Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 13.03.2018

Sozialministerin Hartinger-Klein will Wissen über Verbraucherrechte erhöhen

Viel Übereinstimmung bei erster Sitzung des Konsumentenschutzausschusses des Nationalrats

Wien (PK) – Sozialministerin Beate Hartinger-Klein hält es für wichtig, das Bewusstsein für Konsumentenschutz zu stärken. VerbraucherInnen wüssten oft nicht, welche Rechte sie haben, sagte sie im Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats. Überdies gelte es – auch im Sinne rechtskonform agierender Unternehmen – für eine effektive Rechtsdurchsetzung Sorge zu tragen. Bei den Abgeordneten stieß Hartinger damit auf offene Ohren, auch sonst gab es in der ersten Sitzung des Ausschusses in dieser Gesetzgebungsperiode viel Harmonie. "Konsumentenschutz hat kein Parteibuch", hofft der neue Ausschussvorsitzende Peter Wurm auf pragmatische Lösungen für KonsumentInnen.

Was den VW-Diesel-Skandal betrifft, signalisierte Hartinger-Klein neuerlich Unterstützung für die Sammelklage durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Sie stehe auf der Seite der KonsumentInnen, betonte sie. Keinen weiteren Handlungsbedarf sieht die Ministerin hingegen bezüglich der neuen Acrylamid-Verordnung der EU, vulgo "Schnitzel- und Pommes-Verordnung": Ihrer Meinung nach ist die Gastronomie davon nur am Rande betroffen. Im Bereich der Produktsicherheit stellte sie neue technische Anforderungen für Scooter und einen Schwerpunkt Kinderschmuck in Aussicht. Noch offen ist, in welche Richtung die geplante Reform des VKI gehen soll.

Zur Diskussion im Ausschuss standen auch mehrere Oppositionsanträge. Der SPÖ geht es unter anderem darum, die zunehmende digitale Vernetzung von Gebrauchsgegenständen wie Haushaltsgeräten, Autos und Fernseher ("Internet der Dinge") aus dem Blickwinkel des Konsumentenschutzes zu durchleuchten und dafür Sorge zu tragen, dass Verbraucherrechte und Datenschutz nicht unter die Räder kommen. Dazu will der Ausschuss ein Expertenhearing abhalten. Außerdem haben sich die Abgeordneten auf die Einholung schriftlicher Stellungnahmen zu einem SPÖ-Antrag geeinigt, der auf klare Regeln für Inkassobüros abzielt. Über die Forderung der Liste Pilz nach einem einheitlichen Qualitätsgütesiegel für in Österreich angebotene Lebensmittel soll der Landwirtschaftsausschuss beraten.

Hartinger: VKI wird weder verstaatlicht noch abgeschafft

Ihre Aufgabe sei nicht nur die Koordinierung der Konsumentenschutzpolitik der Regierung, für einige Gesetze sei sie auch selbst federführend verantwortlich, betonte Hartinger im Ausschuss. Aktuell stehen ihr zufolge unter anderem neue Regelwerke für Zahlungsdienste für VerbraucherInnen sowie für die Kooperation von EU-Verbraucherbehörden an. Außerdem will sie mit einer Überarbeitung der technischen Anforderungen auf durch Sicherheitsmängel verursachte Scooter-Unfälle reagieren und stellte neue Vorgaben und Empfehlungen für Hersteller von Kinderschmuck in Aussicht.

Um das Bewusstsein für Konsumentenschutz zu stärken, erarbeite das Ministerium laufend neue Unterrichtsmaterialien für Schulen, berichtete Hartinger-Klein. Auch an Kindergärten will man sich in Zukunft, etwa mit der Gestaltung eines Bilderbuchs, wenden. Dabei gehe es etwa um Werbung oder Fragen der Fairness. Für Mai 2018 kündigte die Ministerin die Eröffnung einer interaktiven Dauerausstellung zum Bereich Konsumentenschutz im Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum an.

Details zur geplanten Reform des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) konnte Hartinger-Klein noch nicht nennen. Man schaue sich derzeit Organisationsstrukturen in anderen Ländern an, es gebe Überlegungen in alle Richtungen, sagte sie. Der VKI werde aber weder verstaatlicht noch abgeschafft. "Sicher nicht!" Auch die Finanzierung des VKI sei durch eine Überschreitungsermächtigung im Bundesfinanzgesetz sichergestellt. Unabhängig davon finanziere sich der VKI zu 70% selbst.

