Parlamentskorrespondenz Nr. 35 vom 24.01.2018

Mehr Kontrollen, weniger Arbeitsunfälle

Bericht über Tätigkeit der Arbeitsinspektion 2015 und 2016 liegt vor

Wien (PK) – In Österreich gibt es immer weniger Arbeitsunfälle. Zwar bildet das Jahr 2016 eine gewisse Ausnahme, im langfristigen Trend ist die Zahl der Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz zu Schaden kommen, aber rückläufig. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2015 und 2016 hervor, der noch vom früheren Sozialminister Alois Stöger dem Nationalrat vorgelegt wurde (III-72 d.B.). Insgesamt wurden 2016 87.449 Arbeitsunfälle verzeichnet, 60 davon endeten tödlich. Um Konflikte zwischen Unternehmen und ArbeitsinspektorInnen zu entschärfen, gibt es seit März 2017 eine Ombudsstelle der Arbeitsinspektion.

Laut Tätigkeitsbericht haben die ArbeitsinspektorInnen im Jahr 2016 insgesamt 45.850 Arbeitsstätten sowie 14.337 Baustellen und auswärtige Arbeitsstellen besucht und dabei 68.162 Kontrollen durchgeführt. Das sind zwar etwas weniger als 2015 (69.401), aber deutlich mehr als in den Jahren davor (2012: 60.268, 2013: 63.201, 2014: 66.927). Dabei wurden insgesamt 114.765 Übertretungen verzeichnet, fast bei jeder zweiten Kontrolle (45,2%) kam es zu der einen oder anderen Beanstandung.

Die meisten Mängel werden den Bereichen Technik und Arbeitshygiene zugeordnet. Dabei geht es beispielsweise um unzureichend ausgestattete Arbeitsstätten, mangelhafte Arbeitsmittel oder fehlende Schutzausrüstung. Immer wieder werden aber auch Verstöße gegen den Verwendungsschutz – dazu gehören etwa Arbeitszeit- und Ruhebestimmungen sowie Übertretungen gegen das Mutterschutzgesetz – festgestellt. Die Zahl der Strafanzeigen bei den zuständigen Verwaltungsbehörden ist allerdings deutlich gesunken, konkret ging sie von 2.058 Anzeigen im Jahr 2014 auf 1.606 im Jahr 2016 zurück. Letztlich mussten die Unternehmen 2016 2,36 Mio. € an Strafen zahlen, bei 1.591 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahren.

Nicht von der allgemeinen Kontrollstatistik der Arbeitsinspektion umfasst sind Lenkerkontrollen. In diesem Bereich wurden 2016 weitere 1.180 Kontrollen durchgeführt. Das ist ein deutliches Minus gegenüber 2014 (2.176 Kontrollen), wobei bei den überprüften Arbeitstagen (2016: 376.566) im Vergleich zu den vergangenen vier Jahren keine gravierenden Unterschiede ersichtlich sind. Die dabei festgestellten 6.899 Verstöße betrafen unter anderem zu lange Tageslenkzeiten, zu kurze Lenkpausen sowie Mängel bei Fahrtenbüchern und Kontrollgeräten.

Häufig rückten die ArbeitsinspektorInnen 2016 außerdem aus, um Betriebe im Vorfeld zu beraten (31.961), an behördlichen Verhandlungen wie etwa gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren und Bauverhandlungen teilzunehmen (15.572) sowie arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen (58.489) durchzuführen.

60 Arbeitsunfälle endeten 2016 tödlich

Dass die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle 2016 – entgegen dem langjährigen Trend – gegenüber dem Jahr 2015 wieder leicht gestiegen ist (von 86.607 auf 87.449), führt das Arbeitsinspektorat insbesondere auf die steigende Zahl der Beschäftigten zurück. Die Unfallquote sank jedenfalls auch 2016 weiter, und zwar von 288 Unfällen pro 10.000 Versicherten auf 287. Wobei Männer nach wie vor ein deutlich höheres Unfallrisiko haben als Frauen (Männer: 65.540 Arbeitsunfälle 2016, Unfallquote 386; Frauen: 21.909 Arbeitsunfälle, Unfallquote 162). Signifikant mehr Arbeitsunfälle als 2016 hat es 2012 (93.152), 2013 (90.419) und 2014 (89.502) gegeben. 60 Arbeitsunfälle endeten 2016 tödlich (58 Männer, 2 Frauen), das ist der niedrigste Wert der letzten Jahre (2012: 100, 2015: 73).

