesen und keine Dinge, unterstrich Christiane Brunner von den Grünen, dies sollte man sich besonders am heutigen Welttierschutztag vor Augen halten. Leider liege noch vieles im Argen, so seien z.B. noch immer das Schreddern von Küken, die Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung oder Tiertransporte von bis zu zehn Stunden möglich. Was den konkreten Tageordnungspunkt betrifft, so stimmen die Grünen darin überein, dass eine Reparatur des Gesetzes dringend notwendig war. Da man Privatpersonen und kleinen Vereinen die Möglichkeit genommen hat, Tiere im Internet zu vermitteln, sind viele Hunde und Katzen auf Autobahnraststätten zurückgelassen worden oder in überfüllten Heimen gelandet. Der von SPÖ, ÖVP und NEOS eingebrachte Antrag stellt aber keine Lösung dar, sondern setzt den Pfusch nur fort, urteilte Brunner kritisch. Ihre Partei habe das Problem sehr ernst genommen und mit vielen Betroffenen geredet. Es wurde gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die nun in Form eines Grünen Abänderungsantrags vorliegt. Dadurch wäre gewährleistet, dass z.B. zugelaufene Tiere, die man nicht selbst behalten kann, an eine professionelle Tierschutzinitiative weitergegeben werden können. Dort werde dann ein guter Platz für die Tiere gesucht.

FPÖ spricht von Husch-Pfusch-Aktion und will Weiterentwicklung des Gesetzes hin zu einer Tierethik

Auch der freiheitliche Abgeordnete Josef Riemer konnte dem vorliegenden Antrag auf Novellierung des Tierschutzgesetzes wenig abgewinnen. Dabei handelt es sich seiner Meinung nach um eine Husch-Pfusch-Aktion. Gerade am heutigen Welttierschutztag hätte er sich eine seriösere Behandlung dieses Themas gewünscht. Reden sollte man zudem auch über die Zustände in den Schlachthäusern, das Verbot des betäubungslosen Schlachtens oder über Tierversuche in der chemisch-agrarischen Industrie. Er brachte sodann einen Entschließungsantrag ein, der ebenfalls auf eine praxistaugliche Abänderung des Tierschutzgesetzes abzielt. Damit soll u.a. erreicht werden, dass seriöse private Tierschutzvereine und -initiativen weiterhin Tiere im Internet vermitteln können.

Alle sind sich natürlich einig, dass illegaler Welpenhandel unterbunden werden muss, meinte Rupert Doppler (o.F.). Die letzte Tierschutzgesetznovelle habe jedoch dazu geführt, dass die Arbeit von vielen privaten und gut geführten Tierpflegeeinrichtungen massiv behindert worden wäre. Schließlich appellierte er noch an die Regierungsparteien, endlich das Schächten von Tieren generell zu verbieten. (Fortsetzung Nationalrat) sue