Skeptisch äußerte sich Hartinger-Klein zum Vorschlag von Abgeordnetem Peter Kolba (PILZ), den VKI als gemeinnützige Stiftung zu organisieren, um Eingriffe in seine operative Tätigkeit auszuschließen. Eine solche Stiftung würde mit Kosten von 20 bis 30 Mio. € sehr teuer kommen, wendete sie ein. Seitens der SPÖ begrüßte Markus Vogl das Vorhaben, die Rolle des VKI bei der Rechtsdurchsetzung zu stärken. Er gab aber zu bedenken, dass der VKI seinen Zugang zu europäischen Netzwerken verlieren würde, sollte er in eine Behörde umgewandelt werden.

VW-Diesel-Skandal: Hartinger-Klein unterstützt Sammelklage

Offen steht Hartinger-Klein dem Vorschlag der Liste Pilz gegenüber, in Österreich nach dem Vorbild der Niederlande künftig so genannte Verbandsmusterfeststellungsklagen zu ermöglichen. Sie werde über diese Frage mit dem Justizminister beraten. Man müsse aber vermeiden, dass es zu amerikanischen Verhältnissen komme. Kolba hatte zuvor auf eine rasche Gesetzesänderung gedrängt, um Klagen im Zusammenhang mit dem VW-Diesel-Skandal zu erleichtern. Bis zum Herbst werde sich das aber nicht ausgehen, meinte Hartinger-Klein.

Einig waren sich Hartinger-Klein und Kolba darin, dass die geplante Sammelklage gegen den VW-Konzern eine Herausforderung ist, da Klagen bei mehreren Landesgerichten eingebracht werden müssen. Laut Kolba gibt es 340.000 geschädigte AutobesitzerInnen, 28.000 davon haben sich bislang beim VKI gemeldet. Aufgrund der Verjährungsfrist für Schadenersatzanspruch mit September 2018 sei die Zeit knapp, mahnte er, eine Verbandsmusterfeststellungsklage würde vieles erleichtern. Der VKI könnte eine Musterklage beim Handelsgericht einbringen, für alle anderen Fälle wäre die Verjährungsfrist gehemmt.

Dass der VW-Konzern in den USA wegen gewerbsmäßigen Betrugs 25 Mrd. € zahlen müsse, während er in Europa mit einem "undurchsichtigen" Software-Update davonkomme, ist für Kolba nicht einsichtig. Auch Hartinger-Klein hält ein solches Update für nicht ausreichend und pocht auf Schadenersatz. Allgemein räumte Kolba ein, dass es in Österreich im EU-Vergleich einen sehr guten Verbraucherschutz gibt, er sieht aber Mängel bei der Rechtsdurchsetzung.

Acrylamid-Verordnung tritt am 11. April in Kraft

Von ÖVP-Abgeordneter Barbara Krenn auf die Acrylamid-Verordnung der EU angesprochen, wies Hartinger-Klein auf Studien hin, wonach Acrylamid bei Ratten und Mäusen Krebs erzeuge. Die EU habe die Mitgliedstaaten angewiesen, den Acrylamidgehalt in Lebensmitteln zu überwachen, dabei habe sich gezeigt, dass es große Unterschiede im Bemühen von Unternehmen gebe, diesen zu minimieren. Die von der EU nunmehr erlassene Verordnung tritt laut Hartinger-Klein am 11. April 2018 in Kraft und wird vorrangig die Lebensmittelindustrie und Bäckereien treffen. Die Gastronomie sei nur am Rande betroffen, und zwar hauptsächlich Fastfood-Ketten, hielt die Ministerin fest. Sie ortet in diesem Sinn auch keinen weiteren Handlungsbedarf.

Abgeordneten Christoph Zarits (ÖVP) informierte Hartinger-Klein darüber, dass die Beschwerden beim Internet-Ombudsmann zuletzt nicht weiter angestiegen sind. Mehr als 50% der Beschwerden betreffen demnach Abo-Fallen, bei 20% geht es um Vertragsstreitigkeiten und bei 10% um Lieferprobleme und Verzug.

