Parlamentskorrespondenz Nr. 23 vom 18.01.2018

Neu im Finanzausschuss

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan

Wien (PK) – Die Regierung will die Steuerbeziehungen zu Japan mit einem neuen Doppelbesteuerungsabkommen verbessern. Davon sollen nicht nur die Wirtschaftsbeziehungen profitieren sondern auch Steuerumgehungen verhindert werden.

Steuerrechtliche Beziehungen zu Japan werden verbessert

Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan liegt dem Nationalrat zur Genehmigung vor. Darin soll den neuesten Entwicklungen und Arbeiten der OECD/G20, vor allem bei der Bekämpfung von Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen, Rechnung getragen werden. Der Staatsvertrag hat dabei doppelansässige Gesellschaften im Fokus. Das Umgehen von Betriebsstätten soll vermieden, Abkommensmissbrauch ein Ende gesetzt und die Streitbeilegung verbessert werden. Außerdem umfasst das Abkommen den Bereich Amtshilfe und die Herabsetzung der Quellenbesteuerungsrechte bei passiven Einkünften (6 d.B.).

Ab 2018 ist eine Reduktion der Quellensteuer von 10% bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren vorgesehen. Das Finanzministerium rechnet aufgrund dieser Reduktion mit einem Anstieg der Investitionen. Hinzu kommen die Maßnahmen gegen Steuervermeidung. In Summe wird von einem Anstieg der Steuereinnahmen in Höhe von 6,151 Mio. € gerechnet.

Japan ist derzeit der zweitgrößte Handelspartner Österreichs in Asien. In Österreich befinden sich derzeit 60 japanische Niederlassungen, in Japan gibt es ca. 80 Niederlassungen österreichischer Unternehmen. Das aktuelle Steuerabkommen ist veraltet und entspricht laut Finanzministerium nicht den Empfehlungen der OECD, da die Quellensteuersätze zu hoch sind. Die Wirtschaftsbeziehungen zu Japan sollen weiter ausgebaut werden, weshalb nun ein neues Abkommen zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerung notwendig ist, erläutert das Finanzministerium. (Schluss) gro