Parlamentskorrespondenz Nr. 1032 vom 05.10.2017

Fremdenrechtspaket: Reparatur ist abgeschlossen

Bundesrat erhebt keinen Einspruch gegen gestrigen Beschluss des Nationalrats

Wien (PK) – Die Reparatur des Fremdenrechtspakets ist abgeschlossen. Nur einen Tag nach dem Beschluss im Nationalrat gab der Bundesrat grünes Licht für die Kundmachung der umfangreichen Sammelnovelle im Bundesgesetzblatt. Debatte dazu fand keine statt. Inhaltlich bringt das Paket gegenüber dem vor dem Sommer beschlossenen Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 nichts Neues, aufgrund eines Formalfehlers bei der Beschlussausfertigung war jedoch eine neuerliche Abstimmung notwendig geworden.

Zentrales Ziel des Gesetzespakets ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise von Flüchtlingen mit negativem Asylbescheid und anderen Fremden ohne Aufenthaltsrecht in Österreich. Das soll etwa durch höhere Strafen, Wohnsitzauflagen, Gebietsbeschränkungen, Ausweitung von Schubhaft und die Verhängung von Beugehaft erreicht werden. Daneben bringt die Novelle etliche Neuerungen für Schlüsselarbeitskräfte, ausländische Studierende und Saisonniers. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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