Parlamentskorrespondenz Nr. 312 vom 22.03.2018

Sicherheitspaket: Innen- und Justizausschuss müssen Beratungen mit 19. April abschließen

Opposition verlangt öffentliches Hearing

Wien (PK) – Das Sicherheitspaket wird voraussichtlich noch im April beschlossen werden. Die Voraussetzung dafür wurde jedenfalls in der heutigen Sitzung des Nationalrats gelegt, indem dem Innenausschuss zur Beratung des Sicherheitspolizeigesetzes, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes eine Frist bis zum 19. April gesetzt wurde. Der entsprechende Fristsetzungsantrag von ÖVP und FPÖ wurde nach einer heftig geführten Debatte, die wiederum von der SPÖ verlangt worden war, von den beiden Koalitionsparteien angenommen.

ÖVP und FPÖ wollen auch dem Justizausschuss, der ja den zweiten Teil des Pakets (Strafprozessrechtsänderungsgesetz) verhandelt, dafür ebenfalls eine Frist bis zum 19. April setzen. Über diesen Antrag findet keine Debatte statt, er wird nach Erledigung der Tagesordnung nur abgestimmt. Es ist aber davon auszugehen, dass auch dieser auf mehrheitliche Zustimmung stößt.

Beide Ausschüsse haben jedenfalls zum Sicherheitspaket bereits am 5. April Sitzungen anberaumt, der Innenausschuss mit einem Expertenhearing. Im Vorfeld wurden dazu von beiden Ausschüssen Stellungnahmen eingeholt. Die Opposition fordert ein öffentliches Hearing und stößt damit bei den Regierungsfraktionen auf Ablehnung. Man werde ausreichend öffentlich im Plenum diskutieren können, meinte dazu Walter Rosenkranz (FPÖ), Hearings seien in der Regel nicht öffentlich, so Werner Amon (ÖVP).

Die Gesetzesvorschläge wurden bereits in der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Dazu sind 9.035 großteils negative Stellungnahmen eingelangt. Zu einem Gesetzesbeschluss kam es dann – auch aufgrund der Widerstände der SPÖ - nicht mehr, wie Angela Lueger (SPÖ) in der Kurzdebatte ausführte. Johannes Jarolim (SPÖ) nannte den damaligen Entwurf "grottenschlecht".

Opposition verlangt öffentliches Hearing - Innen- und Justizausschuss wackeln

Nachdem die nunmehrige ÖVP-FPÖ-Regierung das Paket mit Adaptionen, aber ohne nochmalige Begutachtung abermals vorgelegt hatte, hagelte es Kritik an der Vorgangsweise seitens der gesamten Opposition, die vehement ein nochmaliges Begutachtungsverfahren einforderte. Dem Argument von Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ), man habe durchaus Anregungen aus dem Begutachtungsverfahren eingearbeitet, deshalb sei kein weiteres notwendig, konnte die Opposition nichts abgewinnen. Es habe keine Verbesserungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger gebracht, meinte etwa Angela Lueger (SPÖ), vielmehr komme es zu Verschärfungen. Nikolaus Scherak von den NEOS meinte, dem alten Entwurf seien zwar kleine Giftzähne gezogen worden, jedoch nicht die großen. Er hält die Pläne für grundrechtswidrig. Mit dem Bundestrojaner verabschiede man sich von der Internetsicherheit, so seine weiteren Bedenken, man mache damit auch eine Lücke für Terroristen auf. Mit dem Scheinargument von mehr Sicherheit würden Bürgerrechte eingeschränkt, ist Alma Zadić (PILZ) einer Meinung mit Scherak.   

Im Gegensatz dazu vertreten die beiden Regierungsfraktionen die Auffassung, dass die neuen Bestimmungen mehr Sicherheit unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte bringen. Es gehe um Vernunft und Verbrechensbekämpfung, die Opposition wolle aber den Gaunern mehr Freiraum geben, rief Walter Rosenkranz (FPÖ) in Richtung Opposition.  

