Parlamentskorrespondenz Nr. 206 vom 06.03.2018

Rechnungshofpräsidentin Kraker urgiert Einblick in Parteienfinanzen

Parteiengesetz und Transparenzdatenbank Thema im Rechnungshofausschuss

Wien (PK) – "Wenn man ein Gesetz macht, muss die Zielsetzung ganz klar sein", sagte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker heute bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2017 ihrer Organisation im Rechnungshofausschuss des Nationalrats. Krakers Bemerkung bezog sich auf die 2010 eingerichtete Transparenzdatenbank, deren Maßgabe ursprünglich nicht eindeutig gewesen sei. Erst nach einem kritischen Rechnungshofbericht über den Stillstand in der Datenbank zur Steuerung des öffentlichen Förderwesens hätten sich Länder und Gemeinden bereit erklärt, Zahlen zu liefern. Ausschussobfrau Irmgard Griss nahm das Beispiel Transparenzdatenbank, aber auch das derzeitige Parteiengesetz zum Anlass, dem Rechnungshof für seine Vehemenz in der Prüftätigkeit zu gratulieren. "Der Rechnungshof sagt, was ist", gab sie in der ersten Arbeitssitzung des neu konstituierten Rechnungshofausschusses das Motto des Kontrollorgans wieder und unterstrich dessen Bedeutung für die Vertrauensbildung in Regierung und Verwaltung bei der Bevölkerung.

In Bezug auf das geltende Parteiengesetz fordert der Rechnungshof nachdrücklich die Möglichkeit einer echten Finanzkontrolle politischer Parteien. Derzeit haben die PrüferInnen nicht die Befugnis, Einschau in die Finanzunterlagen der Parteien zu nehmen. Zudem strebt der Rechnungshof eine Ausweitung seiner Prüfzuständigkeit auf Unternehmen an, bei denen weniger als 50% staatliche Beteiligung besteht. Laut Kraker ist eine Sperrgrenze von 25% internationaler Standard, wobei die RH-Präsidentin besonders von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (Liste Pilz) unterstützt wurde.

Ein Antrag der Liste Pilz auf Verkürzung der Stellungnahmefrist zu Rechnungshof-Rohberichten von drei Monaten auf sechs Wochen wurde mehrheitlich vertagt. Den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs nahm der Ausschuss einstimmig zur Kenntnis.

Gemeinden am eifrigsten bei Umsetzung von RH-Empfehlungen

Trotz begrenzter Möglichkeiten zeigen die Rechnungshofkontrollen Wirkung, laut Tätigkeitsbericht zu 75%. Rund die Hälfte der Rechnungshofempfehlungen, konkret 1.328 von 2.817 (47 %), wurden demnach 2017 umgesetzt, wie der Rechnungshof bei seinen Follow-up Prüfungen erhob. Für weitere 797 (28 %) Empfehlungen sagten die geprüften Stellen eine Umsetzung zu. Die meisten RH-Empfehlungen wurden nach eigenen Angaben von den Gemeinden (66%) berücksichtigt, gefolgt von den Bundesländern (54%) vor dem Bund (41%). Eine Erklärung dafür ist in den Augen Präsidentin Krakers, dass es im Bund mehr Akteure zur Abstimmung als in einer Kommune gibt.

Im Zuge der Umsetzungskontrolle von 421 Empfehlungen erhob der Rechnungshof eine Implementierungsrate von 56%. Entsprechend dem Schwerpunkt "Qualität der Leistungserbringung im öffentlichen Sektor" lege der Rechnungshof allen Prüfungen den Nutzen für die BürgerInnen zugrunde, betonte Kraker. Die öffentliche Hand sei nicht nur gefordert, für die BürgerInnen zu arbeiten und Rechtssicherheit zu schaffen, sondern müsse sich auch weiterentwickeln.

Als Erfolg in diesem Sinn verbucht der Rechnungshof die beginnende Bewegung bei der Transparenzdatenbank "nach jahrelangem Stillstand". Der Rechnungshof hatte in einem Bericht sechs Jahre nach Einrichtung der 13,6 Mio. € teuren Datenbank für öffentliche Förderungen festgestellt, dass keines der Ziele wie staatliche Leistungssteuerung und Missbrauchsbekämpfung erreicht war, da es an Zahlen aus den Bundesländern fehlte. Als Reaktion auf den kritischen Bericht gaben Oberösterreich und der Gemeindebund bekannt, sämtliche Förderung eingespeist zu haben. Niederösterreich will ab Sommer 2018 nachziehen. Gefordert wird von den Gemeinden allerdings eine bürokratische Vereinfachung beim Datentransfer.

