Parlamentskorrespondenz Nr. 197 vom 05.03.2018

Neu im Sozialausschuss

SPÖ für Rechtssicherheit im Pflegebereich, NEOS für automatisches Pensionssplitting

Abschaffung des Pflegeregresses: SPÖ fordert Rechtssicherheit

Wien (PK) – Die SPÖ erinnert in einem Entschließungsantrag daran, dass der Nationalrat im vergangenen Jahr mit breiter Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen hat. Seit Anfang 2018 dürfen Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen nicht mehr auf das Vermögen pflegebedürftiger Personen zugreifen. Nach Ansicht von SPÖ-Abgeordneter Ulrike Königsberger-Ludwig gibt es in einigen Bereichen aber noch Rechtsunsicherheit, die es zu beseitigen gilt (126/A(E) ).

Konkret will Königsberger-Ludwig etwa klargestellt wissen, dass alle laufenden bzw. offenen Verfahren zum Pflegeregress einzustellen sind, auch wenn in der Vergangenheit zum Beispiel Ratenzahlungen vereinbart wurden. Ebenso müsse verbindlich festgelegt werden, dass auch Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungen von der Abschaffung des Pflegeregresses umfasst sind. Nach wie vor offen ist für die Abgeordnete darüber hinaus die Finanzierungsfrage, nachdem sich bisher für das SPÖ-Konzept einer Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 1 Mio. € keine Mehrheit gefunden hat.

NEOS für automatisches Pensionssplitting in den ersten Lebensjahren des Kindes

Für ein automatisches Pensionssplitting in den ersten Lebensjahren des Kindes sprechen sich die NEOS aus. Die Pensionsbeiträge beider Elternteile, inklusive der Ersatzleistungen, sollen demnach zusammengezählt und zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden. Nur wenn sich beide Elternteile einvernehmlich dafür entscheiden, soll es ein Opt-Out geben, schlägt Gerald Loacker vor (152/A(E)).

Ein verpflichtendes Pensionssplitting wirke nicht nur Altersarmut und wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Partner entgegen, es schaffe auch Erwerbsanreize, argumentiert Loacker. So hätte es nicht zuletzt auch für den erwerbstätigen Elternteil Vorteile, wenn die Partnerin bzw. der Partner früher ins Berufsleben zurückkehrt. Das geltende freiwillige Pensionssplitting bis zum vierten Lebensjahr des Kindes ist für Loacker nicht ausreichend: Seit dessen Einführung 2005 seien gerade einmal 505 Anträge gestellt worden, zitiert er aus einer schriftlichen Anfragebeantwortung. (Schluss) gs