Parlamentskorrespondenz Nr. 317 vom 22.03.2018

Liste Pilz fordert neuen Straftatbestand "parteipolitisch motivierte Diskriminierung"

Erste Lesung im Nationalrat - Antrag wird weiter im Justizausschuss behandelt

Wien (PK) – Die jüngsten personellen Nachbesetzungen im Verfassungsgerichtshof hält die Liste Pilz für parteipolitisch motiviert. Scharf kritisiert sie zudem die Bestellung von Generalsekretären in den Ministerien ohne Ausschreibung. Abgeordneter Alfred Noll nimmt dies zum Anlass und schlägt in einem Antrag die Einführung eines Straftatbestands der parteipolitischen Diskriminierung als neuen § 309a im Strafgesetzbuch vor. "Parteibuchwirtschaft ist eine Form diskriminatorischer Ungleichbehandlung", heißt es im Antrag dazu. Die Liste Pilz vertritt die Auffassung, dass eine Besetzung nach rein parteipolitischen Kriterien nicht nur eine Form von Korruption sei, sie bedeute auch eine Diskriminierung dritter Personen.

Nach einer Ersten Lesung im heutigen Nationalratsplenum wurde der Antrag dem Justizausschuss zugewiesen.

Noll griff in diesem Zusammenhang insbesondere die FPÖ an, die bislang als größte Kritikerin der Parteibuchwirtschaft galt. Nun aber hätten sich deren VertreterInnen mit der Macht einer Regierungspartei infiziert, sagte Noll. Er warf ihnen sogar "Rechtsreformmissbrauch" vor, weil die Regierung die vorgenommene Bestellung von Generalsekretären im Ausschreibungsgesetz sanieren wolle.

Die SPÖ hält den Ansatz von Noll für "interessant", zumal die jüngsten Entwicklungen eine neue Dynamik mit besonderer Dreistigkeit genommen hätten, wie dies Johannes Jarolim formulierte. Er sprach in diesem Zusammenhang auch von einem "demokratiepolitischen Desaster", die Generalsekretäre nannte er eine "Art Diktator".

Wäre das Gesetz, wie es die Liste Pilz vorschlägt, schon in Kraft, hätte die SPÖ ein langes und einschlägiges Strafregister vorzuweisen, konterte daraufhin Markus Tschank (FPÖ). Er lehnte den Vorstoß als "Sinnbild einer Verbotspolitik" ab, stellte aber klar, dass er selbstverständlich gegen parteipolitische Postenbesetzung sei. "Es gibt Handlungsbedarf", so Tschank, "Strafexzesse", wie dies die Liste Pilz vorschlägt, seien aber nicht nötig.

Sowohl Tschank als auch ÖVP-Mandatarin Martina Kaufmann wiesen zudem darauf hin, dass das alles bereits in § 13 Gleichbehandlungsgesetz des Bundes geregelt sei, wo Diskriminierung aufgrund der Weltanschauung verboten ist – das gelte auch für die Zugehörigkeit zu einer Partei. Außerdem gelte für das Strafgesetzbuch das Prinzip der ultima ratio – etwas soll nur dann geregelt werden, wenn nichts anderes zur Anwendung kommt.

Sicherheitspaket: Auch dem Justizausschuss wird eine Frist bis 19. April gesetzt

Nachdem bereits am Nachmittag mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ dem Innenausschuss eine Frist zur Behandlung des Sicherheitspolizeigesetzes eine Frist bis 19. April gesetzt und darüber eine heftige Debatte geführt wurde (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 312/2018), muss sich nun auch der Justizausschuss mit dem zweiten Teil des Sicherheitspakets, dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, bis zu diesem Zeitpunkt befassen. Eine von den Regierungsparteien beantragte Fristsetzung wurde mit den Stimmen der beiden Koalitionspartner mehrheitlich angenommen.

Eine weitere (18.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) jan