Parlamentskorrespondenz Nr. 230 vom 09.03.2018

Neu im Verfassungsausschuss

Parteienförderung soll heuer nicht erhöht werden

Wien (PK) – Um sicherzustellen, dass es heuer zu keiner Erhöhung der Parteienförderung kommt, schlägt die Regierung eine Novellierung des Parteiengesetzes und des Parteienförderungsgesetzes vor (48 d.B.). Beide Gesetze sollen um einen Passus ergänzt werden, wonach die Valorisierungsklausel für das Jahr 2018 keine Anwendung findet. Das gilt nicht nur für die Parteienförderung selbst, sondern auch für meldepflichtige Spenden und den Ausgabendeckel für Wahlwerbung. In Kraft treten soll der Passus rückwirkend mit 1. Jänner 2018.

In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird in Zweifel gezogen, dass die Gesetzesnovelle überhaupt notwendig ist. Bei der Budgetierung der Parteienförderung für 2018 sei man davon ausgegangen, dass als Basisjahr für die Indexanpassung das Jahr 2014 gilt. Nach dieser Prämisse würde heuer ohnehin keine Erhöhung der Parteienförderung fällig, da die Verbraucherpreise zwischen 2014 und 2017 lediglich um 4,3% gestiegen sind und damit unter dem maßgeblichen Schwellenwert von 5% liegen. Es gebe aber auch eine andere Rechtsauffassung, die das Jahr 2013 als Basisjahr für die Indexierung sieht, gibt das Bundeskanzleramt zu bedenken – insofern will man mit der Novelle eine vorbeugende Klarstellung treffen und eine Indexanpassung in jedem Fall aussetzen.

Die Gesetzesnovelle ist eine Reaktion auf ein Schreiben von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Anders als die Regierung ist der Rechungshof davon ausgegangen, dass im April 2018 eine Erhöhung der Parteienförderung um 1,7 Mio. € auf 31,1 Mio. € ansteht. (Schluss) gs