Parlamentskorrespondenz Nr. 123 vom 20.02.2018

Neu im Familienausschuss

Reform des Unterhaltsrechts und Auswirkungen des Familienbonus auf Menschen mit Behinderung

NEOS für statistische Erhebungen zum Unterhaltsvorschuss

Wien (PK) – Der gesellschaftliche Wandel, der auch neue Familienformen mit sich gebracht hat, macht eine Reform des Unterhaltsrechts notwendig, urteilt NEOS-Mandatar Michael Bernhard  in einem Entschließungsantrag seiner Fraktion (74/A(E)). Im Jahr 2015 lebten bereits 606.400 Menschen als Elternteil oder Kind in einem Alleinerziehendenhaushalt. Die derzeit bekannten Vorschläge bezüglich einer staatlichen Unterhaltsgarantie würden jedoch nur punktuelle Änderungen bringen, geben die NEOS zu bedenken.

Im Sinne einer evidenzbasierten Politik fordern sie die Bundesregierung auf, eine wissenschaftliche Studie zum Thema Unterhalt in Auftrag zu geben. Da es derzeit etwa keinerlei standardisierte Erhebungen in Bezug auf die Einbringung von Regressforderungen (z.B. Verfahrensdauer, Unterstützungen von Seiten der Länder und Kommunen etc.) gibt, sollte insbesondere der Bereich Unterhaltsvorschuss näher beleuchtet werden. In diesem Zusammenhang weist Bernhard darauf hin, dass der Bund im Jahr 2014 insgesamt 134,87 Mio. € an 51.839 Minderjährige an Unterhaltsvorschüssen ausbezahlt hat; nur 77,53 Mio. € davon wurden von Schuldnern zurückbezahlt.

Auswirkungen des Familienbonus auf Menschen mit Behinderung

Mit negativen Auswirkungen für Menschen mit Behinderung rechnet Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), wenn der von der Bundesregierung geplante Familienbonus eingeführt wird (88/A(E)).

Es sei nämlich vollkommen unklar, wie die Regelung für Kinder mit Beeinträchtigungen ausgestaltet sein wird, die über 18 Jahre alt und voraussichtlich dauerhaft außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu finanzieren.

Vor allem wenn, wie geplant, der derzeitige Kinderfreibetrag von ca. 440 Euro (bei Paaren 600 Euro) pro Jahr und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr zur Gänze entfallen, werden die betroffenen Familien sogar weniger erhalten als bisher. Die Bundesregierung wird daher ersucht, bei der Umsetzung des Familienbonus Regelungen für Menschen mit Behinderung einzuarbeiten, damit dieser Personengruppe keine finanzielle Benachteiligung durch den Wegfall bestehender Leistungen entsteht. (Schluss) sue