Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 07.03.2018

Abschaffung des Pflegeregresses bleibt auf der politischen Agenda

Sozialausschuss debattiert über Oppositionsanträge

Wien (PK) – Der Nationalrat hat im vergangenen Jahr mit breiter Mehrheit die Abschaffung des Pflegeregresses beschlossen. Seit Anfang 2018 dürfen Betreiber stationärer Pflegeeinrichtungen nicht mehr auf das Vermögen pflegebedürftiger Personen zugreifen. Allerdings kommt es in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. Auch bei der Frage der Finanzierung gibt es noch etliche offene Fragen. Darüber wurde heute auf Initiative der SPÖ auch im Sozialausschuss des Nationalrats diskutiert. Die ÖVP rechnet damit, dass die laufenden Verhandlungen mit den Ländern im Juni abgeschlossen werden können.

Außerdem befassten sich die Abgeordneten mit Anträgen der NEOS, die auf ein verpflichtendes Pensionssplitting und eine stärkere Beteiligung der Väter an der Kindererziehung abzielen. Die Oppositionsanträge wurden schließlich abgelehnt bzw. vertagt.

SPÖ fordert Einführung einer Erbschaftssteuer zur Pflegefinanzierung

Basis für die Diskussion über den Pflegeregress bildeten zwei Entschließungsanträge der SPÖ. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig drängt auf eine gesetzliche Klarstellung, wonach alle laufenden bzw. offenen Verfahren zum Pflegeregress einzustellen sind, auch wenn in der Vergangenheit zum Beispiel Ratenzahlungen vereinbart wurden. Ebenso müsse verbindlich festgelegt werden, dass auch Einrichtungen zur Pflege von Menschen mit Behinderungen von der Abschaffung des Pflegeregresses umfasst sind (126/A(E)). Einen ähnlichen Antrag hatte zuletzt auch die Liste Pilz eingebracht.

Um die Finanzierung professioneller Pflege in Österreich auch in Zukunft sicherzustellen, spricht sich die SPÖ für die Einführung einer zweckgewidmeten Erbschafts- und Schenkungssteuer für Erbschaften und Schenkungen ab 1 Mio. € aus (10/A(E)). Sie erwartet sich davon jährliche Einnahmen von rund 500 Mio. €.

Für den Antrag zur Erbschaftssteuer äußerte, abseits der SPÖ, allerdings nur die Liste Pilz Sympathie. Auch wenn die Einnahmenerwartungen möglicherweise überzogen sind, könnte eine Erbschaftssteuer doch einen Beitrag zur Finanzierung der Pflege leisten, machte Abgeordneter Wolfgang Zinggl geltend.

Klare Ablehnung kam hingegen von Klaus Fürlinger (ÖVP) und Gerald Loacker (NEOS), die die geschätzten Einnahmen von 500 Mio. € außerdem als völlig unrealistisch werteten. Laut Loacker geht das IHS in einer Studie bestenfalls von Einnahmen in der Höhe von 140 Mio. € aus. Damit könne man das Loch, das die Abschaffung des Pflegeregresses reißt, nicht stopfen. Italien habe im Übrigen eine ähnliche Regelung, wie von der SPÖ gefordert, skizzierte Loacker, auch dort würden sich die Einnahmen – bei einer weitaus größeren Bevölkerung – auf lediglich 500 Mio. € pro Jahr belaufen.

Mit einer Erbschaftssteuer würde man die Bevölkerung nur "sekkieren", meinte  Fürlinger mit Verweis auf den erwarteten Bürokratieaufwand. Zudem wären davon vor allem Grundbesitzer betroffen, die ohnehin schon stark belastet seien. Überhaupt sieht der ÖVP-Abgeordnete keinen Anlass für neue Steuern.

Was die Abschaffung des Pflegeregresses betrifft, wies Ernst Gödl (ÖVP) darauf hin, dass derzeit die tatsächlichen Kosten erhoben werden. Er rechnet damit, dass die Verhandlungen mit den Ländern im Juni abgeschlossen werden können. Dabei gehe es nicht nur um die Finanzierungsfrage, sondern auch um verschiedene Klarstellungen, etwa was die Einbeziehung behinderter Menschen betrifft. Dass es überhaupt Rechtsunsicherheit gibt, führt Gödl auf Versäumnisse von Ex-Sozialminister Alois Stöger zurück. Dieser habe es verabsäumt, detaillierte Ausführungsbestimmungen vorzulegen.

Der Antrag zur Einführung einer Erbschaftssteuer wurde schließlich gegen die Stimmen der SPÖ und der Liste Pilz abgelehnt, jener zum Pflegeregress vertagt.

