Parlamentskorrespondenz Nr. 328 vom 26.03.2018

Neu im Budgetausschuss

Begleitgesetze zum Doppelbudget 2018/2019

Wien (PK) - Ergänzend zum Bundesvoranschlagsentwurf für 2018 und 2019 hat die Bundesregierung dem Nationalrat begleitende Gesetzesvorlagen übermittelt. Das Budgetbegleitgesetz 2017-2018 sieht zahlreiche Gesetzesänderungen vor, darunter eine Verschärfung der Altersteilzeit und die Streichung von Haftungsübernahmen des Bundes für die Wohnbaubank. Außerdem werden die Mittel für die Beschäftigungsaktion 20.000 und das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge gekürzt, die Konsulargebühren für Visa angehoben, detaillierte Regeln für die Bestellung von GeneralsekretärInnen erlassen und eine gesetzliche Grundlage für ein neues Spitzen-Forschungszentrum (Silicon Austria Labs) geschaffen. Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 27 Gesetze geändert und ein neues Bundesgesetz geschaffen, dazu kommen Ermächtigungen für Grundstücksverkäufe (59 d.B.).

Altersteilzeit: Antrittsalter wird angehoben

Durch eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird das Zugangsalter zur Altersteilzeit in zwei Stufen um jeweils ein Jahr angehoben, wodurch die Altersteilzeit dem Regelpensionsalter angenähert wird. Derzeit liegt das ehestmögliche Antrittsalter bei 58 Jahren für Männer und 53 für Frauen, ab 2020 wird es bei 60 bzw. 55 Jahren liegen. Das Sozialministerium erwartet sich dadurch um 40% weniger Zustrom in die Altersteilzeit.

Weniger Budgetmittel für die Aktion 20.000 und das Integrationsjahr

Deutlich gekürzt werden die Mittel für die – derzeit sistierte - Beschäftigungsaktion 20.000, mit der bis zu 20.000 geförderte Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose in Gemeinden, bei gemeinwohlorientieren Projekten oder über gemeinnützige Trägervereine geschaffen werden sollten. Anstatt bis zu 779 Mio. € sind dafür - bis zum Ende der Aktion Mitte Juni 2019 – nur noch 185 Mio. € vorgesehen, wobei das Sozialministerium von 4.400 geförderten Beschäftigungsverhältnissen ausgeht. Gleichzeitig gibt es auch weniger Geld für Wiedereingliederungsbeihilfen für ältere bzw. langzeitarbeitslose Personen. Die Mittel für das verpflichtende Integrationsjahr für Flüchtlinge werden von bis zu 100 Mio. € auf maximal 50 Mio. € halbiert.

Weitere Änderungen im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz betreffen das bereits letzten Oktober vom Nationalrat beschlossene Aus für die Kündigungsabgabe ab dem Jahr 2020. Außerdem sollen obsolet gewordene Bestimmungen zum Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen gestrichen werden.

Anpassung des Nachtschwerarbeiter-Beitrags wird ein Jahr ausgesetzt

Die Anhebung des Nachtschwerarbeiter-Beitrags wird für ein Jahr ausgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass der Beitragssatz heuer bei 3,4% bleibt. Dem Bund entstehen dadurch indirekte Mindereinnahmen von 3,5 Mio. €. In gleichem Umfang profitieren laut Sozialministerium die betroffenen Unternehmen.

Im Bereich Soziales werden weiters Erleichterungen bei den Meldefristen für Sozialversicherungsanmeldungen freier DienstnehmerInnen eingeführt. Außerdem werden den Behörden Ermessensspielräume bei den Säumniszuschlägen eingeräumt und Höchstgrenzen im Fall der Säumnis festgelegt.

Die ursprünglich nur bis 2018 geltende Bestimmung, wonach Apotheken für die Abgabe von Arzneimitteln einen Finanzierungsbeitrag zur Medizinmarktaufsicht durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) leisten müssen, wird bis 2022 verlängert. Das sichert der AGES jährliche Einnahmen von 3,5 Mio. €. Außerdem wird die Zuständigkeit der Arbeiterkammer im Zusammenhang mit der Registrierung von Gesundheitsberufen ausgeweitet.

Unis zahlen weniger Miete

Die Unis müssen ab 2018 weniger Miete an die Bundesimmobiliengesellschaft zahlen. Die jährliche Reduktion beträgt 17,4 Mio. €. Mehr Budget steht ihnen aber deshalb nicht zur Verfügung. Der Gesamtbetrag für die Finanzierung der Universitäten soll in gleicher Höhe reduziert werden. Außerdem soll die Finanzierung der Innovationsstiftung für Bildung von zwei Auszahlungstranchen auf eine umgestellt und ein Kostendämpfungspfad eingerichtet werden.

Weniger Budget für die Statistik Austria und die Nationalbibliothek

Um den Budgetplänen der Regierung zu entsprechen, erhält auch die Statistik Austria (Bundesanstalt Statistik Österreich) um 2% weniger Budget. Statt bisher 50,4 Mio. € werden künftig nur noch 49,4 Mio. € ausbezahlt.

Außerdem wird die Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek zusammengezogen. Für beide Bereiche zusammen stehen demnach jährlich 112,88 Mio. € zur Verfügung, nach geltender Gesetzeslage wären es noch 114,48 Mio. € gewesen. Damit wird die unter der alten Regierung beschlossene Budgeterhöhung für die Nationalbibliothek von 1,8 Mio. € ab 2018 wieder weitgehend rückgängig gemacht. Begründet wird die "Anpassung" mit den räumlichen und budgetären Umplanungen für das Haus der Geschichte.

