Parlamentskorrespondenz Nr. 284 vom 16.03.2018

Parlament: TOP im Nationalrat am 21. März 2018

Budgetrede, Senkung der MwSt für Nächtigungen, Atomwaffen-Verbotsvertrag, UNO-Sitz im Menschenrechtsrat, Rechnungshofberichte

Wien (PK) – Die beiden Plenartage in der kommenden Woche stehen ganz im Zeichen des Doppelbudgets 2018/2019. Am Mittwoch stellt Finanzminister Löger die "in Zahlen gegossene Politik" der Bundesregierung im Rahmen seiner Budgetrede vor. Österreich wird auch als eines der ersten Länder den Atomwaffen-Verbotsvertag ratifizieren, die Kandidatur um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat wird von allen Parlamentsfraktionen unterstützt.

Die Sitzung beginnt um 10 Uhr.

Budgetrede des Finanzministers

Finanzminister Hartwig Löger stellt sein erstes Budget vor, das auch ein Doppelbudget ist und für die Jahre 2018 und 2019 gelten soll.

Neue Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister

In der Tagesordnung geht es dann gleich mit Finanzmaterien weiter. Das Zahlungsdienstegesetz zielt auf eine Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr ab und bringt in diesem Sinn neue Rahmenbedingungen für Dritt-Zahlungsdienstleister, wobei der Gesetzgeber damit vor allem auf die rasante technische Weiterentwicklung des Zahlungsverkehrsmarkts reagiert. Die Maßnahmen des umfangreichen Pakets umfassen etwa die Regulierung von Zahlungsauslösediensten und Kontoinformationsdiensten, die Einführung einer starken Kundenauthentifizierung bei Online-Zahlungen sowie die Festlegung klarer und kundenfreundlicher Haftungsregelungen bei nicht autorisierten Zahlungen. Bei missbräuchlicher Verwendung eines Zahlungsinstruments haften ZahlerInnen nur, wenn sie in der Lage waren, den Verlust, den Diebstahl oder die sonstige missbräuchliche Verwendung zu bemerken, wird in den Erläuterungen ausgeführt. Ihre Haftungsgrenze wird dabei von vormals 150 Euro auf 50 Euro begrenzt. Im Fall von Betrug, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der ZahlerInnen – diesfalls gilt die Haftungsgrenze nicht – hat nunmehr der Zahlungsdienstleister den Nachweis darüber zu erbringen. Ein Abänderungsantrag, der von den Regierungsparteien im Ausschuss eingebracht und angenommen wurde, sieht für Kreditinstitute überdies die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Spaltung vor.

Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister knüpfen am Internet-Banking von Kreditinstituten an. Sie übermitteln Daten zwischen KundInnen, Kreditinstituten und HändlerInnen, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu gelangen. Der Zahlungsauslösedienst löst - etwa beim Einkauf in einem Online-Shop - beim kontoführenden Zahlungsdienstleister eine Überweisung aus. Beim Kontoinformationsdienst erhält der Kunde aufbereitete Informationen über seine Zahlungskonten. Statt des bisherigen aufsichtsrechtlichen Graubereichs sollen beide nun als Zahlungsdienstleister reguliert werden und haben unter anderem eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, so die Erläuterungen zum Gesetzentwurf. Zudem benötigen damit Zahlungsauslösedienstleister eine Konzession, Kontoinformationsdienstleister müssen sich registrieren. Beide sollen unionsweiten Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt erhalten, und mit Zustimmung des Kunden das Recht auf Zugang zu seinem Zahlungskonto, beschränkt durch Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften.

Besserer Schutz für VersicherungsnehmerInnen

Eine weitere Gesetzesvorlage, die der Finanzausschuss aufgrund einer EU-Richtlinie plenarreif gemacht hat, bezweckt einen besseren Schutz für VersicherungsnehmerInnen sowie die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebskanäle. Die entsprechenden Änderungen im Versicherungsvertriebsrechtgesetz konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Versicherungsvermittler und sieht in diesem Sinn laufende Schulungen vor, um ein hohes Maß an Kompetenz und Professionalität sicherzustellen. Durch die Einführung eines unternehmensinternen Produktfreigabeverfahrens wiederum soll das Versicherungsprodukt an die Wünsche und Bedürfnisse des Zielmarkts angepasst werden. Was die Verteilung der Provisionen betrifft, so sind diese nicht vom Gesetzesentwurf erfasst, sie bleiben aber weiterhin Thema, wie der Minister im Ausschuss festhielt.

