Parlamentskorrespondenz Nr. 1029 vom 05.10.2017

Bundesrat für Verfahrensanpassungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Maßnahmen im Zusatzprotokoll sollen vor allem zur Beschleunigung der Verfahren beitragen

Wien (PK) - Neue organisatorische und verfahrensrechtliche Regelungen am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beinhaltet ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das heute im Bundesrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt wurde. Die Regelungen umfassen etwa die Einführung eines Höchstalters für KandidatInnen für die Wahl als EGMR-RichterInnen. AnwärterInnen dürfen demnach künftig das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem soll nunmehr ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip und der Ermessensspielraum der einzelnen Vertragsstaaten der EMRK in der Präambel festgeschrieben werden.

Darüber hinaus wird durch das Zusatzprotokoll die Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate verkürzt. Entfallen soll außerdem das Widerspruchsrecht, wenn Rechtssachen von der Kleinen Kammer an die Große Kammer abgegeben werden sollen. Gestrichen wird auch die Bagatellbeschwerde, die es dem Gerichtshof ermöglicht hatte, eine Beschwerde für unzulässig zu erklären. Diese findet in der Praxis nämlich so gut wie keine Anwendung, heißt es in der Regierungsvorlage. Grund für die Anpassungen im EGMR sind unter anderem eine hohe Zahl von eingebrachten Beschwerden und ein Rückstau an anhängigen Verfahren. Das Individualbeschwerderecht soll laut Regierungsvorlage aber auch weiterhin gesichert sein.

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Bundesrat Werner Herbert (F/N) sprach sich seitens der Freiheitlichen gegen den Beschluss des Zusatzprotokolls aus. Im Besonderen bemängelte er die Einschränkung der BürgerInnenrechte, zumal die Beschwerdefrist von sechs auf vier Monate verkürzt wird. Außerdem hätte aus seiner Sicht der vorliegende Staatsvertrag durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof geprüft werden sollen. Herbert gab generell zu bedenken, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Vergangenheit zunehmend politische Bewertungen getroffen hat, was ihm eigentlich nicht zustehe.

Nirgendwo anders auf der Welt werden Menschrechte so sehr geschützt wie in Europa, entgegnete Bundesrat Eduard Köck (V/N). Das entscheidende Instrument dafür sei die Europäische Menschenrechtskonvention. Da immer mehr BürgerInnen davon Gebrauch machten, sei es zu einem enormem Rückstau bei der Bearbeitung der Verfahren gekommen. Durch das vorliegende Zusatzprotokoll würden nun die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, hob Köck hervor.

Bundesrat Stefan Schennach (S/W) strich die Bedeutung des EGMR hervor, an den sich insgesamt 800 Millionen Menschen wenden können. Für viele Personen sei diese Institution die letzte Hoffnung. Daher sei es auch nicht hinnehmbar, dass durch den Anstieg an Beschwerden die Entscheidungen jahrelang dauern. Das Protokoll werde dazu beitragen, dass die Effizienz gesteigert wird und jede BürgerIn in absehbarer Zeit zu ihrem Recht kommen kann, bekräftigte Daniela Gruber-Pruner (S/W). Zudem wies sie darauf hin, dass es seit kurzem auch im Bereich der Kinderrechte eine Individualbeschwerdemöglichkeit gibt. Leider habe Österreich dieses Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert. Der EMGR habe einen großen Beitrag dazu geleistet, dass es in den letzten Jahren in Bezug auf die Rechte von homosexuellen Menschen zu vielen Verbesserungen gekommen ist, betonte Bundesrat Mario Lindner (S/St). Dennoch fehle noch immer die "Ehe für alle", für die sich die Mehrheit der ÖsterreicherInnen ausspricht; die Abstimmung darüber im Parlament sollte daher frei gegeben werden.

Bundesrätin Ewa Dziedzic (G/W) signalisierte grundsätzlich Zustimmung von Seiten ihrer Fraktion, kritisierte jedoch die Verkürzung der Beschwerdefrist um zwei Monate. Sie erinnerte daran, dass auch Österreich in der Vergangenheit mehrmals verurteilt wurde, wobei es vor allem um die Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren oder um den Minderheitenschutz ging. Es gebe aber noch immer zahlreiche Ungleichbehandlungen, die endlich beseitigt werden müssen. (Fortsetzung Bundesrat) sue


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