Generell ruft der Rechnungshof dazu auf, die hohe Anzahl an Fördergebern, Fördertöpfen und Förderungsprogrammen zwecks Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung zu reduzieren. Werden klar definierte Wirkungen durch eine Förderung nicht erreicht, sei diese Förderung einzustellen. Nicht nur im Förderwesen, auch bei Bildung, Sicherheit, Gesundheit oder den Sozialversicherungen scheitere eine Reform häufig an Einzelinteressen von Bund, Ländern und Gemeinden, vermisst der Rechnungshof vielfach Veränderungswillen bei der öffentlichen Hand. Dabei müsse Österreich seine Strukturen, etwa bei den Pensionen, neuen Herausforderungen anpassen, um im internationalen Wettbewerb mit Standortvorteilen zu punkten.

Parteifinanzen inhaltlicher RH-Kontrolle entzogen

Keine echte Möglichkeit zur Finanzkontrolle sieht der Rechnungshof bei den politischen Parteien. Zwar unterliegen die Rechenschaftsberichte der Parteien gemäß Parteiengesetz der formalen Kontrolle des Rechnungshofs und müssen auf der RH-Website veröffentlicht werden. Die PrüferInnen verfügen aber über keine originären Einschau– und Prüfungsrechte in relevante Unterlagen und Belege. "Damit ist ein wesentliches Ziel des Parteiengesetzes, nämlich die umfassende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung aller Parteien, nicht erreicht", hält der Rechnungshof zur mangelnden inhaltlichen Kontrollmöglichkeit in seinem Tätigkeitsbericht fest. Präsidentin Kraker sagte im Ausschuss, auch die OSZE habe bereits die fehlende Finanzkontrolle der österreichischen Parteien kritisiert.

Spenden an politische Parteien müssen ab einer Höhe von 50.000 auf der RH-Website veröffentlicht werden. 2017 gab es 12 derartige Spenden, im Jahr davor drei. Unzulässige Spenden haben die Parteien an den Rechnungshof für mildtätige oder wissenschaftliche Organisationen weiterzuleiten, letztes Jahr wurden keine solchen Spenden übermittelt, auch nicht in Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl.

Zuständigkeitsgrenzen verhindern RH-Prüfungen

Grenzen der Rechnungshofkontrolle aufgrund der bestehenden Prüfzuständigkeit zeigten sich zuletzt am Flughafen Wien. Dieser verweigerte mit Hinweis auf die Eigentümerstruktur aus Wien, Niederösterreich und einem Luxemburger Unternehmen letztes Jahr die RH-Prüfung zur "Instandhaltung von Anlagen– und Gebäudetechnik". Die Prüfvoraussetzung einer 50%igen Beteiligung der öffentlichen Hand gibt es nicht, laut Präsidentin Kraker haben Wien und Niederösterreich zusammen 40% Anteil. Der Flughafen wollte auch keine tatsächliche Beherrschung durch den Staat mittels organisatorischer Maßnahmen wie Syndikatsverträge erkennen, die Rechnungshofprüfungen auch bei Unterschreitung der 50%-Grenze ermöglichen. Für Wolfgang Zinggl (Liste Pilz) zeigt dieses Beispiel, wie nötig eine Ausweitung der Zuständigkeiten für den Rechnungshof wäre, sodass umfassende Kontrolle sichergestellt ist und die Republik nicht von überbordenden Kosten überrascht wird.

2009 erlebte der Rechnungshof aus ähnlichen Gründen eine Prüfverweigerung beim später als Millionenskandal bekannt gewordenen Projekt "Skylink" des Flughafens. Im aktuellen Fall wandte sich der Rechnungshof an den Verfassungsgerichtshof (VfGH), der für eine Entscheidung eine nähere Konkretisierung des Prüfzeitraums und –gegenstandes verlangte. Ein neuerlicher Antrag des Rechnungshofs beim VfGH ist in Planung, sollte gegen eine Prüfung entschieden werden, empfiehlt die RH-Präsidentin, die Grenze für Unternehmensprüfungen auf 25% öffentlichen Anteil zu senken.

Bei der Sanierung des Parlamentsgebäudes, angesprochen von den Abgeordneten Karin Greiner (SPÖ) und Wolfgang Zanger (FPÖ), hob die Rechnungshofpräsidentin als beratendes Mitglied im Bauherrenausschuss die begleitende Projektkontrolle positiv hervor. Wichtig sei, bei Baubeginn eine Entscheidung über die Nutzung der künftigen Räumlichkeiten zu fällen, so Kraker. Bislang hat der Rechnungshof zwei Prüfberichte über die Parlamentssanierung erstellt, zum "Planungsprojekt" und zum "Vertieften Vorentwurf". Herausforderungen ergeben sich laut RH-Analyse durch die Termin- und Kostenplanung.