                                 

Informationen über verpackte Anlageprodukte sollen besser verständlich sein

Ein weiteres Bundesgesetz sieht die Einführung von Basisinformationsblättern vor, die verpackte Anlageprodukte für KleinanlegerInnen und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail an Insurance-based Investment Products – PRIIP) besser verständlich machen sollen. Bevor KleinanlegerInnen ein solches Produkt angeboten wird, muss ein Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dieses hat der Hersteller laufend auf Änderungen zu überprüfen. Wird gegen die Bestimmungen verstoßen, kann die Finanzmarktaufsicht Geldstrafen von bis zu 700.000 € aussprechen. Durch dieses Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die Regelungen sollen für jene Verträge gelten, die nach dem 30. September 2018 geschlossen werden.

Im Ausschuss wurde Kritik laut, dass Produkte der Zukunfts– und Altersvorsorge von den Bestimmungen über das Basisinformationsblatt ausgenommen wurden, worauf der Finanzminister betonte, dass bei Produkten der Altersvorsorge die Beratungspflicht entscheidend sei. Was die standardisierten Basisinformationsblätter betrifft, werde es in einem weiteren Schritt auf europäischer Ebene auch zu einer entsprechenden Regelung für Vorsorgeprodukte kommen.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan soll Gewinnverlagerung bekämpfen

Auf allgemeine Zustimmung wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan fallen. Es hat vor allem die Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzung und dabei doppelansässige Gesellschaften zum Ziel. Das Umgehen von Betriebsstätten soll vermieden und die Streitbeilegung verbessert werden.

                                  

Umsatzsteuer für Nächtigung in Beherbergungsbetrieben sinkt wieder auf 10%

Die mit der letzten Steuerreform 2016 vorgenommene Anhebung der Umsatzsteuer für Nächtigungen von 10% auf 13% soll wieder zurückgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum der Empfehlung des Tourismusausschusses folgt und die von der Regierung vorgelegte Gesetzesänderung schlussendlich beschließt. In Kraft treten soll die Novelle mit 1. November 2018. Erwartet werden jährliche Mindereinnahmen von insgesamt rund 120 Mio. €, wobei zwei Drittel davon auf den Bund entfallen.

Im Ausschuss waren neben den Regierungsparteien auch die NEOS für die Reduktion auf 10%. Die Tourismusbranche brauche nach den vielen Belastungen in den letzten Jahren dringend eine Entlastung, waren sich die Abgeordneten der drei Fraktionen einig. Man unterstütze damit auch den Wirtschaftsstandort und die Konkurrenzfähigkeit der Betriebe. Die SPÖ und die Liste Pilz vermissen allerdings Vorschläge zur Gegenfinanzierung. Sie plädieren zudem dafür, kleine Betriebe gezielt zu unterstützen, anstatt 120 Mio. € mit der "Gießkanne" zu verteilen.

EU-Arbeitsprogramm 2018 für Nachhaltigkeit und Tourismus

Diskutiert werden dann die Pläne der EU für 2018 in den Bereichen Klimaschutz, Landwirtschaft, Energie und Tourismus. Spätestens zur österreichischen EU-Ratspräsidentschaft stehen in der zweiten Jahreshälfte intensive Verhandlungen an: die künftige gemeinsame Agrarpolitik, die Mittelverteilung unter den EU-Ländern und nicht zuletzt die Einigung über Europas Klimaschutz sind zu klären. Im Umweltausschuss hat Ministerin Elisabeth Köstinger bekräftigt, dass Klimaschutz und die Erarbeitung einer integrierten Klima- und Energiestrategie ihre Leitprojekte im Nachhaltigkeitsressort seien.

Bürgerinitiativen

Am Programm stehen dann zwei Bürgerinitiativen. Die erste Initiative setzt sich für eine ökologische Ausrichtung und soziale Absicherung der Energiewende ein, die zweite für ein Anti-Wegwerf-Gesetz.

