Parlamentskorrespondenz Nr. 59 vom 01.02.2018

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Vertrag gegen Atomwaffen liegt zur Ratifizierung bereit

Wien (PK) – Im Juli 2017 haben sich 122 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, darunter auch Österreich, für ein völkerrechtliches Nuklearwaffenverbot ausgesprochen. Der Vertrag über das Verbot von Atomwaffen liegt nun dem Parlament zur Ratifizierung vor (9 d.B.).

Das Abkommen ist ein rechtsverbindliches Instrument zur weltweiten nuklearen Abrüstung und untersagt den Vertragsstaaten, Atomwaffen weder zu entwickeln, herzustellen oder zu bewerben noch an andere Staaten weiterzugeben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich außerdem dazu, keinen anderen Staat bei der Entwicklung oder Einsetzung von Atomwaffen zu unterstützen oder ihn dazu zu verleiten. Nicht toleriert werden dürfen zudem Kernwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Hoheitsgebiet. Festgeschrieben im Vertrag ist dagegen das Recht auf eine friedliche Nutzung von Kernenergie.

Das völkerrechtliche Abkommen sieht zudem die Möglichkeit für einen Beitritt bzw. ein Abrüstungsverfahren für jene Staaten vor, von denen bekannt ist oder angenommen wird, dass sie derzeit Kernwaffen besitzen. Darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Nordkorea, Russland, Israel oder die USA.

Für Österreich unterzeichnete Sebastian Kurz in seiner Funktion als Außenminister den Vertrag im September 2017. Derzeit durchläuft das Abkommen den Ratifizierungs- bzw. Genehmigungsprozess in den Unterzeichnerstaaten. Der Vertrag tritt neunzig Tage nach Hinterlegung der fünfzigsten Ratifizierungsurkunde bei der UNO in Kraft. Derzeit gibt es weltweit etwa 15.000 Atomwaffen. (Schluss) keg