Parlamentskorrespondenz Nr. 346 vom 04.04.2018

Schutz der EU-Außengrenzen: Bundesrat unterstützt Maßnahmen zur Interoperabilität der Datenbanken

EU-Gesetzesinitiative steht im Einklang mit EU-Datenschutz-Grundverordnung

Wien (PK) – Allgemeine Zustimmung fanden im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats die beiden Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur Vernetzung (Interoperabilität) zwischen den EU-Informationssystemen im Zusammenhang mit den Personenkontrollen an den EU-Außengrenzen. Dabei handelt es sich um zwei weitgehend idente Vorschläge, die sich einerseits an die Schengen-Mitgliedstaaten und andererseits an alle EU-Mitgliedstaaten richten.

Die Union verfügt bereits über verschiedene Informationssysteme im Zusammenhang mit Grenzübertritten, die jedoch nicht miteinander verbunden sind, wodurch die Datenverwaltungsarchitektur für das Grenzmanagement und die Sicherheit derzeit fragmentiert und nicht kompatibel sind, gibt die Kommission in den Erläuterungen zu bedenken. Außerdem haben Strafverfolgungsbehörden praktisch keinen Zugang zu diesen Daten. Die Folge sind Informations- und damit auch Sicherheitslücken, die nun geschlossen werden sollen. Ziel ist laut Kommission eine Verbesserung des Grenzmanagements an den Schengen-Außengrenzen und damit auch ein Beitrag zur inneren Sicherheit der EU. Begründet wird die Initiative mit den steigenden Zahlen irregulärer Grenzübertritte in die EU und mit einer sich wandelnden, ständig präsenten Bedrohung der inneren Sicherheit, wie dies etliche Terroranschläge gezeigt hätten. Es sei daher notwendig, die Personenkontrollen an den Außengrenzen aber auch innerhalb des Schengen-Raums wirkungsvoll zu gestalten, um eine effektive Steuerung der Migration zu ermöglichen. Als Voraussetzung dafür sollen nun die Informationsinstrumente der EU für Grenzmanagement, Migration und Sicherheit zusammengeführt und gestärkt werden. Die Kommission unterstreicht in diesem Zusammenhang jedoch die "uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten".

Konkret will man damit seitens der EU einen raschen, unterbrechungsfreien, systematischen und kontrollierten Zugang zu den Informationen ermöglichen, eine Lösung bereitstellen, um Mehrfachidentitäten aufzudecken, ferner die Identitätsprüfung von Drittstaatsangehörigen vereinfachen und schließlich eine einheitliche Regelung des Zugangs der Strafverfolgungsbehörden zu den Informationssystemen anderer Behörden auf EU-Ebene erleichtern. Zur technischen und operativen Umsetzung wird auch von den Mitgliedstaaten ein Beitrag erwartet. Außerdem sollen die Bedingungen für den Datenschutz und die Datensicherheit verschärft und vereinheitlicht und die Anforderungen an die Datenqualität verbessert und harmonisiert werden. Es werden keine neuen Daten geschaffen, wurde im Ausschuss seitens des Innenministeriums festgehalten, auch an den Grundrechtsakten ändere sich nichts. Die statistischen Daten sollen auch zu strategischen Zwecken, etwa im Hinblick auf bedenkliche Reisebewegungen, genutzt werden.  

Wie der zuständige Experte des Innenministeriums unterstrich, erwartet man sich von dieser Interoperabilität der unterschiedlichen Datenbanken einen hohen Mehrwert. Die Verhandlungen dazu verlaufen gut, berichtete er, während der österreichischen Präsidentschaft sind bereits Trilog-Verhandlungen möglich, sodass ein Abschluss im Jahr 2019 durchaus realistisch sei. Als Umsetzungszeitraum nannte er das Jahr 2023, was durchaus ambitioniert ist.