Im Zuge von Erhebungen schwerer oder tödlicher Arbeitsunfälle erstattete die Arbeitsinspektion 201 Anzeigen an die Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Vorliegens einer Straftat.

Die Zahl der anerkannten Berufserkrankungen wird im Bericht für 2016 mit 1.155 ausgewiesen, davon waren 995 männliche und 160 weibliche Beschäftigte betroffen. In 98 Fällen verlief die Erkrankung tödlich, meist aufgrund schwerer Beeinträchtigungen der Lunge und der Atemwege durch Asbest- bzw. Quarzstaub. Die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit ist nach wie vor durch Lärm verursachte Schwerhörigkeit (hier sind überwiegend Männer betroffen), gefolgt von Hauterkrankungen.

Insgesamt waren bei der Arbeitsinspektion zuletzt 249.347 Arbeitsstätten mit 3,2 Millionen ArbeitnehmerInnen vorgemerkt.

367 Kontrollen im Bundesdienst

Zum Aufgabenfeld der Arbeitsinspektion gehört auch die Prüfung von Bundesdienststellen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes. 2016 wurden in diesem Bereich 367 Kontrollen durchgeführt und 170 Beratungen und Projektvorbesprechungen vorgenommen. Die Zahl der Mängel für 2016 wird im Bericht mit 637 angegeben, 1 Mangel war zum Stichtag 30. April 2017 noch offen. Wie in der Privatwirtschaft reicht auch hier die Palette der Beanstandungen von unzureichenden Arbeitsstätten bis zur Nichteinhaltung des Mutterschutzes.

Was die Unfallrate im Bundesdienst betrifft, liegt diese mit 260 Unfällen je 10.000 Versicherten etwas unter jener der Privatwirtschaft (287). Allerdings stechen zwei Ressorts, nämlich das Innenministerium und das Verteidigungsministerium, mit einer Unfallquote von 605 bzw. 375 deutlich hervor. Das hat nicht nur mit dem höheren Gefährdungspotential durch Übungen und Einsätze zu tun, nach den Erfahrungen der Arbeitsinspektion ist auch eine erhebliche Anzahl der Unfallmeldungen auf Sportunfälle – Verletzungen bei im Dienst ausgeübtem Sport – zurückzuführen. Zwei Polizisten wurden 2016 im Dienst tödlich verletzt, einer im Rahmen einer Unfallerhebung auf der Südautobahn, einer bei einem Schusswechsel nach einem Überfall.

Arbeitsinspektion als Beratungsstelle

Im Vorwort des Berichts hebt Ex-Sozialminister Alois Stöger die hohe Bedeutung des Arbeitnehmerschutzes und der Arbeitsinspektion hervor. Es gehe darum, arbeitenden Menschen ein Berufsleben ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Spätfolgen zu ermöglichen. Das sei auch im Interesse der ArbeitgeberInnen, betont er. Ausdrücklich weist Stöger außerdem auf die Beratungstätigkeit der ArbeitsinspektorInnen hin. Die Arbeitsinspektion stelle ihr Know-how bereits in der Planungsphase von Betrieben und Projekten – kostenlos – zur Verfügung, um Lösungen zu erarbeiten und so spätere Probleme zu vermeiden. Zur Entschärfung von Konflikten zwischen Unternehmen und zuständigen Arbeitsinspektoraten wurde im März vergangenen Jahres überdies eine Ombudsstelle der Arbeitsinspektion eingerichtet.

Informationen enthält der Bericht u.a. auch über allgemeine Rechtsvorschriften, neue EU-Vorgaben, die österreichische ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013-2020 sowie laufende Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion. So wird dem Schutz vor krebserzeugenden Arbeitsstoffen in den Jahren 2017 und 2018 besondere Aufmerksamkeit gewidmet, wie die zuständige Sektionschefin Anna Ritzberger-Moser berichtet. Der Berichtszeitraum 2015 und 2016 stand ihr zufolge im Zeichen eines großen internen Reorganisationsprozesses: durch größere Arbeitsinspektorate sollen der Wirkungsgrad der Organisation erhöht und Reibungsverluste an den Schnittstellen reduziert werden. (Schluss) gs