Breite Front gegen automatisches Pensionssplitting

Ebenfalls abgelehnt wurden drei Anträge der NEOS. So konnte sich Abgeordneter Gerald Loacker nicht mit seiner Forderung nach einem automatischen Pensionssplitting in den ersten Lebensjahren des Kindes durchsetzen. Die Pensionsbeiträge beider Elternteile, inklusive der Ersatzleistungen, sollen gemäß seinem Antrag (152/A(E)) zusammengezählt und zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt werden. Damit würde man nicht nur Altersarmut und wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Partner entgegenwirken, sondern auch Erwerbsanreize schaffen, argumentiert er. Ein Opt-Out solle nur im Einvernehmen beider Elternteile möglich sein. Das geltende freiwillige Pensionssplitting bis zum vierten Lebensjahr des Kindes hält Loacker für unzureichend, seit dessen Einführung seien gerade einmal etwas mehr als 500 Anträge gestellt worden.

Der Antrag der NEOS stieß allerdings auf breite Ablehnung im Ausschuss. Bei einer klassischen Rollenverteilung würden Frauen von einem automatischen Pensionssplitting möglicherweise zwar profitieren, in anderen Konstellationen könnte es ihnen aber schaden, warnte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und plädierte in diesem Sinn für die Beibehaltung des Freiwilligkeitsprinzips. Sie sprach sich aber für die Beseitigung einiger bestehender Hürden aus.

Die Bevölkerung besser über das freiwillige Pensionssplitting informieren will auch Norbert Sieber (ÖVP). Dass es bislang nur zögerlich in Anspruch genommen wurde, könnte seiner Meinung nach aber auch daran liegen, dass es von Paaren einfach nicht gewollt wird. Klar gegen Zwangsverpflichtungen sprach sich auch Peter Wurm (FPÖ) aus.

Abgeordneter Loacker hielt dem entgegen, dass sich die alte Regierung zum Ziel gesetzt habe, den Anteil der Frauen an den AusgleichszulagenbezieherInnen zu senken. Das sei nicht gelungen, vielmehr sei der Anteil sogar leicht gestiegen. Zudem wies er darauf hin, dass ein automatisches Pensionssplitting auch von den Familienreferentinnen der Länder befürwortet würde.

NEOS wollen stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung

Gefordert wird von den NEOS im Vorfeld des morgigen Weltfrauentags auch eine gleichberechtigte Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension beider PartnerInnen (61/A) und ein individueller Karenzanspruch für jeden Elternteil von 12 Monaten (75/A(E)). Durch einen solchen individuellen Anspruch würde der Anreiz für Väter steigen, längere Zeit in Karenz zu gehen, ist Abgeordneter Gerald Loacker überzeugt. Er möchte auch von dem aus seiner Sicht konservativen Familienbild abgehen und automatisch von einer gleichen Aufteilung der Kindererziehung ausgehen.

Es bestehe die Möglichkeit zur Wahl, hoben SPÖ und ÖVP unisono hervor. Laut Gabriele Heinisch-Hosek und Alois Stöger (beide SPÖ) wird es tatsächliche Wahlfreiheit aber erst dann geben, wenn ausreichend Kinderbetreuungsplätze bereits für Kinder in sehr jungem Alter und auch am Nachmittag zur Verfügung stehen. Diese Plätze müssten kostenlos angeboten werden, um die Inanspruchnahme auch finanziell zu gewährleisten, unterstrich Stöger.

Bei der ÖVP lösten die Vorschläge der NEOS die Befürchtung aus, Nachteile für Frauen zu bringen, wie Norbert Sieber und August Wöginger die Ablehnung der Anträge begründeten. Auch Heinisch-Hosek merkte kritisch an, dass dadurch ein Elternteil profitieren könnte, ohne zur Kindererziehung etwas beizutragen. Die FPÖ will vermehrt Anreize zur gleichen Aufteilung der Kinderbetreuung setzen. Einer Zwangsbeglückung konnte Walter Rauch nichts abgewinnen.

Würde der Karenzanspruch von zwei auf drei Jahre ausgeweitet (24+12 Monate), zeigte sich die SPÖ dafür offen. Einer Ausweitung der Karenz auf drei Jahre hielt Loacker allerdings entgegen, dass die aktuelle Frist von zwei Jahren international gesehen schon hoch sei. Durch eine 12+12-Monate-Regelung würden beide Eltern zu gleichen Teilen in die Verantwortung gezogen. Offen für neue Lebenswelten zeigte sich Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz und gab seine Zustimmung zur gleichberechtigten Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Pension. (Schluss Sozialausschuss) gs/gro