Parlamentskorrespondenz Nr. 463 vom 25.04.2018

Bundesrat unterstützt EU-Pläne zur Besteuerung großer digitaler Unternehmen

EU-Ausschuss erwartet sich fairere Bedingungen für traditionelle Firmen

Wien (PK) – Die EU will der Steuervermeidung verstärkt den Kampf ansagen und für eine faire Besteuerung sorgen. Sie hat dabei vor allem jene Unternehmen im Visier, die – wie Google, Facebook und Amazon - in erster Linie digitale Dienstleistungen erbringen, ohne in einem Land auch wirklich physisch präsent zu sein. Diese Firmen werden von den derzeit geltenden internationalen Steuervorschriften nur unzureichend erfasst, da diese für traditionelle Unternehmen konzipiert sind.

Mit ihren zwei Legislativvorschlägen für eine Digitalsteuer als Übergangslösung bzw. zur Neugestaltung der Körperschaftssteuer als langfristige Lösung schlägt die EU-Kommission nun Maßnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass digitale Großunternehmen einen gerechten Steueranteil tragen. Sie will damit international eine Vorreiterrolle spielen und zeigen, was man machen kann.

Unter anderem wird der Betriebsstättenbegriff auf virtuelle Plattformen ausgedehnt und somit neu definiert. Je nachdem, wo durch die Nutzung digitaler Dienste Gewinne erwirtschaftet werden, würde die Steuer schlagend und käme dem jeweiligen Staat zugute. Der EU-Ausschuss des Bundesrats begrüßt diese Initiativen grundsätzlich und folgte nicht den Bedenken, die seitens der Wirtschaftskammer vorgebracht wurden. Die LändervertreterInnen gehen davon aus, dass damit Wettbewerbsnachteile für traditionelle und kleinere Unternehmen beseitigt würden.

Seitens des Finanzministeriums (BMF) steht man dem Vorhaben ebenfalls positiv gegenüber. Bislang hätten internationale Steuervorschriften nur auf die physische Präsenz von Unternehmen in einem Land abgestellt. Geschäftsmodelle, die auf immateriellen Werten wie Daten und Wissen basieren, umfassen sie nicht, so das BMF. Eine gemeinsame EU-Steuerregelung für digitalen Dienstleistungen sei daher sinnvoll, selbst wenn sie womöglich eine Änderung von Österreichs Doppelbesteuerungsabkommen erforderlich mache.

Digitalboom für den Binnenmarkt nutzen

Angesichts des weltweiten Booms von Digitalunternehmen, deren Geschäftstätigkeiten auf immateriellen Vermögenswerten beruhen und aus der Ferne betrieben werden können, sieht die Europäische Kommission Handlungsbedarf. Social-Media-Unternehmen, Kooperationsplattformen und Anbieter von Online-Inhalten würden zwar maßgeblich zum Wirtschaftswachstum beitragen, müssten aber zur Sicherstellung der öffentlichen Einnahmen in den EU-Staaten entsprechende Steuerleistungen erbringen. Das sei maßgeblich für einen funktionierenden Binnenmarkt, so die Kommission, die auch kritisiert, dass digitale Unternehmen durchschnittlich nur halb so viel Steuern zahlen wie traditionelle Betriebe. Mittlerweile seien bereits neun der zwanzig führenden börsennotierten Unternehmen im Online-Bereich tätig, gegenüber einem von zwanzig vor zehn Jahren.

Da sich die internationalen Fortschritte zur Besteuerung der Online-Wirtschaft laut Kommission zögerlich gestalten, hat sie mit den vorgeschlagenen Steueranpassungen das Heft nun selbst in die Hand genommen. Den Mitgliedstaaten empfiehlt sie, die Unionsvorgaben auch in Doppelbesteuerungsabkommen mit Drittländern einfließen zu lassen.

Traditionellen Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen

Mittels einer Übergangssteuer, vulgo Digitalsteuer, will die Kommission möglichst bald die wichtigsten nicht besteuerten digitalen Tätigkeiten in einem einheitlichen Regelwerk erfassen, um einen Wildwuchs nationaler Maßnahmen im Binnenmarkt zu verhindern.

Wie der Vertreter des Finanzministeriums erläuterte, ist diese kurzfristige Lösung auf große Konzerne zugeschnitten. Es handle sich dabei in erster Linie um eine Werbeabgabe, die eine Gleichstellung digitaler Unternehmen mit traditionellen Unternehmen bringe und damit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherstelle. Besteuert würde nicht der Gewinn, sondern die Bruttoeinnahmen.

