Parlamentskorrespondenz Nr. 503 vom 08.05.2018

Neu im Familienausschuss

Regierung bringt Gesetzentwurf zur Indexierung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags ein

Wien (PK) – Die von der Regierung bereits seit längerem angekündigte Anpassung der Familienbeihilfe (zwischen 114 € und 165,10 €) und des Kinderabsetzbetrags (58,40 €) für jene Kinder, die in einem EU- bzw. EWR-Staat oder der Schweiz leben, nimmt nun konkrete Gestalt an. Durch den "undifferenzierten Export" dieser beiden Leistungen, seien Verzerrungen entstanden, heißt es in der dem Parlament zugeleiteten Vorlage (111 d.B.). In Ländern mit niedriger Kaufkraft komme es zu Förderungseffekten, in jenen mit höherer Kaufkraft sei die Entlastung zu gering. Geändert werden müssen das Familienlastenausgleichs-, das Einkommensteuer- und das Entwicklungshelfergesetz. Die Maßnahmen, von der rund 132.00 Kinder betroffen sind, sollen jährliche Einsparungen in der Höhe von 114 Mio. € einbringen.

Ab 1. Jänner 2019 werden somit die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag an das Preisniveau der jeweiligen Staaten angepasst. Als Referenzwert wird die österreichische Leistungshöhe herangezogen. Für Kinder, die etwa in Bulgarien leben, bedeutet dies eine deutliche Reduktion, für Kinder in Dänemark oder der Schweiz gibt es um einiges mehr. Die dafür anzuwendenden Berechnungsgrundlagen und die jeweiligen Beträge für die einzelnen Länder werden von der Familienministerin und dem Finanzminister per Verordnung kundgemacht.

Der Kritik, wonach der Gesetzentwurf dem EU-Recht widersprechen soll, tritt die ÖVP-FPÖ-Koalition entgegen. In den Erläuterungen werden die Argumente der Regierung umfassend dargestellt und u.a. daran erinnert, dass im Vorfeld des Brexit die Möglichkeit einer Indexierung im Rahmen der - auch im vorliegenden Fall anzuwendenden - "Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" festgelegt wurde. Auch habe die Europäische Kommission in der Begründung ihres Gesetzgebungsvorschlags zur Veränderung der Verordnung erklärt, dass es grundsätzlich möglich sei, Familienleistungen national anzupassen. (Schluss) sue