Parlamentskorrespondenz Nr. 93 vom 09.02.2018

Neue Initiativen im Bundesrat

SPÖ will über Föderalismusreform diskutieren, Grüne fordern Ausweitung der Jugendhilfe

SPÖ will Kompetenzen zwischen Bund und Ländern entflechten

Wien (PK) – Die SPÖ spricht sich dafür aus, über das von den Landeshauptmännern Günther Platter und Thomas Stelzer öffentlich präsentierte Konzept eines "klareren Föderalismus" im zuständigen Bundesratsausschuss zu diskutieren und dazu auch ExpertInnen beizuziehen. Das Konzept beinhalte eine Reihe von Reformüberlegungen, die seit längerem auch von der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion verfolgt werden, halten Bundesratspräsident Reinhard Todt und seine FraktionskollegInnen fest. Konkret geht es ihnen um eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Auflösung von Kompetenzüberschneidungen. Dort, wo bundeseinheitliche Regelungen Sinn machen, sollen die Kompetenzen beim Bund liegen, die anderen Kompetenzen sollten den Ländern überlassen werden.

An Justiz- und Reformminister Josef Moser richtet die SPÖ das Ersuchen, bis spätestens 1. Juni einen Bericht über notwendige Schritte zur Umsetzung des Konzepts "klarerer Föderalismus" vorzulegen (248/A(E)-BR/2018).

Grüne fordern Rechtsanspruch für junge Erwachsene auf Jugendhilfe

Im Jahr 2013 wurde erstmals die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Jugendliche auch nach Erreichen der Volljährigkeit durch Einrichtungen der Jugendhilfe zu betreuen, und zwar bis zum 21. Lebensjahr. Nach Meinung der Volksanwaltschaft haben sich die geltenden Bestimmungen in der Praxis aber als nicht ausreichend erwiesen. Diese Kritik haben die Grünen aufgegriffen und dazu nun einen Entschließungsantrag vorgelegt (249/A(E)-BR/2018).

Unter anderem geht es Bundesrat David Stögmüller und seinen FraktionskollegInnen darum, einen Rechtsanspruch auf Hilfe und Betreuung über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus zu schaffen und diese in jedem Fall bis zum Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer beruflichen Inklusion sicherzustellen. Das soll auch für junge Erwachsene gelten, die trotz festgestellten Bedarfs vor dem 18. Lebensjahr nicht betreut wurden. Zudem braucht es nach Meinung der Grünen einen einheitlichen Kriterienkatalog zur Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs. Derzeit gebe es, was die Betreuung von Jugendlichen über das 18. Lebensjahr hinaus betrifft, große Unterschiede zwischen den Bundeländern, verweisen sie auf einen Bericht der Volksanwaltschaft. (Schluss) gs