Konkret ist vorgesehen, dass Umsätze aus der Internetwerbung, wie zum Beispiel die Zurverfügungstellung von online-Werbeflächen für NutzerInnen, besteuert werden, und zwar dort, wo der Computer steht, wenn das Geschäft getätigt wird. Auch digitale Interaktionen zum Verkauf von Gegenständen und Dienstleistungen würden besteuert, nicht allerdings klassische Internetleistungen wie Streaming-Dienste. Die Mitgliedstaaten würden zudem aus Geschäften wie dem Verkauf von Daten, die Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten zulassen, direkte Steuereinnahmen erhalten. Voraussetzung ist in allen Bereichen, dass ein Online-Unternehmen jährlich weltweit einen Gesamtumsatz von mindestens 750 Mio. € generiert, beziehungsweise EU-weit mindestens 50 Mio. €. Kleinere Start-up-Unternehmen würden somit nicht belastet. Als Digitalsteuersatz sind im Kommissionsentwurf 3% der steuerbaren Erträge festgelegt.

Gerechnet wird mit etwa 5 Mrd. € Steuereinnahmen pro Jahr für die EU-Mitgliedsländer, das heißt, die Steuern würden nicht in die EU fließen, sondern kämen den einzelnen Mitgliedstaaten zugute.

EU zielt längerfristig auf eine Überarbeitung der Körperschaftssteuer ab

Langfristig schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Körperschaftsteuer-Vorschriften vor. Dadurch wären Gewinne dort zu registrieren und zu besteuern, wo digitale Interaktionen in beträchtlichem Ausmaß zwischen NutzerInnen und Unternehmen erfolgen (signifikante digitale Präsenz, SDP). Die Ansässigkeit eines Unternehmens ist demnach für seine Steuerpflicht nicht mehr relevant, vielmehrt geht die Kommission von einer digitalen Präsenz in einem Mitgliedstaat aus, wenn dort die jährlichen Erträge 7 Mio. € überschreiten. Als weitere Faktoren der Besteuerung eines Online-Unternehmens werden mehr als 100.000 NutzerInnen pro Steuerjahr sowie der Abschluss von über 3.000 Geschäftsverträgen in einem Mitgliedstaat genannt.

Ziel der Digitalsteuer ist neben der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen und sozialer Gerechtigkeit auch der Kampf gegen aggressive Steuerplanung. So sollen Lücken in internationalen Steuervorschriften geschlossen werden, wenn sie digitalen Unternehmen Möglichkeiten bieten, die Steuer in einem Land, in dem ihre Geschäfte Wertschöpfung erzielen, zu umgehen. Seitens des Finanzministeriums wird diese Lösung - auch wenn es noch einige Zeit bis zur Realisierung dauern wird - deshalb begrüßt, weil sie in das System der Körperschaftssteuer passt.

Seitens der Bundesrätinnen und Bundesräte gab es dazu ein positives Echo. Man müsse jetzt handeln, meinte etwa Michael Lindner (SPÖ/O), und Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (ÖVP/V) hob in diesem Zusammenhang insbesondere den notwendigen Schutz für kleine und mittlere Unternehmen hervor. Mayer zeigte sich zuversichtlich, dass einige offene Fragen, wie sie etwa von den Bundesräten Günther Novak (SPÖ/K) und Ferdinand Tiefnig (ÖVP/O) angesprochen wurden, vom österreichischen Ratsvorsitz eingebracht werden. So hatte Novak die Befürchtung geäußert, dass die Bestimmungen für Betriebe etwa zu kompliziert ausfallen könnten, Tiefnig warf ein, dass europäische Unternehmen gegenüber internationalen Konzernen benachteiligt sein könnten.

Völlig gegen die vorliegenden Besteuerungspläne sprach sich die Wirtschaftskammer aus. Die zwei Legislativvorschläge würden auf den 15-Punkte-Aktionsplan der OECD gegen die Gewinnverschiebung basieren, warf die Wirtschaftsvertreterin ein und sprach von einem sozialen Druck, auf den die EU-Kommission reagiere. Diese habe auch davon gesprochen, dass mit der Umsetzung der Pläne die Wahrnehmung der BürgerInnen, was die Gerechtigkeit betrifft, verbessert würde. Die Wirtschaftskammer befürchtet einen enormen Aufwand für die Unternehmen und kritisiert, dass man dabei auf die Wertschöpfung abstelle. Als großes Problem sieht sie die Identifizierung, denn diese sei sehr schwer herzustellen. Außerdem würde die Besteuerung nur dann anfallen, wenn es keine bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen gibt, weshalb die Kommission empfehle, neue Doppelbesteuerungen auszuhandeln, was sehr schwierig sein werde, vor allem mit den USA. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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