Parlamentskorrespondenz Nr. 363 vom 05.04.2018

Bundesrat bestätigt Aufhebung des generellen Rauchverbots

Länderkammer hat keinen Einwand gegen Nationalratsbeschlüsse von 21. und 22. März

Wien (PK) – Der Bundesrat bestätigte heute die Aufhebung des generellen Rauchverbots in der Gastronomie. Proteste von SPÖ und Grüne hinderten ÖVP und FPÖ nicht an der Billigung des Nationalratsbeschlusses zur Änderung des Tabakgesetzes, wonach es weiterhin Raucherräume in Lokalen geben wird.

Von der Regierungsmehrheit angenommen wurde zudem die geringere Bemessung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen.

Ohne Vorbehalte folgten die Bundesrätinnen und Bundesräte den außenpolitischen Entscheidungen des Nationalrats. Konkret sind das die Ratifizierung des völkerrechtlichen Atomwaffenverbots, ein offizielles Amtssitzabkommen mit der OSZE, der Einspruch Österreichs gegen den Beitritt Tunesiens zu internationalem Urkundenübereinkommen und Übereinkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur grenzüberschreitenden Ahndung von Verkehrsdelikten.

Mehrere Berichte der Bundesregierung kamen im Laufe der Sitzung überdies zur Debatte, nämlich der Sicherheitsbericht 2016 und die EU-Jahresvorschauen 2018 der Bereiche Inneres, Äußeres sowie Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Sämtliche Berichte fanden zustimmende Kenntnisnahme bei der Mehrheit im Bundesrat.

Außenpolitischer Konsens im Bundesrat: Anti-Atomwaffen, OSZE-Amtssitzabkommen, Tunesien

Zunächst befasste sich das Plenum allerdings mit außenpolitischen Themen. Einstimmig unterstützten die BundesrätInnen das völkerrechtliche Nuklearwaffenverbot, auf das sich letzten Sommer 122 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen geeinigt haben. Der Bundesrat machte somit den Weg frei für die Ratifizierung des entsprechenden Vertrags durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Der Atomwaffen-Verbotsvertrag untersagt die Entwicklung, Herstellung und Weitergabe von Atomwaffen und verpflichtet die Vertragsstaaten, keinen anderen Staat bei der Entwicklung oder Einsetzung von Atomwaffen zu unterstützen oder ihn dazu zu verleiten. In Kraft treten wird der Vertrag erst nach der Unterzeichnung von mindestens 50 Staaten.

Ebenfalls grünes Licht gab der Bundesrat einstimmig für ein eigenes Amtssitzabkommen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE). Bisher sind die Regelung der Rahmenbedingungen für die Organisation - wie die Befreiung von der Sozialversicherungsbeitragspflicht bzw. freiwillige Beitragsleistungen - im OSZE-Gesetz normiert, das allerdings u.a. auf das Amtssitzabkommen mit den Vereinten Nationen verweist.

Die Bedenken des Nationalrats gegenüber dem Beitritt Tunesiens zu einem internationalen Übereinkommen, das ausländische öffentliche Urkunden von der Beglaubigung befreit, teilt der Bundesrat. In Tunesien würden einige Mängel im Urkundenwesen bestehen, weswegen Echtheit und Richtigkeit der Dokumente nicht garantiert werden könne, bestätigte auch die Länderkammer unisono mit dem Nationalrat den Einspruch gegen den Beitritt des nordafrikanischen Landes.

Mehrheit für Bericht zur EU-Außenpolitik – Grüner Entschließungsantrag zu humanitärer Katastrophe in Afrin abgelehnt

Einhellig zu Kenntnis genommen wurde auch der Bericht des österreichischen Außenministeriums über die EU-Außenpolitik. Der diesbezügliche Bericht (III-639-BR/2018 d.B.) rückt neben dem Brexit, der Subsidiaritäts-Debatte und den Beitrittsverhandlungen mit dem Westbalkan insbesondere die Eindämmung der Migration, den Schutz der EU-Außengrenzen sowie die Verwirklichung einer Sicherheitsunion in den Fokus. Demnach setzt die EU zur Reduktion der Flüchtlingszahlen vor allem auf die Kooperation mit den wesentlichen afrikanischen Herkunfts- und Transitländern wie Libyen. Österreich unterstütze die Ansätze in der EU-Migrationspolitik gegenüber Afrika, wie es im Bericht heißt, man habe die Gelder für den EU Emergency Trust Fund for Africa (EUTF) bereits 2017 auf 6 Mio. € verdoppelt.

