Parlamentskorrespondenz Nr. 111 vom 15.02.2018

Neu im Gesundheitsausschuss

NEOS-Anträge: Anstellung von ÄrztInnen, ELGA, Spitalsplanung und Apotheken

NEOS für Anstellungsmöglichkeit von ÄrztInnen durch ÄrztInnen

Wien (PK) – Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten ist in Österreich die Anstellung von ÄrztInnen durch ÄrztInnen im niedergelassenen Bereich nur im Rahmen von Ambulatorien, die dem Krankenanstaltenrecht unterliegen, möglich, zeigt Gerald Loacker (NEOS) auf (55/A ). Im Sinne einer Anpassung der Rahmenbedingungen an bestehende Bedürfnislagen (z.B. Wunsch nach Teilzeit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie), an geplante Strukturänderungen (Einrichtung von Primärversorgungszentren) sowie einer Antwort auf den MedizinerInnenmangel am Land sollte seiner Meinung nach die bestehende Gesetzeslage überdacht werden. Eine von ihm vorgeschlagene Änderung des KAKuG (Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten) würde es ermöglichen, Anstellungsverhältnisse im niedergelassenen Bereich zu erlauben, ohne die Rechtsfolgen des Übertritts ins Kranken- und Kuranstaltenrecht auf sich nehmen zu müssen.

..die Aufnahme schulärztlicher Daten in das ELGA-System

Ein grundsätzliches Bekenntnis zur Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) legen die NEOS ab, da durch die Zusammenführung von Daten Mehrfachuntersuchungen verringert und der Verlust von gesundheitsrelevanten Informationen vermieden werden können (68/A(E) ). Eine optimale Nutzung ist jedoch nur dann möglich, wenn alle wichtigen Stakeholder einbezogen werden, erklärt Gerald Loacker (NEOS). Er hält es daher für problematisch, dass die SchulärztInnen derzeit nicht in das ELGA-System eingebunden sind. Eine entsprechende Gesetzesänderung würde gewährleisten, dass etwa die immer größer werdende Anzahl an diabetesgefährdeten bzw. bereits diabeteskranken Kindern schneller diagnostiziert bzw. behandelt werden. Bei der Vernetzung der Daten müsste natürlich streng auf die Einhaltung des Datenschutzes geachtet werden.

…die Durchführung von Schutzimpfungen durch geschultes Personal in Apotheken

Die niedrige Durchimpfungsrate in der österreichischen Bevölkerung sowie besorgniserregende Fälle von Masernausbrüchen in öffentlichen Einrichtungen zeigen, dass es - neben umfassender Aufklärung und Information - einen niederschwelligeren und einfacheren Zugang zum Impfen braucht, argumentiert Gerald Loacker (NEOS). Österreich sollte sich seiner Meinung nach ein Beispiel an der Schweiz nehmen, wo seit Beginn des Jahres 2018 in 18 Kantonen Impfungen von geschulten ApothekerInnen und Apothekern durchgeführt werden dürfen. Das Netzwerk, die Ressourcen und das Wissen von Apothekerinnen und Apothekern könnten auch im österreichischen Gesundheitssystem  besser genutzt werden, um den unnötigen Gang zum Arzt oder ins Spital zu vermeiden. Nach der Absolvierung einer verpflichtenden Zusatzausbildung (inklusive Notfallversorgung) könnten zumindest die unkomplizierteren Impfungen wie Influenza, Hepatitis A und B sowie FSME von den ApothekerInnen übernommen werden, schlägt er vor (69/A(E)).

…die Erweiterung der maximalen wöchentlichen Betriebszeit von Apotheken

Die Gesundheitsministerin wird von den NEOS zudem aufgefordert, die Betriebszeiten-Regelung für Apotheken nach dem Vorbild des Öffnungszeitengesetzes zu erweitern (70/A(E) ). Derzeit werden die Betriebszeiten für den Kundenverkehr für alle Apotheken eines Ortes einheitlich durch die Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt. Diese Einschränkung widerspricht nach Ansicht von Gerald Loacker (NEOS) marktwirtschaftlichen Prinzipen und schadet damit nicht nur den PatientInnen, sondern auch engagierten ApothekerInnen, die gerne ein besseres Kundenservice anbieten würden. Apotheken sollte es daher frei stehen, eigene Öffnungszeiten festzulegen. Zur besseren Planbarkeit der Bereitschaftsdienste sollten diese dann der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

…sowie für die Übertragung der Kompetenz für Spitalsplanung auf den Bund

Der Mangel an Strahlentherapiegeräten im Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) sowie die Problematik rund um die sogenannten Gangbetten haben erneut gezeigt, dass die Länder ihren Verpflichtungen in Bezug auf die medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung offenbar nicht gerecht werden, urteilt Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Anstatt sich auf die Umsetzungsbereitschaft von Landeshauptleuten zu verlassen, welche dann die gesundheitspolitischen Vorgaben der Ministerien nicht erfüllen, sollte die österreichweite Spitalsplanung wieder in den Kompetenzbereich des Bundes übergeben werden, heißt es in seinem Antrag auf Änderung des Bundesverfassungsgesetzes (77/A ).

Dies würde nicht nur eine zentrale, angemessene medizinische Versorgung der Menschen sicherstellen, sondern auch der Tatsache gerecht werden, dass PatientInnen beim Aufsuchen von Spitälern und Krankenanstalten nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Rechnungshofprüfer haben in der Vergangenheit mehrmals darauf hingewiesen, dass das aktuelle System zu Ineffizienz neigt und unnötige Kostensteigerungen zur Folge hat. Die durch die vorgeschlagene Änderung frei werdenden finanziellen Mittel könnten dann dem ohnehin reformbedürftigen Gesundheitssystem zugeführt und für andere wichtige Zwecke eingesetzt werden. (Schluss) sue