Anti-Atomwaffen-Abkommen der UNO

Im Juli 2017 haben sich 122 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen für ein völkerrechtliches Nuklearwaffenverbot ausgesprochen. Österreich ist eines der ersten Länder, das den entsprechenden Atomwaffen-Verbotsvertrag ratifiziert. Er ist ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zur weltweiten nuklearen Abrüstung und untersagt den Vertragsstaaten, Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen oder an andere Staaten weiterzugeben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich außerdem dazu, keinen anderen Staat bei der Entwicklung oder Einsetzung von Atomwaffen zu unterstützen oder ihn dazu zu verleiten. Nicht toleriert werden dürfen zudem Kernwaffen anderer Staaten auf dem eigenen Hoheitsgebiet.

Das Abkommen beinhaltet auch die Möglichkeit für einen Beitritt bzw. ein Abrüstungsverfahren für jene Staaten, von denen bekannt ist oder angenommen wird, dass sie derzeit Kernwaffen besitzen. Darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, China, Nordkorea, Russland, Israel oder die USA. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald 50 Staaten unterzeichnet haben.

Offizielles Amtssitzabkommen mit der OSZE

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bekommt ein eigenes Amtssitzabkommen. Bisher sind Privilegien und Immunitäten der seit 1995 in Wien ansässigen Organisation wie die Befreiung von der Sozialversicherungsbeitragspflicht bzw. freiwillige Beitragsleistungen im OSZE-Gesetz normiert, das allerdings u.a. auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist. Wie für internationale Organisationen mit Völkerrechtscharakter üblich werden diese rechtlichen Rahmenbedingungen nun in einem eigenen Amtssitzabkommen geregelt. Für den Status der Organisation und deren MitarbeiterInnen bzw. die Ständigen Vertretungen und Delegationen der teilnehmenden Staaten bzw. der Kooperationspartner wird sich dadurch nichts ändern. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, braucht es auch die Zustimmung des Bundesrats.

Einspruch Österreichs gegen Beitritt Tunesiens zu internationalem Urkundenübereinkommen

Bedenken gegenüber der Echtheit und Richtigkeit sind der Grund für den Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Tunesiens zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit. In Tunesien würden einige Mängel im Urkundenwesen bestehen, außerdem sei die Korruption seit der Revolution im Jahr 2011 angestiegen. Österreich werde sich einen Einspruch so lange wie möglich vorbehalten, sagte Außenministerin Karin Kneissl im Ausschuss, auch andere europäische Länder wie Deutschland hätten Einwände erhoben.

Syrien: Humanitäre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Afrin

In einem überparteilichen Auftrag an die Regierung starten alle Parlamentsfraktionen einen Hilfeaufruf für die Zivilbevölkerung in der nordsyrischen und unter kurdischer Führung stehenden Region Afrin, in der es seit geraumer Zeit zu schweren Angriffen durch türkische Streitkräfte kommt. Die Regierung soll sich mit aller Kraft für einen Waffenstillstand und den Schutz sowie die Versorgung der Zivilbevölkerung in der Region einsetzen, so der Appell.

Unabhängiger Expertenrat während des Brexit

Keine Zustimmung wird der Vorschlag der NEOS bekommen, während des Brexit einen unabhängigen Expertenrat einzurichten. Der Oppositionsfraktion geht es darum, eine transparente und öffentlich geführte Debatte über die Auswirkungen des Brexit in Österreich zu ermöglichen.

Österreichs Kandidatur um Sitz im UNO-Menschenrechtsrat  

Eine fraktionsübergreifende Entschließung soll der Regierung Rückenwind in der Kandidatur Österreichs um einen Sitz im UNO-Menschenrechtsrat geben. Hintergrund: Unter dem Motto "Building Bridges for Human Rights" bewirbt sich Österreich gerade für die Periode 2019 bis 2021.

Asylverfahren für AfghanInnen

Vor dem Hintergrund eines eingeleiteten Überprüfungsverfahrens gegen einen Sachverständigen anlässlich eines umstrittenen Gutachtens über die Sicherheitslage in Afghanistan fordern die NEOS von der Regierung, für valide Sachgutachten zu sorgen und bis dahin einen Abschiebestopp zu verhängen. Innenminister Herbert Kickl zufolge wird das betreffende Gutachten im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl allerdings nicht für Asylentscheidungen für AfghanInnen herangezogen. Die Forderung der NEOS wird sich im Plenum nicht durchsetzen.

