Parlamentskorrespondenz Nr. 226 vom 08.03.2018

Förderungsbericht von unterschiedlichen Förderungsbegriffen und Inkonsistenzen geprägt

Parlamentarischer Budgetdienst zum Förderungsbericht 2016

Wien (PK) – Dem Förderungsbericht 2016 werden unterschiedliche Förderungsbegriffe, Quellen und Erhebungsmethoden zugrunde gelegt, die zu stark abweichenden Zahlen führen, so Helmut Berger, Leiter des Budgetdienstes des österreichischen Parlaments. Die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2016 werden im Förderungsbericht mit 5,8 Mrd. EUR ausgewiesen. Zieht man die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungsdaten (VGR) heran, so beliefen sich die Förderungen des Bundes auf 9,6 Mrd. €. In der Transparenzdatenbank hingegen waren Bundesförderungen von 10,4 Mrd. € erfasst.

Der Budgetdienst weist in seinen Analysen außerdem auf Inkonsistenzen innerhalb des Berichts und nicht konsistente Abgrenzung der Förderungen in der Haushaltsverrechnung des Bundes hin. Förderungsprogramme waren nicht in den Detailübersichten enthalten, Auszahlungen wurden nur dann als Förderung ausgewiesen, wenn sie auch als solche verrechnet wurden. Zudem wurden Abgrenzungen nicht konsequent durchgeführt. So kommt der Budgetdienst zu dem Schluss, dass der Förderungsbericht in seiner derzeitigen Form nicht geeignet ist, einen einigermaßen vollständigen Überblick über die Förderungen in einem bestimmten Sachbereich zu bieten, wenn die Förderungen zwischen Untergliederungen bzw. Ressorts aufgeteilt sind. In diesem Fall stellt der Förderungsbericht keine Verbindungen oder Zusammenhänge her. In diesem Sinne plädiert Berger für eine Qualitätssicherung vom Finanzministerium.

Budgetdienst: Förderungen tragen zu Effizienzsteigerungen bei

Aus ökonomischer Sicht sollten Förderungen vor allem dann gewährt werden, wenn damit Effizienzsteigerungspotentiale oder bestimmte Verteilungsziele erreicht werden können, analysiert der Budgetdienst. Förderungen können zu wirtschafts- oder umweltpolitischen Zielen beitragen. Bestimmte Begünstigungen führen auch zu Verwaltungsvereinfachungen (z.B. Pendlerpauschale, Pauschalierung der Ausgaben). Die ökonomische Wirkung von direkten und indirekten Förderungen ist grundsätzlich sehr ähnlich, führt der Budgetdienst aus. Ob eine Zahlung direkt oder über eine ermäßigte Steuerschuld erfolge, spiele für die Anreizwirkung kaum eine Rolle. Wesentlicher Unterschied in der Praxis sei, dass für direkte Förderungen eine Auszahlungsobergrenze gilt, während indirekte Förderungen nicht veranschlagt werden und keiner budgetären Grenze unterliegen.

Wird nun eine Effizienzsteigerung angestrebt, so können Förderungen aus Sicht des Budgetdienstes ökonomisch begründet werden – allerdings nur, wenn diese gezielt zur Erreichung von Zielen eingesetzt werden und dadurch Effizienzsteigerungspotentiale realisiert werden können. Differenzierter sieht der Watchdog des Parlaments dies bei Verteilungszielen. Steuerliche Begünstigungen zur Erreichung von Verteilungszielen seien wenig treffsicher und führen zu Verzerrungen des Steuersystems. Laut Budgetdienst sind daher eine progressive Einkommensteuer und gezielte Transferleistungen eher zur Zielerreichung geeignet, als differenzierte Steuersätze auf Konsumgüter.

Zeitliche Verschiebung von EU-Förderungen erklären Anstieg der direkten Förderungen

Gegenüber 2015 sind die Förderungen um 5,8% also 1,1 Mrd. € gestiegen, liest man im Förderungsbericht. Insgesamt wurden 2016 Förderungen in der Höhe von 20,7 Mrd. € ausbezahlt. Davon entfielen 5,8 Mrd. € auf direkte Förderungen und 14,9 Mrd. € auf Einnahmenausfälle durch Steuervergünstigungen. Die direkten Förderungen stiegen gegenüber 2015 um 18,7%. Diese hohe Zuwachsrate 2016 ergibt sich insbesondere aus zeitlichen Verschiebungen bei EU-Förderungen im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie aus höheren Förderungen für ältere Personen, Langzeitarbeitslose und Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, so die Analyse des Budgetdienstes. Für 2017 ist ein moderater Rückgang der direkten Förderungen um -2,5% veranschlagt (siehe auch Parlamentskorrespondenz Nr. 46/2018). (Schluss) gro

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen auf www.parlament.gv.at/fachinfos/budgetdienst.

Analyse zum Förderungsbericht 2016

Ergänzung zur Analyse zum Förderungsbericht 2016