Parlamentskorrespondenz Nr. 182 vom 02.03.2018

Neu im Gesundheitsausschuss

ÖVP und FPÖ für Beibehaltung der Raucherregelung in der Gastronomie und für verstärkten Jugendschutz

Wien (PK) – Trotz anhaltender Kontroversen haben sich ÖVP und FPÖ darauf geeinigt, dass es auch nach dem 30. April 2018 Raucherräume in der Gastronomie geben soll. Dies sieht ein im Parlament eingebrachter Initiativantrag der beiden Parteien vor, der gleichzeitig auch strengere Jugendschutzbestimmungen bringt (107/A). Die Novellierung des Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) gewährleistet somit, dass die Ausnahmebestimmungen vom Rauchverbot ab dem 1. Mai weiterhin gelten. Im Sinne des Gesundheitsschutzes soll jedoch ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige eingeführt werden; für dessen Umsetzung wird eine Umstellungszeit bis Ende des Jahres eingeräumt. Ebenso wird das Rauchen in Fahrzeugen verboten, wenn sich darin Minderjährige befinden.

Derzeit ist gesetzlich vorgesehen, dass die Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in Betrieben überwiegend in Nichtraucherräumen erfolgen muss. In Hinkunft soll die zuständige Bundesministerin erforderlichenfalls darüber hinaus gehende Auflagen (z.B. Beschäftigungsbeschränkungen oder –verbote) erlassen können, wobei auf die jeweils anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen und auf bereits beschäftigte oder in Ausbildung stehende Personen Bedacht genommen werden muss. (Schluss) sue