Bisher wenig Beschwerden über Smart Meter

Wenig Beschwerden und Anfragen hat es laut Hartinger-Klein bisher zur Umrüstung der Stromzähler auf Smart Meter gegeben. Ihr zufolge waren bis zum Frühjahr 2017 allerdings erst 519.000 von 6 Millionen Stromzählern umgestellt. Bis Ende 2022 sollen dann 95% der Haushalte einen Smart Meter haben. Mit der erlassenen Verordnung seien wichtige Klarstellungen zum Opt-out-Recht getroffen worden, stellte Hartinger-Klein gegenüber Ausschussobmann Peter Wurm (FPÖ) fest, der das Thema zuvor angesprochen hatte. Noch über keine Daten verfügt das Sozialministerium hinsichtlich der Inanspruchnahme des Basiskontos und der Einhaltung des Bankomatgebühren-Verbots durch Banken.

Sowohl von FPÖ-Abgeordnetem Peter Schmiedlechner als auch von SPÖ-Abgeordnetem Markus Vogl wurde das Thema Lebensmittelverschwendung angeschnitten. Schmiedlechner drängte auf Maßnahmen, um der Vernichtung von Lebensmitteln Einhalt zu gebieten. Laut Hartinger-Klein wurde gemeinsam mit dem Nachhaltigkeitsministerium ein Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen erarbeitet.

Expertenhearing zum Thema digitaler Konsumentenschutz

Einstimmig vom Konsumentenschutzausschuss beschlossen wurde die Abhaltung eines Hearings zu zwei Anträgen der SPÖ, die sich mit der Frage des digitalen Konsumentenschutzes auseinandersetzen. Das "Internet der Dinge" erzeuge eine Realität, die der Einzelne gar nicht mehr kontrollieren könne, begründet Markus Vogl die beiden Initiativen (102/A(E) , 105/A(E)). Zwar erleichtern die neuen digitalen Techniken und Vernetzungen den Alltag, gleichzeitig würde aber eine enorme Menge an persönlichen Daten gesammelt und weitergegeben. Folge seien beispielsweise individuelle Preise in Webshops und eine automatische Einschätzung der Kreditwürdigkeit.

Man brauche eine Bewusstseinskampagne, um der Gefahr zu begegnen, dass mit den Daten viel Geld zu Lasten der KonsumentInnen gemacht werde, hielt Muna Duzdar (SPÖ) im Ausschuss fest. Den KonsumentInnen sei oft nicht bewusst, dass Daten von Fitness-Apps und Kalorien-Apps nicht am Handy gespeichert bleiben, sondern von Anbietern als "neues Gold" weiterverkauft werden, ergänzte Sabine Schatz (SPÖ).

Beispielhaft herausgegriffen hat die SPÖ die technischen Entwicklungen im Fahrzeugbereich. Man müsse gewährleisten, dass auch BesitzerInnen von "Smart-Cars" ihre Autowerkstatt weiter frei wählen können und Fahrzeugdaten nicht ohne ihr Wissen gespeichert und an die Fahrzeughersteller übermittelt werden, fordert die SPÖ nachdrücklich. Durch neue technische Systeme würden Fahrzeughersteller künftig wissen, wo sich ein Fahrzeug befindet und mit welcher Geschwindigkeit es unterwegs ist. Die Frage sei, was mit diesen Daten passiere, so Vogl.

ÖVP-Konsumentenschutzsprecher Peter Weidinger zeigte sich überzeugt, dass das Thema digitaler Konsumentenschutz die Politik noch viele Jahre begleiten wird. Es stehe die Selbstbestimmung der Menschen auf dem Spiel, warnte er im Hinblick auf die große Bereitschaft, Daten herzugeben und zu teilen. Man dürfe vom Prinzip, dass die Technik dem Menschen zu dienen habe und nicht der Mensch der Technik, nicht abweichen.

Man müsse auch den Fokus darauf richten, wo die Daten liegen, betonte NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer. Meist seien es schließlich große US-Konzerne, die Daten sammeln. Peter Kolba von der Liste Pilz sprach in diesem Zusammenhang von "Datenkraken".

