Parlamentskorrespondenz Nr. 1062 vom 13.10.2017

Mehrheit im Nationalrat für engen Rahmen bei Bankomatgebühren

Banken dürfen Gebühren unabhängiger Anbieter nicht weiterreichen und müssen Pauschalmodell anbieten

Wien (PK) – Die Kosten für Behebungen am Bankomat müssen für BankkundInnen im überschaubaren Rahmen bleiben. Das forderte die für Fragen des Konsumentenschutzes zuständige SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger in der Sondersitzung des Nationalrats am 4. Oktober. Ihrem Antrag auf eine entsprechende Regelung im Verbraucherzahlungskontogesetz wurde eine Frist zur Behandlung bis zum 10. Oktober gesetzt. Da keine Behandlung des Antrags im Ausschuss erfolgte, wurde der Antrag heute direkt im Plenum des Nationalrats behandelt. Dabei sprach sich eine Mehrheit für die Regelung aus.

SPÖ, Freiheitliche und Grüne für Vorgaben an Banken bei Bankomatgebühren

Grundsätzlich müsse sichergestellt werden, das BankkundInnen ohne zusätzliche Kosten zu ihrem Geld kommen, erklärte Lueger. Gerade Menschen in strukturschwachen Regionen seien zunehmend davon betroffen, dass sie auf Bankomaten unabhängiger Geldautomatenbetreiber angewiesen sind, die bei Bargeldbehebungen Gebühren einheben. Außerdem würden immer mehr Kreditinstitute dazu übergehen, in ihren Verträgen für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte zusätzliche Entgelte zu vereinbaren. Der Antrag ziele daher darauf ab, sicherzustellen, dass mit den Kontogebühren auch Bankomatbehebungen bereits abgedeckt sind, erklärte Abgeordnete Angela Lueger.

In Zukunft sollen daher Banken nur dann Entgelte für einzelne Geldabhebungen mit einer von ihnen ausgegebenen Bankomatkarte einheben dürfen, wenn den KundInnen als Alternative auch ein Zahlungskonto mit einem Pauschalentgelt angeboten wird, das beliebig viele Bargeldbebungen erlaubt. Eine freie Wahl zwischen den beiden Tarifen muss dabei möglich sein. Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die KundInnen von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien. Die Gesetzesnovelle soll am 13. Jänner 2018 in Kraft treten.

Peter Wurm von den Freiheitliche erklärte, dass seine Fraktion seit Jahren klar gegen Bankomatgebühren auftrete und daher dem Antrag zustimme. Leider sei die SPÖ aber nicht auf die Vorschläge der Freiheitlichen eingegangen und habe eine unfertige Regelung vorgelegt, die der komplexen Situation nicht gerecht werde. Bisher hätten die österreichischen Banken den Ausgleich der Bankomatkosten untereinander geregelt. Die nun auf den Markt kommenden ausländischen Anbieter seien in diesen Ausgleich aber nicht einbezogen. Er sehe daher die Gefahr, dass die Banken die ihnen daraus entstehenden Kosten an die KundInnen weiterreichen oder in gewissen Regionen keine Bankomaten mehr betreiben wollen. Das Gesetz sollte daher in der kommenden Legislaturperiode nochmals überarbeitet werden, forderte er, um seine Schwächen zu beseitigen.

Unterstützung für den SPÖ-Antrag kam auch von den Grünen. Ihre Fraktion habe sich stets gegen Bankomatgebühren ausgesprochen, betonte Aygül Berivan Aslan (G). Sie würden dem Antrag daher zustimmen, allerdings müsse man darauf achten, dass die Banken die Kosten nicht auf BankkundInnen abwälzen.

ÖVP und NEOS fürchten Abwälzung von Kosten auf KundInnen von Banken

Nicht überzeugt von der Regelung zeigte sich die ÖVP. Die Banken würden durch die geplante Regelung gezwungen, ihre Mitbewerber zu finanzieren und die ihnen entstehenden Kosten über die Kontoführungsgebühren auf die KundInnen abzuwälzen, warnte Brigitte Jank (V). Der Antrag der SPÖ sei in sich in mehrfacher Hinsicht nicht schlüssig und abzulehnen. Auch ihre Fraktionskollegin Angela Fichtinger kritisierte, dass aus Wahlkampfgründen eine Husch-Pfusch-Lösung beschlossen werde. Da hier ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Banken erfolge, sei eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu erwarten. Sie befürchtete, dass das Angebot an Bankomaten, gerade für den ländlichen Raum, leiden werde.

Auch die NEOS sehen keinen überzeugenden Lösungsansatz, um BankkundInnen die Kosten von Bargeldbehebungen zu ersparen. Auf den ersten Blick sehe der Antrag zwar gut aus, meinte Karin Doppelbauer (N). Das laufe auf einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Banken hinaus. Es gäbe andere Möglichkeiten. Wichtig sei es, Bankomaten mit Gebühren eindeutig zu kennzeichnen und eine echte Gebührentransparenz herzustellen. Auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak teilte diese Sichtweise. Er sah in dem Antrag den Ausdruck von veralteten Ansichten der SPÖ über das Funktionieren der Marktwirtschaft und wie sie zu regeln sei.

Bundesminister Stöger: KundInnen müssen gebührenfrei zu ihrem Geld

Bundesminister Alois Stöger widersprach der Sicht von Volkspartei und NEOS vehement. Aus seiner Sicht würden Drittanbieter von Bankomaten als Serviceanbieter für die Banken auftreten, die eine Aufgabe für sie übernehmen, die sie selbst nicht erfüllen wollen. Daher sei es auch an den Banken, mit ihnen entsprechende Tarife für diese Leistung zu vereinbaren, sie dürften nicht von den KundInnen zusätzliche Gebühren verlangen. Mit dem Gesetz erfolge eine Marktregulierung, um sicherzustellen, dass die Menschen weiterhin ohne zusätzliche Kosten zu ihrem Geld kommen. Aus seiner Sicht wäre es höchst ungerecht, wenn gerade jene Personen, die nur Kleinstbeträge beheben wollen, dabei mit einer vergleichsweise hohen Gebühr belastet werden. (Fortsetzung Nationalrat) sox


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