Parlamentskorrespondenz Nr. 101 vom 14.02.2018

Neu im Rechnungshofausschuss

Liste Pilz: RH-Prüfkompetenz ausweiten, Stellungnahmefrist verkürzen

Wien (PK) - Als Rechnungshofsprecher der Liste Pilz fordert Wolfgang Zinggl vehement die Ausweitung der Prüfkompetenz des Rechnungshofs. Verkürzt werden soll seiner Meinung nach hingegen die Zeitspanne, in der geprüfte Stellen ihre Position zu einer Rechnungshofprüfung kundtun können.

Prüfkompetenz ab 25% Staatsbeteiligung

Derzeit ist die Finanzkontrolle durch den Rechnungshof verfassungsrechtlich auf Unternehmen beschränkt, in denen die öffentliche Hand eine 50%ige Beteiligung hat, beziehungsweise mittels Syndikatsverträgen ein Unternehmen beherrscht. Für Abgeordneten Wolfgang Zinggl sind diese Vorgaben nicht mehr zeitgemäß. Mit Hinweis auf den Ruf des Rechnungshofs nach Regeln, "die geeignet sind, die Rechenschaftspflicht und Transparenz zu stärken", verlangt er von der Bundesregierung eine ausgeweitete Prüfkompetenz des Rechnungshofs, die Unternehmen schon ab 25% Staatsbeteiligung umfasst (93/A(E)).

Frist zur Stellungnahme höchstens sechs Wochen

Damit Rechnungshofprüfungen zügig abgeschlossen werden und zeitnahen medialen Niederschlag finden, regt Zinggl an, die Frist für Stellungnahmen seitens der geprüften Institutionen zu verkürzen. Gemäß Rechnungshofgesetz verfügen die geprüften Stellen über eine Frist von drei Monaten, innerhalb derer sie nach Bekanntgabe des Prüfergebnisses durch den Rechnungshof ihre Sicht der Dinge darlegen können. Diese Zeitspanne soll auf sechs Wochen reduziert werden (91/A(E)), so Zinggl. (Schluss) rei