Parlamentskorrespondenz Nr. 342 vom 03.04.2018

Neu im Menschenrechtsausschuss

NEOS wollen Möglichkeit der EGMR-Staatenbeschwerde gegen die Türkei prüfen

Wien (PK) – Angesichts von Berichten des UN-Sonderberichterstatters sowie Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch über Folter und unmenschliche Behandlung in der Türkei fordern die NEOS die Prüfung einer Staatenbeschwerde gemäß Artikel 33 der Europäischen Menschenrechtskonvention beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (180/A(E)).

Vor dem Hintergrund der österreichischen Kandidatur um einen Sitz im UN-Menschenrechtsrat wäre die Beschwerde ein deutliches Zeichen des Protests gegen die Menschenrechtssituation in der Türkei sowie für das glaubhafte Engagement Österreichs für den internationalen Schutz von Menschenrechten, argumentiert die Oppositionsfraktion. (Schluss) keg