Parlamentskorrespondenz Nr. 146 vom 23.02.2018

Neu im Petitionsausschuss

Bürgerinitiative gegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt

Wien (PK) – Für eine Anpassung der Kriterien zur Feststellung von Arbeitsunfähigkeit tritt eine parlamentarische Bürgerinitiative ein, die vom gemeinnützigen Verein VIANOVA ins Leben gerufen wurde (42/BI bzw. 1/BI). Die EinbringerInnen zeigen sich besorgt darüber, dass in der letzten Zeit immer mehr Menschen mit Behinderung vom AMS auf die sogenannte Gesundheitsstraße der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) geschickt werden, um ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Die Erfahrungen mit diesem Feststellungsverfahren sind jedoch äußerst negativ und die Entscheidungen meist nicht nachvollziehbar, beklagen die UnterstützerInnen. Sollten die Betroffenen dann wirklich als "arbeitsunfähig" eingestuft werden, habe dies fatale Auswirkungen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nämlich z.B. keine finanzielle Unterstützung für Unternehmen mehr, die sie anstellen würden. Durch den Verlust des Anspruchs auf Rehabilitations- bzw. berufsunterstützende Maßnahmen für den ersten Arbeitsmarkt haben die Menschen de facto keine Möglichkeit mehr, je wieder einen Job zu finden.

Von dieser Diskriminierung betroffen sind sogar Menschen mit Behinderung, die bereits jahrelang erfolgreich im Arbeitsleben integriert waren und Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt haben, zeigt die Bürgerinitiative auf. Kommt es nämlich innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zum Jobverlust, können Arbeitslosengeld- und Pensionsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Besonders dramatisch wirken sich diese Maßnahmen für junge Menschen aus, die als arbeitsunfähig eingestuft werden: Sie werden quasi dazu gezwungen, in Tageswerkstätten tätig zu sein; sie sind somit lebenslang von Sozialleistungen abhängig. Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben alle Menschen das Recht auf Arbeit. Die Bürgerinitiative fordert daher den Nationalrat auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung nicht auf Grund ihrer "Behinderung" als arbeitsunfähig eingestuft werden. Außerdem sollten frühere Verfahren zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit noch einmal geprüft werden. (Schluss) sue