Parlamentskorrespondenz Nr. 162 vom 28.02.2018

Nationalrat: Einheitswerte für Bauern werden sozialversicherungsrechtlich erst ab April 2018 wirksam

Zeitliche Verschiebung verursacht 40 Mio. € Kosten

Wien (PK) - Die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden, die bei der Neufestsetzung der bäuerlichen Einheitswerte nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden oder werden, sollen später als geplant erst mit 1. April 2018 eintreten. Im Nationalrat erklären die Regierungsparteien ihre Intention dahinter: Es soll die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und der Schutz der betroffenen Bauern gewährleistet werden. Die Opposition sieht darin ein Wahlgeschenk für die Bauern. Beschlossen wurde das Gesetz schließlich mit der Mehrheit von ÖVP und FPÖ.

Die Opposition übte erneut Kritik an der Abwesenheit des Finanzministers im Budgetausschuss letzte Woche. Finanzminister Hartwig Löger entschuldigte seine Abwesenheit aufgrund einer Veranstaltung für Lehrlinge. Die Opposition hatte seine Abwesenheit mit einer Wahlkampfveranstaltung in Verbindung gebracht.

Außerdem beschwerte sich die Opposition über die inhaltliche Behandlung von Sozialversicherungsagenden im Budgetausschuss anstelle des Sozialausschusses. Laut Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) handelt es sich dabei um einen "Irrläufer". ÖVP und FPÖ wandten ein, dass zum Zeitpunkt des Einbringens des Antrags noch kein Sozialausschuss konstituiert war und deshalb die Behandlung im Budgetausschuss erfolgt ist. Geht es nach Franz Eßl (ÖVP), so steht der Beschluss eines guten Gesetzes im Vordergrund – egal in welchem Ausschuss er behandelt werde.

Beitragsentfall kostet 40 Mio. €

Die Einheitswerte stellen die Basis für zahlreiche Abgaben der Bäuerinnen und Bauern dar. Angela Baumgartner (ÖVP) nannte als Beispiele die Grundsteuer, die Einkommensteuer, den Kirchenbeitrag oder die Studienbeihilfe und eben auch die Sozialversicherungsbeiträge. Laut Baumgartner schütze die Verschiebung vor Ungleichbehandlungen und schaffe Rechtssicherheit, da drohende Rückforderungen vermieden würden. Profitieren sollen hauptsächlich Kleinbauern und -bäuerinnen, die nach der Verzögerung bei der Bescheidzustellung wieder Planungssicherheit erhalten sollen, so Walter Rauch (FPÖ). ÖVP-Kollege Franz Hörl will dadurch SteuerzahlerInnen entlasten.

Der durch die zeitliche Verschiebung verursachte Beitragsentfall koste die Steuerzahler 40 Mio. €, zeigten sich SPÖ, NEOS und PILZ empört über die erst heute Früh vom Finanzministerium bekannt gegebenen Kosten der Maßnahme. Ein Wahlgeschenk für die Bauern finanziert von SteuerzahlerInnen, wie es Gerald Loacker (NEOS) nannte. Auch Bruno Rossmann (PILZ) wollte die Maßnahme gegenfinanziert wissen.

Versäumnisse aus der Vergangenheit sollen ausgeglichen werden, sagte Staatssekretär Hubert Fuchs. Profitieren sollen insbesondere Klein- und Pachtbetriebe. Die vorherige Rechtslage habe ungleichbehandelt, da es nicht einzusehen ist, warum jene Personen, die bereits einen Bescheid zugestellt bekommen haben, einen höheren Beitrag leisten müssen als jene, die noch keinen Bescheid erhalten haben und daher nach den alten Werten abgerechnet würden. (Fortsetzung Nationalrat) gro