Nachdem kein weiteres Begutachtungsverfahren eingeleitet wurde, einigte man sich im Februar darauf, die Vorlagen einer Ausschussbegutachtung zu unterziehen. Stellungnahmen können noch bis zum 28. März abgegeben werden. Am 5. April sollen die Ausschüsse zusammentreten.

Der Streit entflammt nun aber am Expertenhearing, das gemäß ÖVP und FPÖ nicht öffentlich sein soll. Werner Amon (ÖVP) und Walter Rosenkranz (FPÖ) wiesen darauf hin, dass laut Geschäftsordnung Hearings in der Regel nicht öffentlich seien, es sei auch nicht ausgemacht gewesen, die Öffentlichkeit beizuziehen. Der Opposition warfen beide Blockadehaltung vor, weil diese signalisiert, den Ausschussterminen am 5. April nicht zustimmen zu wollen, wenn das Hearing nicht öffentlich ist. Die Regierungsfraktionen wollen jedenfalls die Expertinnen und Experten hören, gleichzeitig werde man bei der einmal getroffenen Vereinbarung bleiben, unterstrichen beide.

Es sei notwendig, die beiden Vorhaben nach Eingang der Stellungnahmen nochmals umfassend zu besprechen, übte die SPÖ-Sicherheitssprecherin Angela Lueger Kritik an der Fristsetzung. Auch ihr Klubkollege Johannes Jarolim zeigte kein Verständnis für ein Hearing hinter verschlossenen Türen, wie er im Einklang mit Alma Zadić (PILZ) sagte. Die Debatte sollte im öffentlichen Raum nachverfolgt werden können, die Regierung negiere aber den Wunsch der Öffentlichkeit nach umfassender Information. Die Materie erfordere es, sich mit der interessierten Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft auszutauschen, so Nikolaus Scherak (NEOS). 

Sollte es im Zuge weiterer Unstimmigkeiten zu keinem Innen- und Justizausschuss kommen, wird sich das Plenum mit der Materie ohne Ausschussberatung befassen müssen, was bei derartigen Gesetzesvorhaben völlig unüblich ist.

Eckpunkte des Sicherheitspakets

Mit den vorliegenden Gesetzesnovellen werden öffentliche und bestimmte private Rechtsträger verpflichtet, der Exekutive auf Ersuchen Videomaterial von Überwachungskameras im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen bzw. Echtzeitstreaming zu ermöglichen. Es wird nicht nur möglich sein, Kennzeichen verdeckt zu ermitteln, sondern dabei auch Informationen über den Fahrzeuglenker sowie die Fahrzeugmarke, die Fahrzeugtype und die Fahrzeugfarbe zu verarbeiten, wobei ein Abgleich mit Fahndungsevidenzen nur anhand des Kennzeichens zulässig sein wird.

Ein Aus gibt es für anonyme Wertkartenhandys, ab Jänner 2019 müssen sich KundInnen bei jedem Kauf einer SIM-Karte identifizieren, wobei unter anderem Name und Anschrift zu registrieren sind. Außerdem ist eine Kostenersatzpflicht für mutwillig ausgelöste Polizeieinsätze geplant.

Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz sieht unter anderem den Einsatz von Spionagesoftware zur Überwachung von Internet-Kommunikation sowie eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines "Quick Freeze"-Modells vor. Wie in den Erläuternden Bemerkungen unterstrichen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Massenüberwachung. Voraussetzung für die Anwendung der neuen Ermittlungsmaßnahme ist vielmehr ein konkretes Strafverfahren wegen eines konkreten Verdachts von Straftaten. Neu ist auch die Möglichkeit der Beschlagnahme von Briefen und Paketen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. Voraussetzung bleibt eine Anordnung der Staatsanwaltschaft einschließlich gerichtlicher Bewilligung. (Fortsetzung Nationalrat) jan