Bundesrätin Ewa Dziedzic (Grüne/W) thematisierte vor allem die humanitäre Katastrophe in Afrin und kritisierte dabei scharf die türkische Militäroffensive in Syrien. In ihrem Entschließungsantrag forderte sie die Außenministerin auf, alle politischen Mittel, vor allem auch auf EU-Ebene, einzusetzen, um die Kampfhandlungen in Afrin zu beenden und eine internationale Kontrolle über Afrin zu erwirken. Österreich sollte Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Linderung des Leids der Zivilbevölkerung zur Verfügung stellen. Außerdem sprechen sich die Grünen für die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und das Einfrieren der EU-Heranführungszahlungen aus. Der Antrag fand jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

Einstimmig angenommen wurde jedoch der Entschließungsantrag der BundesrätInnen Edgar Mayer (ÖVP/V) und Monika Mühlwerth (FPÖ/W). Darin wird die Außenministerin aufgefordert, im Bereich der Vereinten Nationen, der EU und anderen internationalen Organisationen aber auch bilateral auf die Dringlichkeit der Unterstützung der Bevölkerung in den kurdischen Gebieten und vor allem auch in Afrin hinzuweisen. Vor allem solle man sich mit aller Kraft für einen Waffenstillstand und den Schutz der Bevölkerung, insbesondere auch der Minderheiten in den betroffenen Gebieten einzusetzen. Ferner fordern die ÖVP-FPÖ-BundesrätInnen einen humanitären Korridor zur Versorgung der Bevölkerung. Dieser Antrag sei eng an jenen des einstimmig im Nationalrat angenommenen angelehnt, betonte Mayer.

Kein generelles Rauchverbot in der Gastronomie

Wie bei der Nationalratsdebatte über das Rauchverbot kamen im Bundesrat die VertreterInnen der oppositionellen SPÖ und der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ auf keinen gemeinsamen Nenner; zu verhärtet waren die Fronten Gesundheitsschutz versus individuelle Freiheits- und Eigentumsrechte. Der Plan der Regierungsparteien, das generelle Rauchverbot in der Gastronomie, das ab 1. Mai 2018 gelten sollte, zu kippen, passierte auch den Bundesrat nach einer namentlichen Abstimmung. Für die Abschaffung des generellen Rauchverbots votierten bei einer namentlichen Abstimmung 32 BundesrätInnen, 21 waren dagegen. Der Antrag der SPÖ, gegen den diesbezüglichen Beschluss des Nationalrats Einspruch zu erheben, fand hingegen - ebenfalls in einer namentlichen Abstimmung – bei 21 ja- und 32 nein-Stimmen keine Mehrheit.

Die entsprechende Novelle des Tabak- und Nichtraucherinnen bzw. Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) sieht vor, dass es auch nach dem 30. April 2018 Raucherräume in der Gastronomie geben soll. Gleichzeitig enthält das Gesetz nun strengere Jugendschutzbestimmungen. Im Sinne des Gesundheitsschutzes gilt ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an unter 18-Jährige, ebenso wird das Rauchen in Fahrzeugen verboten, wenn sich darin Minderjährige befinden. Durch Erlässe der zuständigen Bundesministerin soll künftig auch der Nichtraucherschutz bei der Ausbildung oder Beschäftigung von Jugendlichen in Betrieben ausgeweitet werden, wobei auf die jeweils anwendbaren kollektivrechtlichen Regelungen Bedacht genommen werden muss.