Rechnungshofbudget reicht nach 2020 nicht mehr

Zusätzliche Prüfaufgaben wie die Gemeindeprüfung von Kommunen mit mehr als 10.000 EinwohnerInnen, das Medientransparenzgesetz oder die Sonderprüfung zur Parlamentssanierung erfüllt der Rechnungshof neben seiner übrigen Prüftätigkeit mit einem schon seit Jahren unveränderten Personalkontingent von 323 Planstellen, informierte Präsidentin Kraker Abgeordneten Rudolf Plessl (SPÖ). Faktisch handle es sich dabei um 311 Personen, inklusive karenzierter MitarbeiterInnen und Teilzeitkräften. Durch Rücklagenentnahmen von 1,3 Mio. € 2018 bzw. 2 Mio. € 2019 könne der Rechnungshof seine Ausgaben – zu 85% Personalausgaben – derzeit bewältigen, ab 2020 werde der Budgetbedarf aber nicht mehr vollständig abgedeckt. Kraker appellierte daher an die MandatarInnen, im nächsten Bundesfinanzrahmen eine ausreichende Dotierung des Rechnungshofs sicherzustellen.

Eine Sonderaufgabe des Rechnungshofs ist die Erstellung des jährlichen Bundesrechnungsabschlusses. Mit dem Budgetausschuss des Nationalrats möchte das Kontrollorgan nun erörtern, ob seine Aufgabe betreffend Rechnungsabschluss nicht als "Prüfung der Abschlussrechnungen des Bundes" präzisiert werden soll, um Erstellung und Prüfung nicht bei einer Institution zu vermengen. Das entspreche nämlich nicht den internationalen Standards. Kraker zufolge führt ihr Haus mit dem Finanzministerium (BMF) und dem Budgetdienstes bereits Gespräche darüber, die Erstellung künftig an das BMF abzugeben.

Prüfplan für 2018 umfasst 102 Prüfungen

Insgesamt verdeutlicht der Rechnungshof in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht, dem ersten unter Präsidentin Kraker erstellten Jahresrückblick, seinen Willen, Impulsgeber für Reformen in Österreich zu sein. Mit dem Auftrag, die gesamte Finanzgebarung von Bund, Ländern und Gemeinden zu überprüfen, verfolgt der Rechnungshof das Ziel eines verbesserten Einsatzes der öffentlichen Mittel. 90 Prüfberichte legte der Rechnungshof letztes Jahr vor, neben Schwerpunkt-, Stichproben- und Follow-up-Prüfungen auch Sonderprüfungen, darunter der jährliche Bundesrechnungsabschluss. In den Fokus nahm der Rechnungshof bei seinen Prüfungen so unterschiedliche Themenfelder wie das Gesundheitswesen, den geplanten U-Bahn-Ausbau der Stadt Wien, die EVN Abfallverwertung in Niederösterreich, die Abwasserentsorgung in Graz, Agrarische Investitionsförderungen oder die Bankenaufsicht.

Vorschläge für Rechnungshofprüfungen, die BürgerInnen direkt an den Rechnungshof richteten, betrafen ebenfalls unterschiedlichste Themenfelder, vom Notarztwesen bis zu Sanierungen im öffentlichen Raum, erfuhr ÖVP-Abgeordneter Herrmann Gahr von Präsidentin Kraker. Bei einigen dieser Fälle seien RH-Prüfungen schon am Laufen gewesen. Weitere Faktoren bei der Themenauswahl sind die Gebarungsrelevanz eines Bereichs und dessen Risikopotenzial, Veränderungen wesentlicher Kenngrößen, aktuelle Ereignisse, ein besonderes öffentliches Interesse und die präventive Wirkung. Der Prüfplan für 2018 umfasse 102 Prüfungen, so die Präsidentin.

Beratend begutachtet der Rechnungshof Gesetzesvorschläge und Verordnungen von Bund und Ländern, 2017 waren es insgesamt 249 Vorschläge. Der Bund kam laut Rechnungshof zu 83% seinen Verpflichtungen zur Darstellung bzw. Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf den Vermögens–, Finanzierungs– und Ergebnishaushalt nach, von den Ländern lieferte Kärnten die meisten plausiblen Angaben zu finanziellen Auswirkungen.

Compliance im eigenen Haus und außerhalb

Zu den organisatorischen und strukturellen Änderungen im Rechnungshof 2017 gehörte unter anderem die Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit für Korruptionsprävention, Compliance– und Risikomanagement. Zum einen prüft sie den Kompetenzaufbau innerhalb des Rechnungshofes, zum anderen Compliance-relevante Themenbereiche. In der neuen Abteilung arbeite auch ein Datenschutzbeauftragter, berichtete Rechnungshofpräsidentin Kraker mit Hinweis auf die neue Datenschutzverordnung. Als weitere Neuerung präsentierte sie im Ausschuss die gemeinsame Ausbildung für PrüferInnen des Rechnungshofs und der Landesrechnungshöfe, auch um die gute Kooperation der Kontrollorgane herauszustreichen.