Er zeigte sich zuversichtlich, dass man in Zukunft international tätige Kriminelle, die oft ihre Namen wechseln und daher derzeit nicht zu finden sind, verfolgen könne. Die Erfassung der Daten werde bei Übertritt der EU-Außengrenzen erfolgen, betonte er gegenüber den Bundesräten Edgar Mayer (ÖVP/V) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O). Was den Datenschutz betrifft, so sei die Übereinstimmung mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung geprüft worden. Es werde bestimmte Behördenberechtigungen für den Zugang geben - je nachdem dürfe dann gesucht werden und je nachdem werde bestimmt, welcher Datenumfang bereitgestellt wird. Bei Vorliegen eines Datenmissbrauchs sei ein "Red link" vorgesehen, die Betroffenen werden dann das Recht zur Überprüfung haben, betonte der Experte gegenüber Michael Lindner (SPÖ/O) und Hubert Koller (SPÖ/St). Der Wiener FPÖ-Bundesrat Georg Schuster unterstützte seinerseits die Zielsetzungen des Vorschlags und hält vor allem den Zugang der Strafbehörden zu den Daten für wichtig. Die EU müsse sich vor importiertem Terrorismus schützen, sagte er, mittel- bzw. langfristiges Ziel sollte es sein, die Asylanträge außerhalb der Schengen-Grenzen zu bearbeiten, nicht aber im Wunschland.   

Vernetzung bestehender und geplanter Systeme

Konkret sollen das Schengener Informationssystem (SIS) mit seinem breiten Spektrum von Personenfahndungsausschreibungen, das Visa-Informationssystem (VIS) mit Daten über Kurzaufenthaltsvisa und das European Dactyloscopy System (Eurodac), das Fingerabdrücke von AsylwerberInnen und Drittstaatsangehörigen speichert, die die Außengrenzen irregulär überschritten haben oder sich illegal in einem Mitgliedstaat aufhalten, miteinander vernetzt werden.

Weitere drei Systeme sind in Planung, sie sollen die bestehenden ergänzen: So wurde bereits Einigung darüber erzielt, das Einreise-/Ausreisesystem (Entry-Exit-System – EES) zu etablieren, das das derzeitige System des manuellen Abstempelns der Reisepässe ersetzen soll. Im EES soll der Name des bzw. der Reisenden, die Art des Reisedokuments, biometrische Daten sowie Zeitpunkt und Ort der Ein- und der Ausreise von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum kommen, elektronisch erfasst werden. Das vorgeschlagene Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) dient der Erfassung und Überprüfung von Angaben, die von der Visumpflicht befreite Drittstaatsangehörige vor ihrer Reise in den Schengen-Raum übermitteln. Bei dem in Aussicht genommenen Europäischen Strafregisterinformationssystem für Drittstaatsangehörige (ECRIS-TCN) wiederum handelt es sich um ein elektronisches System für den Austausch von Informationen über frühere Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen durch Strafgerichte in der EU.

Diese sechs Systeme ergänzen einander und zielen ausschließlich auf Drittstaatsangehörige ab.

Der Vorschlag der EU-Kommission umfasst jedoch auch die Interpol-Datenbank für gestohlene und verlorene Reisedokumente (SLTD) sowie die Interpol-Datenbank zur Erfassung von Ausschreibungen zugeordneten Reisedokumenten (TDAWN). Außerdem erstreckt er sich auf die Europol-Daten (EIS), soweit diese für das vorgeschlagene System ETIAS und für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Abfrage von Daten über terroristische und sonstige schwere Straftaten von Bedeutung sind.

Zur Herstellung der Interoperabilität müssen auch technische Voraussetzungen geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen vier Interoperabilitätslösungen geschaffen werden: Ein Europäisches Suchportal (European Search Portal - ESP) mit einer einheitlichen Suchmaske für alle Informationssysteme. Dieses würde die gleichzeitige Abfrage mehrerer Systeme ermöglichen. Ferner ist ein gemeinsamer Dienst für den Abgleich biometrischer Daten (Shared biometric matching service, BMS) vorgesehen. Der gemeinsame Speicher für Identitätsdaten (Common identity repository - CIR) für alphanummerische Daten wäre die gemeinsame Komponente für die Speicherung biografischer und biometrischer Identitätsdaten von Drittstaatsangehörigen. Mit dem Detektor für Mehrfachidentitäten (Multiple Identity Detector - MID) würde geprüft, ob die abgefragten Identitätsdaten bereits in einer anderen Datenbank gespeichert sind. (Fortsetzung des EU-Ausschusses des Bundesrats) jan


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