Auch Sozialministerin Hartinger-Klein hält es für notwendig, die VerbraucherInnen mit mehr Wissen auszustatten. Ein Zustimmungsbutton, hinter dem sich die Erlaubnis zur Datenweitergabe verberge, sei oft schnell gedrückt. Umso schwieriger sei es, eine einmal erteilte Erlaubnis zu widerrufen.

Inkassobüros: Ausschuss beschließt Einholung von Stellungnahmen

Zu einem weiteren Antrag der SPÖ (103/A(E) ) holt der Ausschuss schriftliche Stellungnahmen ein. Abgeordnetem Vogl geht es um klare Regeln für Inkassobüros. Es häuften sich Fälle, wo KonsumentInnen mit Forderungen etwa von Webshops oder Sexportalen massiv unter Druck gesetzt werden, kritisiert er. Als Vorbild für Österreich sieht die SPÖ etwa die Schweiz, wo Kostentreiberei so gut wie unmöglich sei. Zur Abgabe von Stellungnahmen werden das Wirtschaftsministerium, das Justizministerium, das Sozialministerium, die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, der Verein für Konsumenteninformation, mehrere Kreditschutzverbände und die Dachorganisation von Schuldnerberatungsstellen eingeladen.

Schulden müssen bezahlt werden, stellte SPÖ Abgeordnete Petra Wimmer in der Debatte klar. Oft kämen zu den Schulden aber enorme Kosten von Inkassobüros hinzu, auf die der Schuldner keinen Einfluss habe und die oft in keinem Verhältnis zum aushaftenden Betrag stehen. Auch Andreas Kühberger und Barbara Krenn (beide ÖVP) haben kein Verständnis für "schwarze Schafe". Man dürfe aber nicht vergessen, dass Inkassoinstitute ein wichtiger Partner für Unternehmen seien, hielt Kühberger aus persönlicher Erfahrung als Kleinunternehmer fest. Man müsse beide Seiten sehen, die Interessen der UnternehmerInnen und jene der KonsumentInnen, sagte auch Christian Ries (FPÖ).

Landwirtschaftsausschuss soll über Gütesiegel für Lebensmittel beraten

Seit Jahren wird in Österreich über die Einführung eines einheitlichen Qualitätsgütesiegels für Lebensmittel diskutiert. Diese Forderung hat nun auch die Liste Pilz aufgegriffen (118/A(E) ). Viele Gütesiegel dienten in erster Linie Marketingzwecken und böten den KonsumentInnen wenig Orientierung, kritisiert Abgeordneter Peter Kolba und schlägt vor, das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel als Grundlage für ein einheitliches Gütesiegel zu nehmen. Produkte mit dem Gütesiegel sollten etwa frei von Palmöl sein, zudem müssten genetisch veränderte Futtermittel in der Rinder- und Schweinemast untersagt werden, hat die Liste Pilz bereits einige konkrete Vorstellungen.

Der Antrag soll gemäß eines einstimmig gefassten Beschlusses im Landwirtschaftsausschuss beraten werden. Laut Georg Strasser (ÖVP) spricht der Antrag einige wichtige Punkte an, etwa was die Stärkung des AMA-Gütesiegels betrifft. Einem Gütesiegelgesetz steht er allerdings kritisch gegenüber. Da es sich bei den meisten Gütezeichen um privatwirtschaftlich vereinbarte Siegeln handle, könnte das die Dinge verkomplizieren. Er und NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer können sich außerdem nicht vorstellen, dass es rasch möglich sein wird, im Futtermittelbereich auf gentechnisch verändertes Soja gänzlich zu verzichten.

SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl wies darauf hin, dass Gütesiegel eine gewisse Erwartungshaltung bei KonsumentInnen erwecken, die oft jedoch nicht eingelöst werde. Kaum jemand wisse etwa, was der Unterschied zwischen geschützten geographischen Angaben (ggA) und Ursprungskennzeichnungen sei. Nicht umsetzbar sieht Vogl die Forderung nach einer hundertprozentigen Palmölfreiheit von Bio-Sprit, da Altöl immer einen gewissen Palmölanteil enthalten werde. (Schluss) gs