Parlamentskorrespondenz Nr. 227 vom 08.03.2018

Neu im Finanzausschuss

NEOS-Vorschläge zur Finanzierung von KMU und zu Haftungen von Spediteuren für Zoll- und Steuerschulden

Wien (PK) – Die vorliegenden Anträge der NEOS zielen auf die Finanzierung von Klein- und Mittelbetrieben sowie auf gesetzliche Änderungen bei der Übernahme von Haftungen für Zoll- und Steuerschulden von Spediteuren ab.

Kapitalbeschaffung für KMU erleichtern

Die NEOS fordern Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzierung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU). Josef Schellhorn will die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Kapital zur Umsetzung von Projekten und Investitionen neu regeln. Er will Anreize für GeldgeberInnen als Investoren von Eigen- und Risikokapital setzen und den Dritten Markt stärken. Dadurch soll Klein- und Mittelbetrieben ermöglicht werden, Kapital aus Wertpapieren auf dem ungeregelten Markt zu lukrieren (143/A(E)).

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU

Auch ein zweiter Antrag der NEOS widmet sich der Finanzierung von KMU. Um die Abwanderung von Know-how aus Österreich zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, ist eine Finanzierung abseits von Bankkrediten nötig, argumentiert Schellhorn. Die NEOS bemängeln in diesem Zusammenhang das österreichische Steuersystem, das Fremdkapital bevorzuge, weil Zinszahlungen steuerlich absetzbar sind. Sie fordern daher sowohl die steuerliche Gleichsetzung von Eigen- und Fremdkapital als auch die Anpassung der Abschreibungsdauer an die Nutzungsdauer von Betriebsanlagen. Zudem treten sie für eine Erweiterung der MitarbeiterInnenbeteiligung und die Erhöhung des Freibetrags auf 1/6 des Jahresbruttobezuges oder mindestens 5.000 € jährlich ein. Mehr Transparenz bei allen Gebietskörperschaften und die Abschaffung verwaltungsaufwendiger Gemeinde- und Landesabgaben sollen Klein- und Mittelbetriebe zusätzlich entlasten. (140/A(E))

Neuregelung der Haftungsübernahme für Zoll- und Steuerschulden

Josef Schellhorn (NEOS) bemängelt die verschuldensunabhängigen Haftungen für Zoll- und Steuerschulden von Logistikunternehmen, die bei Missbrauch der Steuerbefreiung von sogenannten innerstaatlichen Anschlusslieferungen entstehen. Die NEOS fordern daher eine gesetzliche Änderung, die statt dem indirekten Vertreter auf einen direkten Vertreter abstellt, der nicht auf eigene, sondern auf Rechnung des Empfängers handelt.

Werden derzeit Waren aus Drittstaaten über Österreich in ein EU-Mitgliedsland geliefert und dort vermarktet, so wird die Ware in Österreich zwar verzollt, die Einfuhrumsatzsteuer entfällt aber und wird im Zielland erhoben. Darin orten die NEOS existentielle Probleme für KMU in der Logistikbranche. Verkäufer aus Drittstaaten dürfen ihre Waren nicht selbst verzollen, sondern sind auf Vertreter – einen inländischen Grenz- oder Zollspediteur - angewiesen, der sämtliche Grenzformalitäten erledigt. Dieser Spediteur übernimmt als indirekter Vertreter die gesamte Haftung für Zoll- und Steuerschulden, die bei der Einfuhr und beim Weitertransport entstehen (144/A(E)). (Schluss) gro/ten