Parlamentskorrespondenz Nr. 5 vom 04.01.2018

Neu im Justizausschuss

Opposition fordert Verbandsmusterfeststellungsklage und Deckelung der Gerichtsgebühren

Wien (PK) – Die Liste Pilz macht Druck für effiziente Rechtsinstrumente zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Massenschäden. Anliegen der NEOS wiederum ist die schrittweise Deckelung der Gerichtsgebühren.

Liste Pilz drängt auf Verbandsmusterfeststellungsklage

Der VW-Dieselskandal deckt für die Liste Pilz erhebliche Defizite in der österreichischen und europäischen Rechtsordnung bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Massenschäden auf. In Österreich haben sich bereits 28.000 der rund 340.000 Geschädigten beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit ihren Schadenersatzforderungen gemeldet, der VKI könne es sich aber nicht leisten, derart viele Ansprüche zu übernehmen und einzuklagen, gibt Peter Kolba zu bedenken. Wenn viele Geschädigte ihre Schäden wegen des Kostenrisikos und mangels einer Rechtsschutzversicherung untergehen lassen, könne der Schädiger den durch seine Unrechtshandlung erzielten Gewinn behalten und so in seiner Überzeugung bestärkt werden, dass sich Unrecht lohnt, bringt der VerbraucherInnensprecher der Liste Pilz die Problematik aus seiner Sicht auf den Punkt. Kolba mahnt nun (36/A(E)) effiziente zivilverfahrensrechtliche Instrumente zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Massenschäden ein und schlägt dabei die Einbeziehung von internationalen Best-Practice-Modellen vor.

NEOS für Senkung der Gerichtsgebühren

"Der Zugang zum Recht muss leistbar sein", fordert NEOS-Abgeordnete Irmgard Griss und kritisiert in einem Entschließungsantrag (49/A(E)) die österreichischen Gerichtsgebühren als zu hoch. Es gehe nicht an, dass die rechtssuchende Bevölkerung über die Gebühren den Überschuss des Justizressorts finanziert, beanstandet sie und fordert ein Konzept zur schrittweisen Deckelung der Gerichtsgebühren bis 2025 auf ein im europäischen Schnitt übliches, sozial verträgliches und dem internationalen Wettbewerb des Wirtschaftsstandortes Österreich Rechnung tragendes Ausmaß. Richtwert sollte dabei die Deckung der Kosten der Zivilgerichtsbarkeit und der Außerstreitverfahren im Jahr 2020 sein. (Schluss) hof