Grünes Licht für gesenkte Arbeitslosenversicherungsbeiträge

Hinter der Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, die der Nationalrat letzte Woche beschlossen hat, verbirgt sich die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für NiedrigverdienerInnen. Trotz Bedenken der SPÖ, Kürzungen in der Arbeitsmarktförderung würden als Ersatz des Einnahmenverlusts von 140 Mio. € dienen, erklärte sich die Mehrheit der Länderkammer einverstanden mit der Beitragssenkung. Konkret sollen ab 1. Juli 2018 ArbeitnehmerInnen bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.948 € keine bzw. geringere Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Damit wird die derzeitige Schwelle von 1.696 € deutlich angehoben. Laut Sozialministerium werden von dieser Maßnahme im Jahresschnitt 450.000 Personen profitieren, die durchschnittliche jährliche Entlastung wurde mit 311 € berechnet.

Die künftigen Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung lauten: 0% bei einem Monatseinkommen bis 1.648 € (derzeit 1.381 €), 1% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.648 € und 1.798 € (derzeit 1.381 € bis 1.506 €), 2% bei einem Monatseinkommen zwischen 1.798 € und 1.948 € (derzeit 1.506 € und 1.696 €). Erst darüber wird der normale Beitragssatz von 3% fällig. An der jährlichen Inflationsanpassung der genannten Beträge ändert sich nichts.

Den Bericht (III-638-BR/2018 d.B.) der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Beate Hartinger-Klein, über EU-Vorhaben in ihren Bereichen nahm der Bundesrat mehrheitlich zur Kenntnis.

Sicherheit im Blickfeld des Bundesrats

Gegen Ende der Sitzung wandte sich der Bundesrat Sicherheitsthemen zu. So goutierte die Länderkammer einstimmig das Übereinkommen zwischen Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Österreich zur leichteren grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten, sowie ein darauf abgestelltes administratives und technisches Durchführungsabkommen. Die Länderkammer erteilte dazu auch einhellig ihre verfassungsmäßig erforderliche Zustimmung. Ziel ist die Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit durch eine effektivere Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen, wobei auf der so genannten CBE-Richtlinie der EU aufgebaut wird. Sie ermöglicht einen automatisierten Abruf von Kfz-Zulassungsdaten ausländischer Fahrzeughalter, sodass Amts- und Rechtshilfe in jenen Fällen geleistet werden kann, in denen ein ausländischer Fahrzeughalter eine Strafzahlung verweigert.

Detaillierte Auskünfte über die Sicherheitslage in Österreich erhielten die Bundesrätinnen und Bundesräte von Staatssekretärin Karoline Edtstadler, als der Sicherheitsbericht 2016 (III-636-BR/2018 d.B.) behandelt wurde. Aus dem Bericht geht hervor, dass 2016 die Anzeigen von Straftaten und Vergehen innerhalb eines Jahres um 3,8% angestiegen sind. Gleichzeitig erhöhte sich aber auch die Aufklärungsquote auf 45,9%. Vor allem in den Bereichen Gewalt- und Wirtschaftskriminalität sowie Cybercrime wurden mehr Straftaten angezeigt. Auch bei Verbrechen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung war 2016 ein Anstieg der Anzeigen festzustellen. In einzelnen Bereichen, etwa bei den Anzeigen von Kfz-Diebstählen und von Einbrüchen in Wohnungen und Wohnhäusern, war hingegen ein signifikanter Rückgang zu verzeichnen. Kritik an der aktuellen ÖVP-FPÖ-Sicherheitspolitik - Stichwort Sicherheitspaket - kam in diesem Zusammenhang seitens der Grünen und von der SPÖ. Der Bericht wurde von der Länderkammer mehrheitlich zur Kenntnis genommen.

In der Europäischen Union wird heuer laut EU-Vorhabensbericht des Innenministeriums (III-641-BR/2018 d.B.) im Bereich Sicherheit der Bekämpfung von Terrorismus, einer gemeinsamen Asylpolitik und der besseren Steuerung von Migration die meiste Aufmerksamkeit geschenkt. Aktuell ist unter anderem geplant, ein neues Ein- und Ausreise-Informationssystem einzurichten und bestehende Datenbanken besser zu vernetzen, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu erleichtern. Die Länderkammer nahm auch diesen Bericht mehrheitlich zur Kenntnis. (Schluss Bundesrat) red


Format