Stopp von religiös motivierten Verfolgungen im Jemen

Vor dem Hintergrund des im Jemen aus religiösen Motiven zum Tode verurteilten Bahai Hamid bin Haidara richten alle fünf Parlamentsfraktionen einen Appell an die gesamte Regierung, sich für die Rechte von Minderheiten im Jemen stark zu machen und international vehement gegen Todesurteile aufzutreten.

Rechnungshofkontrollen zeigen Wirkung

Der Rechnungshof legt nicht nur die Ergebnisse seiner Prüfungen vor, jedes Jahr berichtet er auch in eigener Sache. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker hält diesmal fest, dass trotz begrenzter Möglichkeiten die Rechnungshofkontrollen Wirkung zeigen, und zwar zu 75%. Rund die Hälfte der Rechnungshofempfehlungen, konkret 1.328 von 2.817 (47%), wurden demnach 2017 umgesetzt. Für weitere 797 (28%) Empfehlungen sagten die geprüften Stellen eine Umsetzung zu. Die meisten RH-Empfehlungen wurden nach eigenen Angaben von den Gemeinden (66%) berücksichtigt, gefolgt von den Bundesländern (54%) vor dem Bund (41%).

Im Ausschuss übte die Rechnungshofpräsidentin einmal mehr Kritik an den begrenzten Möglichkeiten hinsichtlich der Finanzkontrolle bei den politischen Parteien. Zwar unterliegen die Rechenschaftsberichte der Parteien gemäß Parteiengesetz der formalen Kontrolle des Rechnungshofs und müssen auf der RH-Website veröffentlicht werden. Die PrüferInnen verfügen aber über keine originären Einschau– und Prüfungsrechte in relevante Unterlagen und Belege. Damit ist laut Kraker ein wesentliches Ziel des Parteiengesetzes, nämlich die umfassende Transparenz hinsichtlich der Finanzierung aller Parteien, nicht erreicht. Spenden an politische Parteien müssen ab einer Höhe von 50.000 auf der RH-Website veröffentlicht werden.

Kritische Rechnungshofberichte haben offensichtlich nun auch dazu geführt, dass sich nach "jahrelangem Stillstand" bei der Befüllung der Transparenzdatenbank etwas bewegt. Oberösterreich und der Gemeindebund haben bekannt gegeben, sämtliche Förderung eingespeist zu haben. Niederösterreich will ab Sommer 2018 nachziehen. Gefordert wird von den Gemeinden allerdings eine bürokratische Vereinfachung beim Datentransfer. Generell ruft der Rechnungshof aber dazu auf, die hohe Anzahl an Fördergebern, Fördertöpfen und Förderungsprogrammen zwecks Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung zu reduzieren.

Unzufrieden sind die PrüferInnen auch mit der Tatsache, dass sie nur Unternehmen ab einer 50 %igen Beteiligung der öffentlichen Hand prüfen dürfen. Somit habe der Rechnungshof beispielsweise den Flughafen Wien oder den Millionenskandal rund um das Projekt "Skylink" nicht prüfen können. Kraker spricht sich daher dafür aus, die Grenze für Unternehmensprüfungen auf 25% öffentlichen Anteil zu senken.

Sorgen bereiten der Rechnungshofpräsidentin auch die längerfristige finanzielle Absicherung für ihr Haus. Der Rechnungshof könne zwar durch Rücklagenentnahmen von 1,3 Mio. € 2018 bzw. 2 Mio. € 2019 seine Ausgaben – zu 85% Personalausgaben – derzeit bewältigen, ab 2020 werde der Budgetbedarf aber nicht mehr vollständig abgedeckt.

Gendergap auch in Unternehmen des Bundes, 52 Personen verdienen mehr als der Bundeskanzler

Mit dem regelmäßigen Einkommensbericht gibt der Rechnungshof einen Überblick über die Einkommen in Unternehmen des Bundes, er beurteilt aber nicht die Höhe der Gehälter, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker im Ausschuss betonte.

