Parlamentskorrespondenz Nr. 4 vom 04.01.2018

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

CETA und EZA im Fokus von SPÖ-Anträgen

Wien (PK) – "Keine Sonderklagerechte für Konzerne" lautet die Forderung der SPÖ im Zusammenhang mit dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA). Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten zielt auf die Anhebung der österreichischen EZA-Mittel auf 0,7% des BIP ab.

SPÖ gegen Sonderklagerechte von Konzernen

Die SPÖ deponiert einmal mehr ihr striktes Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne in internationalen Handelsabkommen und spart in diesem Zusammenhang nicht mit Kritik an der neuen Bundesregierung. Die bedingungslose Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA zeige, dass Schwarz-Blau die österreichischen Interessen den Konzernen opfern will, stellt Jörg Leichtfried fest. In einem Entschließungsantrag (33/A(E)) fordert der EU-Sprecher der SPÖ nun den Bundeskanzler auf, ein endgültiges Inkrafttreten des Freihandelsvertrags zwischen der Europäischen Union und Kanada zu verhindern, solange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte von Konzernen enthält. Leichtfried erinnert überdies, dass die FPÖ noch drei Tage vor der Wahl im Nationalrat einem diesbezüglichen Antrag der SPÖ zugestimmt hatte. 

SPÖ fordert Stufenplan zur Anhebung der EZA-Mittel auf 0,7% des BIP

SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr pocht auf die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (EZA) auf einen Anteil von 0,7% des BIP. Österreich habe sich zu diesem von der UNO vorgegebenen Ziel zwar bekannt, eine Erreichung der Quote liege aber nach wie vor in weiter Ferne, klagt die Entwicklungssprecherin der SPÖ. Sie drängt nun in einem Entschließungsantrag (50/A(E)) auf einen gesetzlich verankerten und mit allen Ressorts akkordierten und realistisch umsetzbaren Stufenplan für die EZA zur ehestmöglichen Erreichung des 0,7%-Ziels. (Schluss) hof