Parlamentskorrespondenz Nr. 268 vom 14.03.2018

Mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr und für Versicherungsnehmer

Finanzausschuss beschließt Zahlungsdienstegesetz und Änderungen im Versicherungsvertriebsrecht, Grünes Licht für Steuerabkommen mit Japan

Wien (PK) – Höhere Sicherheit für Dritt-Zahlungsdienstleister sowie einen besseren Schutz für VersicherungsnehmerInnen sind die Ziele von zwei Gesetzespaketen, die heute vom Finanzausschuss jeweils mit Stimmenmehrheit auf den Weg ins Nationalratsplenum gebracht wurden. Konkret geht es dabei um ein Zahlungsdienstegesetz sowie um Änderungen im Versicherungsvertriebsrechtsgesetz. Einstimmig genehmigten die Abgeordneten überdies auch ein Abkommen mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Neue Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister

Das mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene Zahlungsdienstegesetz (11 d.B.) zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr ab und bringt in diesem Sinn neue Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister, wobei der Gesetzgeber damit vor allem auf die rasante technische Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrsmarkts reagiert. Die Maßnahmen des umfangreichen Pakets umfassen etwa die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen sowie die Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregelungen bei nicht autorisierten Zahlungen. Ein Abänderungsantrag der Regierungsparteien sieht für Kreditinstitute überdies die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Spaltung vor.

SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid ortete Probleme hinsichtlich des Konsumentenschutzes und zeigte sich irritiert darüber, dass nunmehr die monatlichen Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen nicht mehr zwingend schriftlich an die VerbraucherInnen zugestellt werden müssen. Hier sei der Begutachtungsentwurf verschärft worden, stellte sie fest. Ihr Fraktionskollege Kai Jan Krainer wiederum übte ebenso wie Bruno Rossmann (PILZ) Kritik am Abänderungsantrag, wobei er zu bedenken gab, die Bestimmung bezüglich der Spaltung sehe nach Anlassgesetzgebung aus.

Finanzminister Hartwig Lögner erklärte hingegen, die Gleichbehandlung der Spaltung mit der gesellschaftsrechtlichen Verschmelzung sei vielmehr eine Standortfrage, einen Anlassfall gebe es nicht.

Besserer Schutz für VersicherungsnehmerInnen

Änderungen im Versicherungsvertriebsrechtgesetz (26 d.B.) wiederum bezwecken einen besseren Schutz der VersicherungsnehmerInnen sowie die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebskanäle. Die Novelle, die schließlich mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS verabschiedet wurde, konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Versicherungsvermittler und sieht in diesem Sinn laufende Schulungen vor, um ein hohes Maß an Kompetenz und Professionalität sicherzustellen. Durch die Einführung eines unternehmensinternen Produktfreigabeverfahrens wiederum soll das Versicherungsprodukt an die Wünsche und Bedürfnisse des Zielmarkts angepasst werden.

Reinhold Einwallner(SPÖ) und Bruno Rossmann (PILZ) vermissten eine Regelung betreffend die Verteilung der Provisionen auf die gesamte Laufzeit des Vertrages. Der Minister teilte in diesem Zusammenhang mit, bei dem Gesetz gehe es in erster Linie um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Die Verteilung der Provisionen sei darin nicht zwingend vorgesehen gewesen, bleibe aber weiterhin Thema. 

Ein weiteres vom Ausschuss beschlossenes Bundesgesetz (24 d.B.), sieht die Einführung von Basisinformationsblättern vor, die verpackte Anlageprodukte für KleinanlegerInnen und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail an Insurance-based Investment Products – PRIIP) besser verständlich machen sollen. Bevor KleinanlegerInnen ein solches Produkt angeboten wird, muss ein Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dieses hat der Hersteller laufend auf Änderungen zu überprüfen. Wird gegen die Bestimmungen verstoßen, kann die Finanzmarktaufsicht Geldstrafen von bis zu 700.000 € aussprechen. Durch dieses Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die Regelungen sollen für jene Verträge gelten, die nach dem 30. September 2018 geschlossen werden.

SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim und Bruno Rossmann von der Liste Pilz merkten dazu kritisch an, dass Produkte der Zukunfts– und Altersvorsorge von den Bestimmungen über das Basisinformationsblatt ausgenommen wurden. Finanzminister Hartwig Löger betonte, bei Produkten der Altersvorsorge sei die Beratungspflicht entscheidend. Was die standardisierten Basisinformationsblätter betrifft, werde es in einem weiteren Schritt auf europäischer Ebene auch zu einer entsprechenden Regelung für Vorsorgeprodukte kommen.

Das Gesetz wurde mehrheitlich ohne die Stimmen der SPÖ verabschiedet.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan soll Gewinnverlagerung bekämpfen

Einstimmig grünes Licht gab der Ausschuss zudem für ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan (6 d.B.), das vor allem auf die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzung abzielt und dabei doppelansässige Gesellschaften im Fokus hat. Das Umgehen von Betriebsstätten soll vermieden und die Streitbeilegung verbessert werden. (Fortsetzung Finanzausschuss) hof