Als wenig erfreulich bewerteten die Abgeordneten die Berichtsergebnisse zum Frauenanteil und zu den Frauengehältern. Die Vorstände bzw. die Geschäftsführung war durchschnittlich nur zu 20,5% weiblich besetzt. Etwas besser liegt die Statistik bei den Aufsichtsrätinnen mit einem Frauenanteil von 28,1% 2016. Es gibt aber auch Unternehmen ohne weibliche Vorstandsmitglieder, beispielsweise in der Land-und Forstwirtschaft, dem Bergbau oder der Baubranche. Auch die Gehälter spiegeln den Gendergap wieder. Weibliche Vorstandsmitglieder erhielten 78,2% der Durchschnittsbezüge ihrer männlichen Kollegen. Dennoch sind die Bezüge gegenüber 2014 gestiegen, wo diese noch 73,1% der Männergagen betrugen. Im Aufsichtsrat war der Gehaltsunterschied zwischen den Geschlechtern geringer. Weibliche Aufsichtsratsmitglieder erhielten durchschnittlich 4.967 € pro Jahr, das entspricht 94,1% der Vergütung ihrer männlichen Kollegen. Keine Informationen gibt es zum Gendergap bei den Bediensteten. Grund dafür ist die mangelnde Übermittlung der Daten durch die Unternehmen.

Der Bericht hält fest, dass ein Vorstandsmitglied in einem Unternehmen des Bundes 2016 durchschnittlich 210.700 € verdient hat. Das höchste Durchschnittseinkommen hatte die Branche "Verkehr und Lagerei" mit 371.200 € im Jahr 2016. Bei den Beschäftigten lag das durchschnittliche Jahreseinkommen bei 53.400 €. Am besten verdienten Beschäftigte der Finanz- und Versicherungsbranche. Durchschnittlich erhielten deren Angestellten 2016 ein Gehalt von 87.500 €.

Allgemein stellten die Abgeordneten im Ausschuss fest, dass die Höhe des Vorstandseinkommens nicht mit dem Durchschnittseinkommen korreliert. Jene Unternehmen mit den höchsten Vorstandseinkommen weisen nicht die höchsten Durchschnittseinkommen bei den Bediensteten auf. Besonders markant ist dieser Unterschied bei der Post. Bei der Post und beim Verbund wurden auch die Vorstandsmitglieder am besten bezahlt. Sie erhielten 2016 durchschnittlich 1,72 Mio. € (Österreichische Post AG) bzw. 1,08 Mio. € (Verbund AG). Damit verdienten sie mehr als der Bundeskanzler. Insgesamt bezogen 52 Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftsführung mehr als der österreichische Regierungschef, dabei handelt es sich um 19 Unternehmen. Im Jahr 2015 waren es 63 Personen oder umgerechnet 24 Unternehmen.

Weitere Berichte des Rechnungshofs

Der Nationalrat wird sich auch mit weiteren Berichten befassen, die bereits in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode vorlagen und nun noch einmal eingebracht wurden. Unter anderem hatte der Rechnungshof die Verkaufsaktivitäten der Hypo Alpe-Adria International, den Verkehrssicherheitsfonds, die Niederösterreichische Grenzlandförderungsgesellschaft, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Zusammenhang mit der Grundwassersituation im Weinviertel, die Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, die österreichische Studentenförderungsstiftung, das interne Kontrollsystem in der Haushaltsverrechnung des Bundes, die Rolle des Bundes bei der Krankenanstaltenplanung, die betrieblichen Umweltförderungen des Bundes und der Länder sowie die Triebfahrzeugbeschaffung der ÖBB unter die Lupe genommen.

In letzterem Fall haben die Rechnungsprüfer strategische Defizite und Mängel bei der Abstimmung zwischen den einzelnen Akteuren beanstandet. Seitens der ÖBB wurde auf die Kritik mit einer Triebfahrzeugstrategie 2035 reagiert.

Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsdelikten

Den Schlusspunkt dieses Sitzungstags bilden das im Innenausschuss einstimmig angenommene Abkommen sowie ein dazugehöriges Durchführungsübereinkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn. Es dient der Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten. Ziel ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch eine effektivere Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen, wobei auf der so genannten CBE-Richtlinie der EU aufgebaut wird. Sie ermöglicht einen automatisierten Abruf von Kfz-Zulassungsdaten ausländischer Fahrzeughalter.

Insbesondere geht es bei den beiden Übereinkommen um Amts- und Rechtshilfe in jenen Fällen, in denen ein ausländischer Fahrzeughalter einer Aufforderung zur Strafzahlung nicht nachkommt bzw. den tatsächlichen Lenker des Fahrzeugs nicht bekannt gibt. Gemäß den Schätzungen des Innenministeriums könnten durch die bessere Zusammenarbeit der Behörden Verkehrsstrafen in der Höhe von 2 Mio. € pro Jahr eingebracht werden. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) jan/keg