Parlamentskorrespondenz Nr. 292 vom 21.03.2018

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge zum Thema Tierschutz und zur AUVA

Liste Pilz für striktes Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften

Wien (PK) – Um dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorzuschieben, wurde im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 der Verkauf von Hunden und Katzen nur in Zoofachhandlungen erlaubt, erinnert Peter Kolba von der Liste Pilz (108/A ). Nach Auffassung von zahlreichen ExpertInnen habe sich diese Maßnahme jedoch nicht bewährt, da auch die im Zoofachhandel angebotenen Tiere häufig aus nicht nachvollziehbaren Quellen aus dem Ausland stammen und keine Informationen über Herkunft oder Haltungsbedingungen der Elterntiere bekannt sind. Auch die Tatsachen, dass es sich oft um Spontan- und Mitleidskäufe handelt und dass Hunde in Geschäftslokalen in ihrer natürlichen Sozialisierung beeinträchtigt sind, sprechen laut Kolba für ein striktes Verkaufsverbot.

SPÖ warnt vor Auflösung der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

Gegen die Sparpläne der Regierung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) richtet sich ein Antrag der SozialdemokratInnen (163/A(E) ). Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner (SPÖ) gibt zu bedenken, dass die AUVA im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Funktion erfüllt. Sie stelle für Menschen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu Schaden kommen, eine umfassende Betreuung sicher. Durch den ArbeitgeberInnenbeitrag  in der Höhe von 1,3% werde gewährleistet, dass MitarbeiterInnen beispielsweise nach einem Arbeitsunfall gut versorgt werden und rasch wieder in ihren Job zurückkehren können. Die Firmen sicherten sich damit auch gegen Schadenersatzforderungen verunfallter oder an Berufskrankheiten leidender ArbeitnehmerInnen ab, die in schweren Fällen existenzbedrohend sein könnten.

Die Pläne der schwarz-blauen Bundesregierung - Absenkung des Beitragssatzes auf 0,8%, andernfalls drohe die Auflösung der AUVA – seien daher strikt abzulehnen. Pamela Rendi-Wagner zeigt überdies auf, dass eine Beitragsreduktion in dieser Höhe einen Bilanzverlust von fast 500 Mio. € zur Folge hätte; also mehr als die Summe aus Nettokosten für alle Einrichtungen, den gesamten Aufwand für Verwaltung und Prävention sowie den Ausgaben für Rehabilitation zusammen. Außerdem würden kleine und mittelständische Betriebe, deren ArbeitgeberInnenbeitrag im Jahr 2016 bei durchschnittlich 29,21 € im Monat lag, von dieser Maßnahme kaum profitieren. Die Gewinner wären wieder einmal die Großkonzerne. (Schluss) sue