Konsulargebühren für Visa werden angehoben

Die Konsulargebühren für Visa sind laut Rechnungshof nicht kostendeckend. Derzeit liegen die Gebühren bei nur 36% der eingesetzten Sach- und Personalkosten. Nun sollen die Konsulargebühren angehoben werden. Das Außenministerium rechnet mit Mehreinnahmen von 6,5 Mio. € jährlich, wodurch die Kosten dann zu 52% gedeckt wären.

Budget und Finanzrahmen im Herbst fällig

Endgültig Geschichte sind gesonderte parlamentarische Beratungen über den Bundesfinanzrahmen im Frühjahr. Der Finanzrahmen ist gemeinsam mit dem Bundesfinanzgesetz im Herbst vorzulegen. Dieses bislang nur temporäre Prozedere wird nun, mit dem Ziel, den administrativen und legislativen Prozess zu vereinfachen, dauerhaft fortgeführt.

Bund übernimmt keine Haftungen für Kredite der Wohnbaubank

Um Kosten und Haftungsrisiken für den Bund zu minimieren, wird das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Wohnbauinvestitionsbank geändert. Anders als 2015 beschlossen, wird der Bund keine Ausfallsbürgschaften für Kredite der Bank übernehmen. Ursprünglich hätte ein Haftungsvolumen bis zu 500 Mrd. € bereitgestellt werden sollen, um budgetschonend leistbaren Wohnraum zu schaffen. Diese Bestimmung wird nun wie alle weiteren den Bund betreffenden Haftungsklauseln aus dem Gesetz gestrichen. Mit der Einrichtung der Wohnbaubank wollte man innerhalb von fünf bis sieben Jahren 30.000 Wohnungen neu errichten.

Grundstücke im Wert von 28 Mio. € werden verkauft

Entbehrlich gewordene Bundesliegenschaften im Wert von 28 Mio. € sollen verkauft werden. Konkret geht es um zwei Grundstücke, eine Gartenfläche in Klosterneuburg (NÖ) und eine Schule in Kematen (T). Ebenso veräußert werden soll die Fläche am Rande eines Militärübungsplatzes in Grossmittel.

Die Mietzinse der Bundesimmobilien werden anhand des Verbraucherpreisindex angepasst. Ausgangsbasis ist je nach Rechtsgrundlage die Indexzahl von Jänner oder Juni 2018. Außerdem wird im Bundesimmobiliengesetz nachvollzogen, dass nunmehr das Finanzressort für die Bundesimmobiliengesellschaft und damit auch für das Amt der Bundesimmobilien zuständig ist.

Die Buchhaltungsagentur des Bundes erhält einen zweiten Geschäftsführer, wodurch das Vier-Augen-Prinzip bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen gewahrt werden soll. Bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde soll der Aufsichtsrat künftig nur noch vier statt bisher sieben Mitglieder haben.

Größerer Anteil der Strafgelder wird zweckgewidmet

Im Jahr 2019 soll ein höherer Anteil der auf den Bundesstraßen eingenommenen Strafgelder zweckgewidmet zur Verfügung stehen. Die Strafgeldwidmung wird einjährig von 20% auf 30% angehoben, um Investitionen in Überwachungsgeräte zu unterstützen. Die Strafgelder sind für Personal- und Sachkosten der Verkehrsüberwachung zu verwenden.

Stärkung der Forschung in den Bereichen Elektronik und Mikroelektronik

Um die österreichische Spitzenposition in den Bereichen Elektronik und Mikroelektronik abzusichern und auszubauen, wird mit der Silicon Austria Labs GmbH ein neues Forschungszentrum mit Sitz in Graz geschaffen. Das Unternehmen hat zum Ziel, die österreichischen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten auf dem Gebiet Elektronik und Mikroelektronik zu stärken und das Land wettbewerbsfähig für die Zukunft zu machen. Neben dem Bund beteiligen sich die Länder Steiermark, Kärnten und Oberösterreich maßgeblich an der Finanzierung. Es ist vereinbart, dass der öffentliche Finanzierungsbeitrag von der österreichischen Industrie verdoppelt wird, wobei die öffentliche Hand in den nächsten fünf Jahren insgesamt 140 Mio. € zur Verfügung stellen will.

Funktion des Generalsekretärs muss nicht ausgeschrieben werden

Hineingepackt in das Budgetbegleitgesetz wurden auch Bestimmungen betreffend die Bestellung von GeneralsekretärInnen der Bundesministerien und des Regierungssprechers bzw. der Regierungssprecherin. So wird ausdrücklich normiert, dass das Ausschreibungsgesetz für diese Funktionen keine Anwendung findet. Gleiches gilt für die zugeordneten BüroleiterInnen.

Die Ernennung bzw. Betrauung der Betroffenen erfolgt nur befristet und ist an die Funktionsdauer des verantwortlichen Regierungsmitglieds bzw. im Falle des Regierungssprechers an die Funktionsdauer des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin geknüpft. Außerdem ist ihre jederzeitige Abberufung möglich. Begründet wird das mit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen MinisterIn und GeneralsekretärIn bzw. KanzlerIn und RegierungssprecherIn. Die BüromitarbeiterInnen werden KabinettsmitarbeiterInnen gleichgestellt. Da GeneralsekretärInnen auf Sondervertragsbasis angestellt sind, wurden keine Mehrkosten budgetiert.

Im Bereich Inneres wird ein Fehler korrigiert, der sich im Zuge des Wahlrechtsänderungsgesetzes eingeschlichen hat. Die Rechtsgrundlage für die Pauschalentschädigung der Gemeinden für das 2017 durchgeführte Volksbegehren sowie für die Führung der Wählerevidenzen ist mangels Übergangsbestimmungen verloren gegangen und wird nun nachträglich wieder geschaffen. (Schluss) gro/gs