Parlamentskorrespondenz Nr. 340 vom 03.04.2018

Neu im Bautenausschuss

Anträge der NEOS zu Mieten und gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften

Wien (PK) – Mit kürzer befristeten Mietverträgen, enger definierten Eintrittsrechten in "Altmietverträge" und einer verbesserten Korruptionsprävention bei gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften wollen die NEOS Verbesserungen auf dem Wohnungsmarkt erzielen.

NEOS: Befristungsmöglichkeit bei Mietverträgen verkürzen…

NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker ortet eine Nachfrage nach kurzfristigen Wohnungsmieten. Aufgrund der vorgeschriebenen Mindestdauer von drei Jahren für die Befristung von Mietverträgen könne diese jedoch nicht befriedigt werden und viele Wohnungen würden erst gar nicht auf den Markt gelangen. Loacker hält daher eine Senkung der Mindestdauer für befristete Mietverträge auf sechs Monate für sinnvoll (175/A(E)).

Eintrittsrechte im Mietrechtsgesetz enger fassen…

Als zu weit gefasst befindet NEOS-Mandatar Gerald Loacker außerdem die Eintrittsrechte in Mietverträge. Oft komme es zudem zu unrechtmäßigen Eintritten, merkt er an. Das führe dazu, dass Mieten nicht an das tatsächliche Preisniveau angepasst werden und es zu einer indirekten Enteignung von WohnungseigentümerInnen komme. Die Möglichkeit, in Altverträge eintreten zu können, soll sich daher laut Loacker auf Ehe- und Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder beschränken (177/A(E)).

und Korruptionsprävention in Aufsichtsräten von Wohnbaugesellschaften stärken

Eine Reihe von Maßnahmen ist aus Sicht von Gerald Loacker (NEOS) erforderlich, um die Korruptionsprävention und die fachliche Qualität in Aufsichtsräten gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften zu verbessern (178/A(E)). Er fordert daher, Mehrfachfunktionen in leitenden Gremien bzw. Positionen gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften und in damit verbundenen Bauunternehmen auf fünf Jahre zu limitieren. Zudem drängt er auf die Limitierung des Einflusses von Personen oder Personengesellschaften auf höchstens ein Achtel der Stimmrechte. Für Aufsichtsratsmitglieder sollen ferner klare Anforderungen in Bezug auf persönliche Zuverlässigkeit und fachliche Eignung ("Fit & Proper") sowie Cooling-off-Perioden festgelegt werden, wie sie bereits bei Bankinstituten gelten. (Schluss) sox


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