Parlamentskorrespondenz Nr. 525 vom 15.05.2018

Katharina Pabel wird neue österreichische Richterin am EuGH

Hauptausschuss billigt mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit Nominierungsvorschlag der Regierung

Wien (PK) – Österreich wird die Rechtswissenschaftlerin Katharina Pabel für die ab Herbst vakante Richterstelle beim Europäischen Gerichtshof nominieren. Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute einen entsprechenden Vorschlag der Regierung gebilligt. Pabel folgt damit der ehemaligen Justizministerin Maria Berger nach, die seit 2009 als österreichische EuGH-Richterin fungiert. Die Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht ist seit 2015 Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz und hat sich während ihrer wissenschaftlichen Laufbahn immer wieder auch mit Europarecht auseinandergesetzt. Der Beschluss erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsparteien, die Opposition äußerte hingegen Vorbehalte.

Kanzleramtsminister Gernot Blümel begründete die Nominierung Pabels im Ausschuss unter anderem mit ihrer Expertise im Bereich des Europäischen Grundrechtsschutzes und der Menschenrechtskonvention. Zu ihrer umfangreichen Publikationsliste mit 130 Aufsätzen und Buchbeiträgen gehörten auch Publikationen über die EU-Grundrechtecharta. Sie sei die geeignetste Kandidatin unter den BewerberInnen gewesen, so Blümel.

Diese Einschätzung wurde von der Opposition allerdings in Zweifel gezogen. Von ihrer Vita her hätte es einige Namen gegeben, die für den Posten besser geeignet gewesen wären, ist der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder überzeugt. Pabel sei von der Regierung nicht wegen ihrer Kenntnisse des Europarechts nominiert worden, sondern weil sie im schwarz-blauen politischen Umfeld bekannt sei, glaubt er. Schieder hinterfragte in diesem Zusammenhang einige Beiträge Pabels, etwa zum Thema Abtreibung und zur Verletzung der Unschuldsvermutung gegenüber Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

Seitens der NEOS und der Liste Pilz gaben Nikolaus Scherak und Wolfgang Zinggl zu bedenken, dass es schwierig sei, ohne fundierte Kenntnisse über die KandidatInnen eine Entscheidung zu treffen. Die Namen der übrigen BewerberInnen wurden den Abgeordneten von Kanzleramtsminister Blümel in der Sitzung zwar bekanntgegeben, in der Präsidiale war darüber aber ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart worden. Man müsse künftig zu einer anderen Vorgangsweise finden, sind sich Scherak und Zinggl einig. Auch Thomas Drozda (SPÖ) bemängelte, dass es nicht möglich war, sich ein maßgebliches Bild über alle BewerberInnen zu machen.

Was Pabel betrifft, schätze er diese als Grundrechtsspezialistin, sagte Scherak. Sie habe sich aber nicht für Europarecht habilitiert. Daher stelle sich die Frage, ob sie für die Position tatsächlich die am besten geeignete Bewerberin sei. Scherak vermisst außerdem einen Blick auf die Notwendigkeiten des EuGH. Es hätte besser qualifizierte KandidatInnen gegeben, glaubt auch Zinggl. SPÖ-Abgeordneter Schieder kritisierte außerdem, dass der Name Pabels bereits in den Zeitungen zu lesen war, bevor seine Fraktion über deren geplante Nominierung informiert wurde.

Ausdrücklich hinter die Nominierung Pabels stellen sich ÖVP-Abgeordneter Reinhold Lopatka und FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz. Lopatka wies darauf hin, dass Pabel nicht nur habilitiert sei und im Ausland tätig war, sondern auch auf über 100 selbständige Veröffentlichungen verweisen könne, darunter auch ein Kommentar zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Es sei außerdem kein Schaden, wenn wieder eine Frau Österreich beim EuGH vertrete, meinte er.

Wenn man sich den Lebenslauf und die Publikationen anschaue, sehe man, dass sich Pabel viel mit Europarecht beschäftigt habe, unterstrich Rosenkranz. Auch sei sie Assistentin an einem Universitätsinstitut für Europarecht gewesen. In Richtung Schieder hielt Rosenkranz fest, dass kontroversielle Äußerungen und Abweichungen vom Mainstream nicht per se etwas Negatives seien, wenn sie wissenschaftlich fundiert sind.

Die Funktionsperiode der neuen österreichischen EuGH-Richterin beginnt am 7. Oktober und dauert sechs Jahre. (Schluss) gs