Liste Pilz will Stellungnahmefrist zu Rechnungshof-Rohberichten verkürzen

Vom Rechnungshofausschuss mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt wurde ein Antrag der Liste Pilz (91/A(E)), der darauf abzielt, die Stellungnahmefrist für geprüfte Institutionen zu Rechnungshof-Rohberichten von drei Monaten auf sechs Wochen zu verkürzen. Damit will Abgeordneter Wolfgang Zinggl erreichen, dass Rechnungshofprüfungen zügig abgeschlossen werden können und zeitnah medialen Niederschlag finden. Wenn Prüfberichte erst eineinhalb oder zwei Jahre nach der öffentlichen Diskussion über einen Missstand vorliegen, sei das wenig zweckmäßig, meinte er in der Debatte. Die Forderung ist ihm zufolge zudem eine alte, die auch vom Rechnungshof mitgetragen werde. Gleichzeitig drängte Zinggl darauf, auch die Fertigstellung von Rechnungshofberichten nach Einlangen der Stellungnahmen zu beschleunigen.

Von den anderen Fraktionen wurde der Antrag der Liste Pilz durchaus wohlwollend aufgenommen. ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger hob allerdings hervor, dass die interne Meinungsbildung innerhalb der Regierungsparteien noch nicht abgeschlossen wurde und es außerdem notwendig sei, die anderen Gebietskörperschaften ins Boot zu holen. In Summe sei man sich aber einig, dass man die Stellungnahmefrist verkürzen könne, sagte FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger.

Unterstützung kam auch von Karin Greiner (SPÖ) und Irmgard Griss (NEOS). Man müsse sich das Rechnungshofgesetz insgesamt anschauen und Reformmaßnahmen überlegen, sagte Griss. Es spreche aber nichts dagegen, in einem ersten Schritt die Stellungnahmefrist für die geprüften Institutionen zu verkürzen. "Das kann wirklich schneller gehen." Griss verwies in diesem Zusammenhang auch auf eigene Erfahrungen mit einer Rechnungshofprüfung beim Obersten Gerichtshof.

Eine beschleunigte Fertigstellung der Rechnungshofberichte ist auch Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker ein Anliegen, wie sie gegenüber Abgeordnetem Zinggl betonte. Man habe die Prozesse durchleuchtet und wolle beim Finalisieren der Berichte einiges verkürzen. Allerdings gelte es zu berücksichtigen, dass der Rechnungshof rund hundert Berichte im Jahr veröffentliche. Was die geforderte verkürzte Stellungnahmefrist betrifft, machte Kraker geltend, dass die meisten Landesrechnungshöfe den geprüften Institutionen eine Stellungnahmefrist von lediglich sechs Wochen einräumen.

Nationalrat wird sich mit weiteren Prüfberichten befassen

Einstimmig und ohne weitere Beratungen nahmen die Abgeordneten vier Prüfberichte (III-1 d.B., III-2 d.B., III-3 d.B., III-4 d.B.) zur Kenntnis, die dem Nationalrat bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode vorgelegen sind. Sie werden nun im Plenum des Nationalrats diskutiert. Unter anderem hatte der Rechnungshof die Verkaufsaktivitäten der Hypo Alpe-Adria International, den Verkehrssicherheitsfonds, die Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der Grundwassersituation im Weinviertel, die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, die österreichische Studentenförderungsstiftung, das interne Kontrollsystem in der Haushaltsverrechnung des Bundes, die Rolle des Bundes bei der Krankenanstaltenplanung, die betrieblichen Umweltförderungen des Bundes und der Länder sowie die Triebfahrzeugbeschaffung der ÖBB unter die Lupe genommen.

Darüber hinaus wurden die Beratungen über rund ein Dutzend weiterer Rechnungshofberichte aufgenommen und gleich wieder vertagt: Sie haben folgende Prüfgegenstände zum Inhalt: Arbeitsmarktservice (AMS), Wohnungsverkäufe durch gemeinnützige Bauvereinigungen, Managergehälter in gemeinnützigen Bauvereinigungen, Gemeinnützige Siedlungs- und Bauaktiengesellschaft (Gesiba), Pensionsausgaben und Pensionsanpassung bei LandesbeamtInnen, Pflichtschul-Standorte in Tirol und Vorarlberg sowie Tagesbetreuung von SchülerInnen. Dazu kommen Follow-up-Überprüfungen zu den Bereichen finanzielle Berichtigungen im Agrarbereich, Transparenz von Begünstigungen im Einkommensteuerrecht, Insolvenz-Entgelt-Fonds, Budeskriminalamt und Gendergesundheit in Österreich. (Schluss Rechnungshofausschuss) rei/gs